Beschlussvorlage - 04/SVV/0408

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

  1. Dem vom Stadtjugendring e.V. vorgelegten Konzept  „Stadtjugendring Potsdam – Netzwerk für Information und Kooperation“ wird unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung zugestimmt.

 

  1. 2. Eine Entscheidung zur Personalkostenförderung über den bisherigen Rahmen hinaus ist im Zusammenhang mit der bevorstehenden Überprüfung aller Leistungsangebote der Jugend(sozial)-arbeit und der Festlegung von neuen mittelfristigen Arbeitsschwerpunkten für die Jugendförderung in Potsdam zu treffen.

 

  1. Die Förderung für das Haushaltsjahr 2004 wird bestätigt.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Der Stadtjugendring Potsdam ist einer von wenigen noch arbeitsfähigen Stadt- bzw. Kreisjugendringen im Land Brandenburg; nicht zuletzt auch deshalb, weil er seit Bestehen durch die Stadt Potsdam in seiner Arbeit unterstützt und finanziell gefördert wird.

Er ist Interessenvertreter von insgesamt 19 Mitgliedsverbänden und setzt sich als stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses sowie des Unterausschusses Jugendhilfeplanung  nachhaltig für die Belange von Kindern und Jugendlichen ein.

 

Nachdem das von den Jugendverbänden seit Anfang der neunziger Jahre genutzte Haus in der Berliner Straße 49 aufgrund des Verkaufes nicht mehr zur Verfügung stand, bemühte sich der Stadtjugendring zunächst um eine Übergangsvariante und suchte gleichzeitig nach Partnern für eine dauerhafte Lösung.

Seinem besonderen Engagement ist es zu verdanken, dass gemeinsam mit dem Deutschen Jugendherbergswerk ein ehemaliges, von der Stadt Potsdam zur Verfügung gestelltes Schulgebäude zu einer Jugendherberge und einem Haus der Jugend mit Jugendbildungs- und Tagungszentrum um- und neugebaut wird - ein bundesweit einmaliges Projekt mit Modellcharakter.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 08.05.2002 (DS 02/SVV/0299) dem Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrages mit dem Deutschen Jugendherbergs-werk zugestimmt. Im Punkt 3 dieses Beschlusses ist festgelegt, dass das Deutsche Jugendherbergswerk den Vereinen und Verbänden des Stadtjugendringes und des Landesjugendringes Büroflächen, Gemeinschaftsräume und Lagerflächen auf der Grundlage einer abzuschließenden Projektvereinbarung mietzinsfrei zur Verfügung stellt.

 

Der Umzug der Jugendverbände und Vereine in das neue Objekt ist für den Monat Juni 2004, die offizielle Eröffnung der Jugendherberge für September 2004 vorgesehen.

 

Parallel zum Objektumbau erfolgte eine inhaltliche Um- und Neuorientierung des Stadt-jugendringes selbst. Seit 2002 befand er sich deshalb in einer intensiven Selbstverständnisdiskussion, die durch eine externe Beratung begleitet wurde.

Erste Arbeitsergebnisse für eine neue Konzeption des Stadtjugendringes wurden am 08.07.2003 im Jugendamt vorgestellt. Hinweise, die dem Stadtjugendring für die weitere Konzeptüberarbeitung schriftlich am 16.07.2003 übergeben wurden, bezogen sich insbesondere auf

- den jugendpolitischen Auftrag eines Stadtjugendringes als unabhängiger Interessenver-

  treter der Mitgliedsverbände und Potsdamer junger Menschen sowie

- eine verbindlich zu regelnde Mitwirkung der einzelnen Mitgliedsverbände bei der Um-

  setzung der in den Bereichen Service, Projekte und Jugendpolitik formulierten Aufgaben.

 

Die endgültige Fassung des Konzeptes „Netzwerk für Information und Beratung“ reichte der Stadtjugendring am 10.02.2004, den Finanzierungsplan am 05.03.2004 ein.

Das Konzept soll den intensiv geführten Prozess der Auseinandersetzung über das Selbstverständnis des Stadtjugendringes sowie dessen künftige Strukturen und Arbeitsfelder verdeutlichen. Darüber hinaus enthält es Aussagen über die 

- Entwicklung des Stadtjugendringes von seinen Anfängen bis heute,

- Kriterien, Ergebnisse und Beteiligte der Konzepterarbeitung,

- Regeln der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsverbänden,

- Beschreibung der künftigen Arbeitsfelder des Stadtjugendringes (Service, Projekte und

  Jugendpolitik),

- Personalbedarfsermittlung sowie

- Finanzierung 2004.

 

Das Jugendamt befürwortet das Vorhaben, in Kooperation mit der Jugendherberge ein zentrales Organisations-, Service- und Tagungszentrums mit den Schwerpunkten Information, Beratung, Bildung und Vernetzung für die Landeshauptstadt Potsdam und das Umland zu schaffen.

