Beschlussvorlage - 04/SVV/0408
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzeption Stadtjugendring Potsdam e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Balke, Ursula
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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13.05.2004
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Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
- Dem vom Stadtjugendring e.V. vorgelegten Konzept „Stadtjugendring Potsdam –
Netzwerk für Information und Kooperation“ wird unter Berücksichtigung der
Stellungnahme der Verwaltung zugestimmt.
- 2. Eine Entscheidung zur Personalkostenförderung über den
bisherigen Rahmen hinaus ist im Zusammenhang mit der bevorstehenden
Überprüfung aller Leistungsangebote der Jugend(sozial)-arbeit und der
Festlegung von neuen mittelfristigen Arbeitsschwerpunkten für die
Jugendförderung in Potsdam zu treffen.
- Die Förderung für das Haushaltsjahr 2004 wird bestätigt.
Erläuterung
Begründung:
Der Stadtjugendring Potsdam ist einer von wenigen noch
arbeitsfähigen Stadt- bzw. Kreisjugendringen im Land Brandenburg; nicht zuletzt
auch deshalb, weil er seit Bestehen durch die Stadt Potsdam in seiner Arbeit
unterstützt und finanziell gefördert wird.
Er ist Interessenvertreter von insgesamt 19
Mitgliedsverbänden und setzt sich als stimmberechtigtes Mitglied des
Jugendhilfeausschusses sowie des Unterausschusses Jugendhilfeplanung nachhaltig für die Belange von Kindern
und Jugendlichen ein.
Nachdem das von den Jugendverbänden seit Anfang der
neunziger Jahre genutzte Haus in der Berliner Straße 49 aufgrund des Verkaufes
nicht mehr zur Verfügung stand, bemühte sich der Stadtjugendring zunächst um
eine Übergangsvariante und suchte gleichzeitig nach Partnern für eine
dauerhafte Lösung.
Seinem besonderen Engagement ist es zu verdanken, dass
gemeinsam mit dem Deutschen Jugendherbergswerk ein ehemaliges, von der Stadt
Potsdam zur Verfügung gestelltes Schulgebäude zu einer Jugendherberge und einem
Haus der Jugend mit Jugendbildungs- und Tagungszentrum um- und neugebaut wird -
ein bundesweit einmaliges Projekt mit Modellcharakter.
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom
08.05.2002 (DS 02/SVV/0299) dem Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrages
mit dem Deutschen Jugendherbergs-werk zugestimmt. Im Punkt 3 dieses Beschlusses
ist festgelegt, dass das Deutsche Jugendherbergswerk den Vereinen und Verbänden
des Stadtjugendringes und des Landesjugendringes Büroflächen,
Gemeinschaftsräume und Lagerflächen auf der Grundlage einer abzuschließenden
Projektvereinbarung mietzinsfrei zur Verfügung stellt.
Der Umzug der Jugendverbände und Vereine in das neue Objekt
ist für den Monat Juni 2004, die offizielle Eröffnung der Jugendherberge für
September 2004 vorgesehen.
Parallel zum Objektumbau erfolgte eine inhaltliche Um- und
Neuorientierung des Stadt-jugendringes selbst. Seit 2002 befand er sich deshalb
in einer intensiven Selbstverständnisdiskussion, die durch eine externe
Beratung begleitet wurde.
Erste Arbeitsergebnisse für eine neue Konzeption des
Stadtjugendringes wurden am 08.07.2003 im Jugendamt vorgestellt. Hinweise, die
dem Stadtjugendring für die weitere Konzeptüberarbeitung schriftlich am
16.07.2003 übergeben wurden, bezogen sich insbesondere auf
- den jugendpolitischen Auftrag eines Stadtjugendringes als
unabhängiger Interessenver-
treter der
Mitgliedsverbände und Potsdamer junger Menschen sowie
- eine verbindlich zu regelnde Mitwirkung der einzelnen
Mitgliedsverbände bei der Um-
setzung der in
den Bereichen Service, Projekte und Jugendpolitik formulierten Aufgaben.
