Beschlussvorlage - 04/SVV/0340

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Am Obelisk“ gemäß § 142 Abs. 1, 3 u. 4 BauGB.

Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Die Anwendung folgender Vorschriften wird ausgeschlossen: § 144 BauGB insgesamt.

 

 

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Erläuterung

 

 

Begründung:

 

Siehe

 

„Bericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes „Zweite Barocke Stadterweiterung“ gem. Beschluss der STVV vom 01.10.2003

 

und Begründung zur Förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes „Am Obelisk“ im einfachen Verfahren.“

 

vom 02. April 2004

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Der Beschlussvorlage beigefügt ist die „Kosten- und Finanzierungsübersicht“, die gemäß § 149 BauGB von der Stadt nach dem Stand der Planung aufzustellen ist und eine fundierte Schätzung aller Kosten und Einnahmen darstellt. In der Kostenübersicht hat die Stadt die Kosten der Gesamtmaßnahme darzustellen, die ihr voraussichtlich entstehen. In der Finanzierungsübersicht hat die Stadt ihre Vorstellung über die Deckung der Kosten der Gesamtmaßnahme darzulegen.

 

Der Stadt Potsdam entstehen Kosten für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen. Diese werden aus dem Treuhandvermögen Stadterweiterung Nord, B 1: Städtebauliche Untersuchungen und Planungen des Sanierungsträgers Potsdam finanziert. Der dafür erforderliche kommunale Eigenanteil ist in den Haushalt 2004 eingestellt (im UA 61520). Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich des genehmigten Haushaltes.

 

Die Finanzierung beträgt 25.000,- €,

davon  20.000,- € Fördermittel aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz, B 1

              5.000,- € kommunaler Eigenanteil

 

Für die Durchführung und den Abschluss der Sanierungsmaßnahme ist, bedingt durch die Festlegung des einfachen Sanierungsverfahrens, kein Einsatz von Fördermitteln und Haushaltsmitteln vorgesehen.

 

Erforderliche Planungs- und Baumaßnahmen werden privat finanziert.

 

Die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben obliegt den Fachbereichen Stadterneuerung und Denkmalpflege sowie Stadtplanung und Bauordnung.

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Anlagen

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