Beschlussvorlage - 04/SVV/0328

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Änderung der bestehenden Entgeltordnung für die Volkshochschule „Albert Einstein“

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Erläuterung

Begründung:

 

Aufgrund der Kürzung der Landeszuweisungen für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Weiterbildung, der angespannten Haushaltslage der Stadt Potsdam und zur Erfüllung der im HSK gestellten Aufgaben hält es die Volkshochschule für erforderlich, eine Änderung ihrer Entgeltordnung vorzunehmen. Da die Volkshochschule Potsdam das bei weitem höchste Teilnehmerentgelt im ganzen Land Brandenburg sowie Berlins hat, ist eine generelle Erhöhung des Regelsatzes nicht ratsam (siehe Anlage).

Es wurden deshalb die Ermäßigungstatbestände in der Entgeltordnung einer Prüfung unterzogen, um die Einnahmen aus Teilnehmerentgelten zu erhöhen.

 

Folgende Ermäßigungskategorien werden abgeschafft:

 

-          Familienermäßigung, die bisher Teilnehmer/innen erhielten, die mit einem Familienmitglied denselben Kurs buchten,

-          Wehrpflichtige und Zivildienstleistende,

-          Ermäßigung für Inhaber einer „gültigen Benutzerkarte städtischer Kulturinstitutionen“,

-          die generelle Ermäßigungsmöglichkeit für Teilnehmer/innen, die verspätet in einen Kurs einsteigen

-          Schwerbehinderte

 

Darüber hinaus soll der Ermäßigungssatz für folgende Teilnehmergruppen von bisher

25 v. H. auf nunmehr 15 v. H. reduziert werden:

 

-          Arbeitslose,

-          Azubis,

-          Schüler und Studenten,

-          Senioren und Vorruheständler

 

Sozialhilfeempfänger werden statt bisher 65 v. H. nur noch 50 v. H. und Asylbewerber statt bisher 75 v. H. nunmehr 65 v. H. Ermäßigung erhalten.

 

Im Jahr 2003 betrug die Summe aller Ermäßigungen 108.600 Euro. Nach Wegfall der genannten Ermäßigungstatbestände und Reduzierung der Ermäßigungssätze könnten – vorausgesetzt es kommt nicht zu einem Teilnehmerrückgang – ca. 41.745 Euro mehr an Einnahmen pro Jahr erzielt werden. Auf die Monate September bis Dezember diesen Jahres kämen damit ca. 14.000 Euro Mehreinnahmen.

 

Gestrichen wird darüber hinaus der Passus, dass 10 v. H. des Regelsatzes pro Unterrichts-stunde zur Ausstattung, Erhaltung und Renovierung der Volkshochschule verwendet werden, da diese Regelung bisher nicht zur Anwendung kam.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Im Jahr 2003 betrugen die Mindereinnahmen durch gewährte Ermäßigungen 108.600 €. Unter der Voraussetzung, dass die Anzahl der Teilnehmenden in 2004 gleich bleibt, könnten nach Streichung einzelner Ermäßigungskategorien und der Reduzierung der Ermäßigungssätze pro Jahr 41.745 €  Mehreinnahmen erzielt werden. Für die Monate September bis Dezember 2004 ergäbe sich damit eine Erhöhung der Einnahmen von ca. 14.000 €.

 

Mindereinnahmen durch Ermäßigungen 2003               Einsparungen nach Änderung der Entgeltordnung

 

Arbeitslose                        9.161,40 €                         3.664 €

Azubis                        3.413,10 €                        1.365 €

Familienermäßigung                        9.232,62 €                        9.233 €

Schüler / Studenten                         21.573,00 €                        8.629 €

Schwerbehinderte                        886,20 €                        886 €

Senioren / Vorruheständler                                             26.445,70 €                        10.578 €

Späteinsteiger                        707,10 €                        707 €

Vhs-Card                        5.023,20 €                        - €

Wehrpflichtige / Zivis                         172,80 €                        173 €

Sozialhilfeempfänger                        11.040,80 €                        2.548 €

2-fache Ermäßigung                        10.018,75 €                        2.505 €

Asylbewerber                        10.925,30 €                        1.457 €

 

Mindereinnahmen                         108.599,97 €                        41.745 €

 

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Anlagen

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