Antrag - 00/SVV/0558
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchsetzung der Festlegungen zum B-Plan Nr. 22 - Stern-Center -Bereich Sternstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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01.11.2000
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07.03.2001
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt» die
Stadtverordnetenversammlung im Oktober dieses
Jahres darüber zu informieren, wie die Festlegungen zum B-Plan Nr. 22 - Stern-Center - in Bezug auf den Bereich Sternstraße
endgültig umgesetzt werden sollen.
Erläuterung
Begründung:
1. Im B-Plan
Nr. 22 - Stern-Center - wurden nachfolgende Feststellungen zum Bereich der
Sternstraße getroffen:
9.1.1 Städtebauliche Rahmenplanung
Zonierung der Nutzungen
Die Wohngrundstücke am Nordwestrand der Sternstraße werden als
„Gemischte Bauflächen - wohngeprägt" ausgewiesen. Damit soll zum Ausdruck
kommen, dass die Wohnnutzung vorrangig entwicklungsfähig sein soll, aber wegen
der unmittelbaren Nähe zu Gewerbe- und
Dienstleistungsflächen nicht den gleichen Schutz- und Entwicklungsanspruch
stellen können, wie ein „Allgemeines Wohngebiet". Außerdem bietet die Einordnung zu „Gemischte Baufläche -
wohngeprägt" die Möglichkeit, nicht störende Nutzungen im
Dienstleistungsbereich als Ergänzung zum STERN-CENTER zu entwickeln.
11.5.1 Das
Erschließungssystem
Um den ökologisch wertvollen Baumbestand in
der Sternstraße zu schützen, als auch um eine stärkere
Frequentierung der Sternstraße und somit eine Beeinträchtigung der
Wohnbedingungen der angrenzenden Bebauung weitestgehend zu
vermeiden, ist die Anbindung an die Sternstraße als „Interimlösung"
als auch zur Gewährleistung der Maßgaben des Brandschutzes vorzuhalten (Kosten der
Erschließung siehe unter Punkt 16.7).
11.5.2 Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
Zur Aufwertung des Straßenzuges Sternstraße
wird, entsprechend der Gewährleistung von gesunden Wohn-
und Arbeitsbedingungen, eine „Verkehrsberuhigte Zone" festgesetzt, und
somit die durch die Sternstraße zu übernehmende Funktion dahingehend definiert,
als dass, trotz umfangreicher Veränderungen im Umfeld, insbesondere auch auf
dem verkehrlichen Sektor, der bestehende Charakter einer
„Wohnstraße" erhalten bleibt und ausgebaut wird.
16.7 Auswirkungen auf den
kommunalen Haushalt
Die Kosten der Erschließungsmaßnahmen werden
auf der Grundlage des Erschließungsvertrages zwischen der Stadt
Potsdam und der Investorengemeinschaft von der Investorengemeinschaft getragen.
Weitere Aussagen
betrafen:
-Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung aus dem angrenzenden Wohngebiet (aus Richtung G.-Seeber-Weg bzw. H.-Albers-Straße), aus südlicher Richtung über die Sternstraße sowie über die Gerlachstraße für die Drewitzer Bewohner,
2. Mit Inbetriebnahme
des Stern-Centers wurde eine Kompromiss-Variante der Führung der Buslinien
zwischen allen Beteiligten ausgehandelt. Leider hat sich diese
Kompromiss-Variante als dauerhaft erwiesen, den o. g. Forderungen kann nicht
entsprochen werden:
Die Sternstraße dient als
Erschließungsstraße für das Stern-Center und umgebende Bebauung/Gewerbe.
Auch wenn mittlerweile die Gerlachstraße ausgebaut worden ist, hat sich an
dem Zustand nichts geändert.
Mit dem neuen Fahrplan ab 25.06.2000 werden
wiederum zwei Buslinien den Bereich H.-Albers-Straße/Sternstraße
befahren