Den Ergebnissen der Personalplanung kann die Verwaltung des Jugendamtes jedoch nicht uneingeschränkt folgen.

Nachvollziehbar ist, dass die Realisierung aller im Konzept ausgewiesenen Aufgaben mit nur einer Personalstelle nicht möglich ist. Eine Aufstockung von gegenwärtig einer 610-Stelle sowie einer SAM-Kofinanzierung auf 3 regelgeförderte Stellen durch eine zusätzliche Mittel-bereitstellung seitens der Stadt wird von der Verwaltung ausgeschlossen. Als realistisch wird die Aufstockung auf 1,5 bis max. 2 Stellen angesehen.

 

Allerdings sollten Entscheidungen zugunsten des Stadtjugendringes im Wesentlichen

- von den Ergebnissen der umfassenden Bestands- und Bedarfsanalyse im Bereich der

  Jugendförderung,

- hieraus abgeleiteter sozialräumlicher Planungen, insbesondere der Entwicklung arbeitsfeld-

  übergreifender synergetischer Lösungsmodelle und

- der daraus resultierenden Festlegung neuer mittelfristiger Arbeitsschwerpunkte für die

  Jugendförderung in Potsdam

abhängig gemacht und nur in diesem Rahmen getroffen werden (vgl. Jugendförderplan 2004, S. 3 - DS 04/SVV/0258).

 

Das Jugendamt erwartet in diesem Zusammenhang, dass

1. auch der Stadtjugendring bezüglich der inhaltlichen Arbeit eindeutige Prioritäten setzt und

    sich an folgenden arbeitsfeldbezogenen Zielen gemäß Jugendhilfeplan Teil B: Jugend-

    förderung, S. 11 f. (DS 96/0611), orientiert:

    - die Befähigung junger Menschen, Jugendarbeit in Jugendverbänden, -gruppen und

      -initiativen selbst zu organisieren, gemeinschaftlich zu gestalten  und mit zu verantworten 

      sowie

    - die Artikulierung  und Vertretung von Anliegen und Interessen junger Menschen,

2. die im Konzept benannte Stadtjugendring-Trägerschaft über  eine Aktionsfläche auf dem

    Bassinplatz nochmals generell kritisch überprüft wird, da dieses Angebot inhaltlich in die

    Konzepte von Spartacus und Skaterhalle passt und durch deren Träger fachlich und 

    logistisch besser zu realisieren wäre,

3. zur Absicherung bestimmter Aufgabenbereiche (z.B. Info-Laden, Öffentlichkeitsarbeit,

    Madstop-Projekt, Verwaltung) und zur Gewährleistung einer kontinuierlichen inhaltlichen

    Arbeit mit der Agentur für Arbeit, dem Bereich Soziales der Stadtverwaltung, den

    Potsdamer Hoch- und Fachschulen, den Trägern der Freiwilligendienste sowie unter

    Einbeziehung ehrenamtlich tätiger junger Menschen geeignetes Personal eingesetzt wird 

    (ABM, gemeinnützige Tätigkeit, Praktika, FSJ),

4. die Hausnutzer als Gegenleistung zur mietzinsfreien Nutzung der Räume sowie die

    weiteren Mitgliedsverbände des Stadtjugendringes stärker als bisher in die Arbeit

    einbezogen werden und konkret festgelegte Aufgaben mit übernehmen.

 

Der Stadtjugendring wird im künftigen Haus der Jugend voraussichtlich Hauptmieter des Deutschen Jugendherbergswerkes sein und mit den Vereinen und Verbänden entsprechende Untermietverträge/Nutzungsvereinbarungen abschließen.

Die bestehenden Untermietverträge zwischen dem Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement und den einzelnen Nutzern des Hauses der Jugend in der Lindenstraße 28/29 sind zu kündigen.

 

Das Deutsche Jugendherbergswerk hat für die Finanzplanung vorläufige Betriebskosten in Höhe von 3,50 € bis 4,00 € pro m² angesetzt, das heißt 2.307,25 € pro Monat bzw. 27.687,00 € pro Jahr.

Die im Haus der Jugend vertretenen Landesverbände zahlen die jeweils ermittelten Betriebskosten an den Stadtjugendring bzw. das Jugendherbergswerk (10.889,00 € pro Jahr), so dass sich nach gegenwärtigem Stand ein jährlicher kommunaler Zuschuss von 16.798,00 € ergibt.

 

Bislang konnten kommunal tätige Vereine und Verbände, aber auch Landesverbände mit kommunalen Aufgabenanteilen, jährlich einen Antrag auf Übernahme bzw. Teilübernahme der Miet- und Betriebskosten an das Jugendamt bzw. den Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement stellen.

Die Verwaltung hält eine Überprüfung der Förderwürdigkeit in Vorbereitung auf den Umzug für  notwendig und angemessen und schlägt hierfür folgendes Verfahren vor:

1. Ausschließlich kommunal tätige Vereine und Verbände reichen ihre Anträge auf eine

    Betriebskostenförderung bis 01.06.2004 im Jugendamt ein.