Die endgültige Fassung des Konzeptes „Netzwerk für Information
und Beratung“ reichte der Stadtjugendring am 10.02.2004, den Finanzierungsplan
am 05.03.2004 ein.
Das Konzept soll den intensiv geführten Prozess der
Auseinandersetzung über das Selbstverständnis des Stadtjugendringes sowie
dessen künftige Strukturen und Arbeitsfelder verdeutlichen. Darüber hinaus
enthält es Aussagen über die
- Entwicklung des Stadtjugendringes von seinen Anfängen bis
heute,
- Kriterien, Ergebnisse und Beteiligte der
Konzepterarbeitung,
- Regeln der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsverbänden,
- Beschreibung der künftigen Arbeitsfelder des
Stadtjugendringes (Service, Projekte und
Jugendpolitik),
- Personalbedarfsermittlung sowie
- Finanzierung 2004.
Das Jugendamt befürwortet das Vorhaben, in Kooperation mit
der Jugendherberge ein zentrales Organisations-, Service- und Tagungszentrums
mit den Schwerpunkten Information, Beratung, Bildung und Vernetzung für die
Landeshauptstadt Potsdam und das Umland zu schaffen.
Den Ergebnissen der Personalplanung kann die Verwaltung des
Jugendamtes jedoch nicht uneingeschränkt folgen.
Nachvollziehbar ist, dass die Realisierung aller im Konzept
ausgewiesenen Aufgaben mit nur einer Personalstelle nicht möglich ist. Eine
Aufstockung von gegenwärtig einer 610-Stelle sowie einer SAM-Kofinanzierung auf
3 regelgeförderte Stellen durch eine zusätzliche Mittel-bereitstellung
seitens der Stadt wird von der Verwaltung ausgeschlossen. Als realistisch wird
die Aufstockung auf 1,5 bis max. 2 Stellen angesehen.
Allerdings sollten Entscheidungen zugunsten des
Stadtjugendringes im Wesentlichen
- von den Ergebnissen der umfassenden Bestands- und
Bedarfsanalyse im Bereich der
Jugendförderung,
- hieraus abgeleiteter sozialräumlicher Planungen, insbesondere
der Entwicklung arbeitsfeld-
übergreifender
synergetischer Lösungsmodelle und
- der daraus resultierenden Festlegung neuer mittelfristiger
Arbeitsschwerpunkte für die
Jugendförderung in Potsdam
abhängig gemacht und nur in diesem Rahmen getroffen werden
(vgl. Jugendförderplan 2004, S. 3 - DS 04/SVV/0258).
Das Jugendamt erwartet in diesem Zusammenhang, dass
1. auch der Stadtjugendring bezüglich der inhaltlichen
Arbeit eindeutige Prioritäten setzt und
sich an folgenden arbeitsfeldbezogenen Zielen gemäß Jugendhilfeplan Teil
B: Jugend-
förderung, S. 11 f. (DS 96/0611), orientiert:
-
die Befähigung junger Menschen, Jugendarbeit in Jugendverbänden, -gruppen und
-initiativen selbst zu organisieren,
gemeinschaftlich zu gestalten und
mit zu verantworten
sowie
-
die Artikulierung und Vertretung
von Anliegen und Interessen junger Menschen,
2. die im Konzept benannte Stadtjugendring-Trägerschaft
über eine Aktionsfläche auf dem
Bassinplatz nochmals generell kritisch überprüft wird, da dieses Angebot
inhaltlich in die
Konzepte von Spartacus und Skaterhalle passt und durch deren Träger
fachlich und
logistisch besser zu realisieren wäre,
3. zur Absicherung bestimmter Aufgabenbereiche (z.B.
