Beschlussvorlage - 04/SVV/0331
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60 "Bertinistraße" sowie Beschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans und deren öffentlicher Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Liebert, Tel. 2518
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.05.2004
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02.06.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.05.2004
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der räumliche Geltungsbereich
des Bebauungsplanes wird wie folgt präzisiert:
·
nach
Norden durch die nördliche Grenze des Bertiniweges und der Bertinistraße
(Flurstücke 54 sowie Teile der Flurstücke 521/23, 521/2 und 537/1),
·
nach
Osten durch die östliche Grenze der verbreiterten Bertinistraße, d.h.
einschließlich eines Flächenstreifens der angrenzenden Uferflurstücke (544/1 und
Teile der Flurstücke 539/3, 544/2, 545, 582/1 und 582/2),
·
nach
Süden durch die Große Weinmeisterstraße und die Straße Am Pfingstberg
(nördliche Grenze der Straßenflurstücke 578, 569, 567 und 563, Teile von 564
sowie die südliche Grenze der Flurstücke 555/3 und 555/4)
·
sowie
nach Westen durch Kleingärten (westliche Grenzen der Flurstücke 555/2 und 550/1
Teile des Flurstücks 535/2), sowie durch Wiesenflächen (westliche Grenze der
Flurstücke 536/9 und 520/4 sowie südliche Grenze des Flurstücks 521/23).
- Der Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen (s. Anlagen 1und 2).
- Der Flächennutzungsplan ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 60 „Bertinistraße“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern
(10. Änderung des Flächennutzungsplans „Bertinistraße“), die Änderung ist
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3)
Erläuterung
Begründung:
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:
·
Kurzeinführung
und Beteiligungsbericht / Darstellung
der Ergebnisse aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren Anlage 1 ( 3 Seiten)
·
Bebauungsplan
mit Begründung Anlage 2 (41 Seiten
mit 3 Plänen)
·
Änderung
des Flächennutzungsplans mit Erläuterungsbericht Anlage 3 (4
Seiten)
Kurzeinführung
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 07.06.1995 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60 „Bertinistraße“ beschlossen. Als die wesentlichen Planungsziele sind im Aufstellungsbeschluss festgelegt:
Die zukünftige Entwicklung des Planungsgebietes soll die
vorhandenen besonders wertvollen landschaftsräumlichen und gestalterischen
Qualitäten des Standortes berücksichtigen, sichern und fortentwickeln. Um den
landschaftlichen Charakter zu bewahren, sollte eine Neubebauung grundsätzlich
nur in offener Bauweise geringer Dichte geplant werden. Auf den Umgebungsschutz
bestehender und unter Denkmalschutz stehender und zu stellender Bau- und
Gartendenkmale muss besondere Rücksicht genommen werden.
Städtebauliches Leitbild der Bebauungsplanung für das
Planungsgebiet ist die Erhaltung und behutsame Ergänzung der Villen- und
Landhausbebauung.
Im Einzelnen werden folgende Ziele verfolgt:
- Sicherung
des Wohngebietscharakters
- Ermöglichen
wirtschaftlicher Nutzungen für denkmalgeschützte Gebäude und Gärten
- Sicherung
erhaltenswerter Gebäude
- Gebietsverträgliche
bauliche Ergänzung
- Flächensicherung
für eine Kindertagesstätte
- Sicherung
und Entwicklung der Parklandschaft
- Schaffung
eines attraktiven Grün- und Fußwegenetzes
- Sicherung
von Kleingartenanlagen
- Entwicklung
von Erholungsnutzungsgrundstücken
zu Wohnbauflächen
- Entkoppelung
von Bertinistraße und Bertiniweg sowie deren Umgestaltung bzw. Ausbau
Beteiligungsübersicht
Darstellung der Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Anfrage
nach den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung
Die erste Anfrage nach den landesplanerischen Zielen für die Entwicklung des Planungsgebietes Bertinistraße erfolgte im Februar 1997 auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses. Mit Schreiben der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) vom 16. Mai 1997 erging eine erste Mitteilung der Ziele der Raumordnung und der Landesplanung. Die GL sowie die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming wurden im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange über den Vorentwurf des Bebauungsplans informiert.
Gemäß Stellungnahmen der GL, zuletzt mit Schreiben vom 23. Mai
2003, bestehen keine Bedenken gegen die Inhalte der Bebauungsplanung. Die zuvor
von der GL geforderte geringe bauliche Dichte sowie die Berücksichtigung der
landschaftlichen Prägung des Gebietes und der Nachbarschaft zum angrenzenden
Denkmalschutzbereich (UNESCO-Weltkulturerbe) werden im vorliegenden Entwurf des
Bebauungsplans berücksichtigt.
Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange von der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming geäußerten
Bedenken zur Überplanung eines im Regionalplan ausgewiesenen Grünzuges werden
in Abwägung mit den Entwicklungszielen der Stadt Potsdam für diesen Bereich
nicht berücksichtigt. Aufgrund der fehlenden Rechtskraft des Regionalplans ist
die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens nicht erforderlich (siehe auch
unter Pkt. 4.1 der Begründung).
Keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich
Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist
nicht erforderlich, da mit dem Bebauungsplan nicht die planungsrechtliche
Zulässigkeit von Vorhaben begründet werden soll, für die nach dem Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Verwaltungsinternes Beteiligungsverfahren
Auf der Grundlage eines in Alternativen erarbeiteten
Bebauungsplan-Vorentwurf (Stand: Januar 2002) wurden im Februar und März 2002
die von der Planung berührten Fachbereiche und Bereiche der Potsdamer
Stadtverwaltung über die Planung informiert. Im Rahmen von anschließenden
Abstimmungsgesprächen zwischen dem planaufstellenden Bereich Verbindliche
Bauleitplanung und den Bereichen Denkmalschutz, Umwelt und Verkehrsplanung
wurde ein weitestgehend konsensfähiges städtebauliches Konzept als Grundlage
für das weitere Bebauungsplanverfahren erarbeitet.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in der Zeit vom
07.04.2003 bis zum 30.04.2003 in Form einer Ausstellung und einer
Erörterungsveranstaltung (15.04.2003) durchgeführt. Ausstellung und Erörterungsveranstaltung
wurden von zahlreichen Bürgern besucht und die Planung intensiv diskutiert. Im
Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gingen 25 Schreiben von Bürgern,
Verbänden bzw. Vereinen und Eigentümervertretern beim Bereich Verbindliche
Bauleitplanung ein. Die in den Schreiben dargelegten Anregungen wurden von der
Verwaltung geprüft und haben in Teilen zu Änderungen der Planung geführt. Von
den Bürgern wurde insbesondere die hohe Regelungsdichte durch
Gestaltungsfestsetzungen kritisiert. Der Entwurf des Bebauungsplanes zur
öffentlichen Auslegung wurde diesbezüglich vereinfacht. Für das Grundstück
Bertinistraße 6-9 wurde die Bebauungskonzeption auf der Grundlage von konkreten
Entwürfen der Grundstückseigentümer in Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde
und der unteren Naturschutzbehörde überarbeitet.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Parallel zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung sind die Träger
öffentlicher Belange an der Planung beteiligt worden. Von den 13 beim Bereich
Verbindliche Bauleitplanung eingegangenen Stellungnahmen enthielten 11
Anregungen und Hinweise zu den geplanten Festsetzungen des Bebaungsplans. Die
Anregungen wurden geprüft und teilweise berücksichtigt.
Auf Anregung des städtischen Jugendamtes sieht der
Bebaungsplan zur öffentlichen Auslegung an der Höhenstraße die Flächensicherung
für einen benötigten Kita-Standort vor.
Für die bisherige Kleingartenfläche an der Großen Weinmeisterstraße
und an der Höhenstraße wurde die Bebauungskonzeption auf der Grundlage von
Anregungen der Denkmalschutzbehörden überarbeitet, so dass die Belange des
denkmalpflegerischen Umgebungsschutzes für die angrenzenden Baudenkmale
(Gebäude und Gärten) in stärkerem Maße als bisher berücksichtigt werden. Die
Erlebbarkeit des parkartigen ehemaligen Mendelssohn-Bartholdy-Gartens von der
Großen Weinmeisterstraße und von der Höhenstraße wird durch größere Abstände
zwischen den Gebäuden verbessert.
Im Bereich Bertiniweg wurden die Anregungen der
Denkmalschutzbehörden dahingehend berücksichtigt, dass auf den oberen Hanglagen
nur eingeschossige Gebäude mit flach geneigten Dächern zulässig sind, so dass
Blicke vom Pfingstberg-Belvedere über das Gebiet nicht durch hohe, weithin
sichtbare Dachflächen geprägt werden.
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan
Zu den im Beteiligungsverfahren vorgestellten
Bebauungsplan-Alternativen wurde ein landschaftsplanerischer Fachbeitrag
erstellt. Der landschaftsplanerische Fachbeitrag mit Stand Juni 2002 wurde mit
der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Aufgrund der Änderungen des
Bebauungsplan-Vorentwurfes nach der Beteiligung der Fachbereiche und nach
Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung wurden Nachträge
zum landschaftsplanerischen Fachbeitrag mit Stand April 2003 und März 2004
erarbeitet, in denen die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie das daraus
resultierende Grünordnungskonzept in Abstimmung mit der unteren
Naturschutzbehörde an die geänderte Bebauungskonzeption angepasst worden sind.
Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
60 wird der Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des Bebauungsplans
geändert. Inhalte der 10. Änderung des FNP sind die Erweiterung der reinen
Wohngebiete WR 1 an der Bertinistraße und am Bertiniweg sowie die Darstellung
einer Gemeinbedarfsfläche für die an der Höhenstraße geplante
Kindertagesstätte. Die bisherigen Darstellungen von Grünflächen und Kleingärten
werden auf den betreffenden Flächen reduziert bzw. ersetzt. Das
FNP-Änderungsverfahren wird im Parallelverfahren mit dem Aufstellungsverfahren
zum Bebauungsplan Nr. 60 durchgeführt.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss
zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans und der dazugehörigen Änderung
des Flächennutzungsplans gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
·
Einnahmen
durch die Grundstücksveräußerungen
- ca. 3.170.000 Euro
·
Ausgaben
- Grunderwerbskosten
- Straßenbaukosten
- Herstellung einer Grünfläche
Gesamtkosten ca. 2.266.000 Euro
Einnahmen – Ausgaben – Gegenüberstellung
Die für Grundstücksveräußerungen kalkulierten
Gesamteinnahmen in Höhe von 3.170.000 Euro übersteigen die Ausgaben um mehr als
900.000 Euro. Hinzu kommen mögliche Einnahmen aus der Erbpachtvergabe oder der
Veräußerung des Kita-Grundstücks sowie ggf. Straßenausbau -
Refinanzierungsmittel
Erläuterung s. Begründung (Kap. 7.6)
Diese Angaben stehen unter dem Vorbehalt genehmigter
Haushalte für die nachfolgenden Haushaltsjahre
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