2. Den Anträgen sind folgende Unterlagen beizufügen:

    - ausführlicher Tätigkeitsbericht über die letzten beiden Jahre gemäß Orientierungshilfe 

      der Förderrichtlinien Jugendförderung,

    - Nachweis, dass der Verband/Verein über keine weiteren Mittel/Einnahmen zur Betriebs-

      kostenzahlung verfügt.

Der betreffende Verband/Verein sowie der Stadtjugendring als Zuwendungsempfänger werden schriftlich über das Ergebnis der Antragsprüfung informiert.   Von dieser Regelung ausgenommen sind die Vereine Paragraph 13 e.V. (Schulsozialarbeit) und Chill out e.V. (Suchtpräventionsstelle). Beide Vereine erhalten eine Einrichtungsförderung, die eine Förderung der Betriebskosten bereits berücksichtigt.

 

Die Raumplanung und -vergabe liegt in der Verantwortung des Stadtjugendringes und soll nach dessen Aussage Ende April abgeschlossen sein.  Das Jugendamt wurde regelmäßig über den aktuellen Sachstand informiert.

 

Geplante Förderung für den Stadtjugendring/das Haus der Jugend 2004:

 

1. Personalkosten (46000 71803):

1 Stelle (610-Stellen-Programm)            Zuschuss Stadt:                                  23.348,00 €

                                                            Zuschuss Land:                                    9.735,00 €

1 SAM (bis 31.05.2004 bewilligt)            Kofinanzierung Stadt:                             2.981,00 €

1 SAM (01.06.-31.12.2004 geplant)            Kofinanzierung Stadt                           5.107,00 €

 

 

2. Bewirtschaftungs-, Sach- und pädagogische Kosten (46000 71800):

 

Betriebskosten Haus der Jugend                                                                        10.000,00 €

(01.06.-31.12.2004) sowie

Sach- und pädagogische Kosten SJR                                                     10.980,00 €    

(-2,5% vom Zuschuss 2003)

gesamt: 62.151,00 €

 

Der vom Stadtjugendring für 2004 erarbeitete Finanzierungsplan wurde mit dem Jugendamt auf der Grundlage des Gesamtjahresantrages vom 17.12.2003 sowie ergänzenden Unterlagen vom 05. und 08.03.2004 abgestimmt.

Die für Ersatzbeschaffung/Ausstattung ausgewiesene Förderung aus Mitteln des Jugendamtes kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bestätigt werden. Hierfür ist ein separater Antrag auf der Grundlage der Richtlinien des Jugendamtes zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit ( Richtlinie V) erforderlich.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen ab 2005:

 

1. Zahlungen der Liegenschaftsverwaltung für das bisherige Objekt Lindenstraße 28/29

   

    Nettokaltmiete/Betriebs- und Heizkosten:                 2.948,11 €/Monat            35.377,32 €/Jahr

    Erstattung durch Landesverbände:                   - 410,22 €/Monat           -4.922,64 €/Jahr

    Zuschuss:                                                              2.537,89 €/Monat            30.454,68 €/Jahr

 

2. Zukünftige jährliche Kosten Schulstraße 9

    Miete:                                                                                                                    0,00 €/Jahr

    Betriebskosten:                                                         2.307,25 €/Monat            27.687,00 €/Jahr

    Erstattung durch Landesverbände:                      -907,42 €/Monat    -10.989,00 €/Jahr

    Differenz/Zuschuss:                                     1.399,83 €/Monat                  16.797,96 €/Jahr

 

3. Minderbedarf bei 4860:                                                                                 30.455,00 €/Jahr

    Mehrbedarf bei 35:                                                                                     16.798,00 €/Jahr

    Einsparung gesamt:                                                                                  13.657,00 €/Jahr

           

 

 

 

 

Anlagen:             Konzept des Stadtjugendringes vom 05.03.2004

                           SVV-Beschluss vom 08.05.2002 (DS 02/SVV/0299)

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Zuschüsse für 2004 sind in den HHSt

46000 71800 Zuschuss Betriebskosten freie Träger in Höhe von 20.980,00 € sowie

46000 71803 Zuschuss Personalkosten sozialpädagogische Fachkräfte in Höhe von 31.436,00 € (Stadt) und

                      9.735,00 € (Land) geplant.

Die ausgewiesenen Zuschüsse stehen unter dem Vorbehalt einer wirksamen Haushaltssatzung sowie eines wirksamen Haushaltsplanes 2004.

 

Nach den gegenwärtig vorliegenden Zahlen ergeben sich ab 2005 für die Stadt Potsdam Einsparungen von insgesamt ca.13.657,00 €.

 

Über eine weitergehende Förderung wird jährlich neu auf der Grundlage des Antrages, der Förderrichtlinien des Jugendamtes sowie im Rahmen der für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellten Mittel entschieden.

Loading...