Antrag - 00/SVV/0558

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt» die Stadtverordnetenversammlung im Oktober dieses Jahres darüber zu informieren, wie die Festlegungen zum B-Plan Nr. 22 - Stern-Center - in Bezug auf den Bereich Sternstraße endgültig umgesetzt werden sollen.

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Erläuterung

Begründung:

1.       Im B-Plan Nr. 22 - Stern-Center - wurden nachfolgende Feststellungen zum Bereich der Sternstraße getroffen:

9.1.1  Städtebauliche Rahmenplanung

Zonierung der Nutzungen

Die Wohngrundstücke am Nordwestrand der Sternstraße werden als „Gemischte Bauflächen - wohngeprägt" ausgewiesen. Damit soll zum Ausdruck kommen, dass die Wohnnutzung vorrangig entwicklungsfähig sein soll, aber wegen der unmittelbaren Nähe zu Gewerbe- und Dienstleistungsflächen nicht den gleichen Schutz- und Entwicklungsanspruch stellen können, wie ein „Allgemeines Wohngebiet". Außerdem bietet die Einordnung zu „Gemischte Baufläche - wohngeprägt" die Möglichkeit, nicht störende Nutzungen im Dienstleistungsbereich als Ergänzung zum STERN-CENTER zu entwickeln.

11.5.1   Das Erschließungssystem

Um den ökologisch wertvollen Baumbestand in der Sternstraße zu schützen, als auch um eine stärkere Frequentierung der Sternstraße und somit eine Beeinträchtigung der Wohnbedingungen der angrenzenden Bebauung weitestgehend zu vermeiden, ist die Anbindung an die Sternstraße als „Interimlösung" als auch zur Gewährleistung der Maßgaben des Brandschutzes vorzuhalten (Kosten der Erschließung siehe unter Punkt 16.7).

11.5.2            Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung

Zur Aufwertung des Straßenzuges Sternstraße wird, entsprechend der Gewährleistung von gesunden Wohn- und Arbeitsbedingungen, eine „Verkehrsberuhigte Zone" festgesetzt, und somit die durch die Sternstraße zu übernehmende Funktion dahingehend definiert, als dass, trotz umfangreicher Veränderungen im Umfeld, insbesondere auch auf dem verkehrlichen Sektor, der bestehende Charakter einer „Wohnstraße" erhalten bleibt und ausgebaut wird.

16.7    Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt

Die Kosten der Erschließungsmaßnahmen werden auf der Grundlage des Erschließungsvertrages zwischen der Stadt Potsdam und der Investorengemeinschaft von der Investorengemeinschaft getragen.

Weitere Aussagen betrafen:

-Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung aus dem angrenzenden Wohngebiet (aus Richtung G.-Seeber-Weg bzw. H.-Albers-Straße), aus südlicher Richtung über die Sternstraße sowie über die Gerlachstraße für die Drewitzer Bewohner,

2.         Mit Inbetriebnahme des Stern-Centers wurde eine Kompromiss-Variante der Führung der Buslinien zwischen allen Beteiligten ausgehandelt. Leider hat sich diese Kompromiss-Variante als dauerhaft erwiesen, den o. g. Forderungen kann nicht entsprochen werden:

Die Sternstraße dient als Erschließungsstraße für das Stern-Center und umgebende Bebauung/Gewerbe. Auch wenn mittlerweile die Gerlachstraße ausgebaut worden ist, hat sich an dem Zustand nichts geändert.

 

Mit dem neuen Fahrplan ab 25.06.2000 werden wiederum zwei Buslinien den Bereich H.-Albers-Straße/Sternstraße befahren

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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