Mitteilungsvorlage - 24/SVV/1321

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß Beschluss 24/SVV/0174 und Korrekturbeschluss 24/SVV/0518 „Graffiti ist Kunst“ wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, wie neun Graffiti an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet dauerhaft gesichert werden können.

 

In einem ersten Schritt erfolgte eine Bestandaufnahme der aufgelisteten Graffiti sowie die Ermittlung von fehlenden Anschriften und Eigentümerschaften der Immobilien. Die ersten Ermittlungen ergaben, dass von den neun aufgelisteten Graffiti:

- zwei nicht auffindbar sind bzw. überstrichen wurden;

- es sich bei einem um ein legales Auftragswerk handelt;

- eins sich auf einer Immobilie im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befindet.

 

Eine erste Kontaktaufnahme mit Eigentümer:innen (nicht-natürlichen Personen) mit der Nachfrage nach dem unverbindlichen Interesse an dem Erhalt der Graffiti ist erfolgt. Rückmeldungen bzgl. vier der genannten Graffiti sind eingegangen. Davon fielen drei negativ und eins positiv (legales Auftragswerk am Schilfhof 20) aus.

Die Kontaktaufnahme mit natürlichen Personen bedarf einer datenschutzrechtlichen Klärung, welche in die Wege geleitet wurde.

 

Im nächsten Schritt wird das Anliegen einer inhaltlich-fachlichen Prüfung unterzogen. Der Beirat für Kunst im öffentlichen Raum hat den Prüfauftrag erhalten und wird diesen in der nächsten Beiratssitzung vsl. im vierten Quartal 2024 behandeln.

 

Im einem dritten Schritt soll die technische Prüfung (Möglichkeiten sowie Kostenpunkte zur technischen Sicherung von Graffiti) erfolgen. Diese kann erst nach Bereitstellung der entsprechenden Gelder in Auftrag gegeben werden.

 

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Anlagen

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