Info-Laden, Öffentlichkeitsarbeit,
Madstop-Projekt, Verwaltung) und zur Gewährleistung einer
kontinuierlichen inhaltlichen
Arbeit mit der Agentur für Arbeit, dem Bereich Soziales der
Stadtverwaltung, den
Potsdamer Hoch- und Fachschulen, den Trägern der Freiwilligendienste
sowie unter
Einbeziehung ehrenamtlich tätiger junger Menschen geeignetes Personal
eingesetzt wird
(ABM, gemeinnützige Tätigkeit, Praktika, FSJ),
4. die Hausnutzer als Gegenleistung zur mietzinsfreien
Nutzung der Räume sowie die
weiteren Mitgliedsverbände des Stadtjugendringes stärker als bisher in
die Arbeit
einbezogen werden und konkret festgelegte Aufgaben mit übernehmen.
Der Stadtjugendring wird im künftigen Haus der Jugend
voraussichtlich Hauptmieter des Deutschen Jugendherbergswerkes sein und mit den
Vereinen und Verbänden entsprechende Untermietverträge/Nutzungsvereinbarungen
abschließen.
Die bestehenden Untermietverträge zwischen dem Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement und den einzelnen Nutzern des Hauses der Jugend in der Lindenstraße 28/29 sind zu kündigen.
Das Deutsche Jugendherbergswerk hat für die Finanzplanung
vorläufige Betriebskosten in Höhe von 3,50 € bis 4,00 € pro m² angesetzt, das
heißt 2.307,25 € pro Monat bzw. 27.687,00 € pro Jahr.
Die im Haus der Jugend vertretenen Landesverbände zahlen die
jeweils ermittelten Betriebskosten an den Stadtjugendring bzw. das
Jugendherbergswerk (10.889,00 € pro Jahr), so dass sich nach gegenwärtigem
Stand ein jährlicher kommunaler Zuschuss von 16.798,00 € ergibt.
Bislang konnten kommunal tätige Vereine und Verbände, aber
auch Landesverbände mit kommunalen Aufgabenanteilen, jährlich einen Antrag auf
Übernahme bzw. Teilübernahme der Miet- und Betriebskosten an das Jugendamt bzw.
den Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement stellen.
Die Verwaltung hält eine Überprüfung der Förderwürdigkeit in
Vorbereitung auf den Umzug für
notwendig und angemessen und schlägt hierfür folgendes Verfahren vor:
1. Ausschließlich kommunal tätige Vereine und
Verbände reichen ihre Anträge auf eine
Betriebskostenförderung bis 01.06.2004 im Jugendamt ein.
2. Den Anträgen sind folgende Unterlagen beizufügen:
-
ausführlicher Tätigkeitsbericht über die letzten beiden Jahre gemäß
Orientierungshilfe
der Förderrichtlinien
Jugendförderung,
-
Nachweis, dass der Verband/Verein über keine weiteren Mittel/Einnahmen zur
Betriebs-
kostenzahlung verfügt.
Der betreffende Verband/Verein sowie der Stadtjugendring als
Zuwendungsempfänger werden schriftlich über das Ergebnis der Antragsprüfung
informiert. Von dieser
Regelung ausgenommen sind die Vereine Paragraph 13 e.V. (Schulsozialarbeit) und
Chill out e.V. (Suchtpräventionsstelle). Beide Vereine erhalten eine Einrichtungsförderung,
die eine Förderung der Betriebskosten bereits berücksichtigt.
Die Raumplanung und -vergabe liegt in der Verantwortung des
Stadtjugendringes und soll nach dessen Aussage Ende April abgeschlossen
sein. Das Jugendamt wurde
regelmäßig über den aktuellen Sachstand informiert.
Geplante Förderung für den Stadtjugendring/das Haus der
Jugend 2004:
1. Personalkosten (46000 71803):
1 Stelle (610-Stellen-Programm) Zuschuss
Stadt: 23.348,00
€
Zuschuss
Land: 9.735,00 €
1 SAM (bis 31.05.2004 bewilligt) Kofinanzierung
Stadt: 2.981,00 €
1 SAM (01.06.-31.12.2004 geplant) Kofinanzierung
Stadt 5.107,00 €
2. Bewirtschaftungs-, Sach- und pädagogische Kosten
(46000 71800):
Betriebskosten Haus der Jugend 10.000,00
€
(01.06.-31.12.2004) sowie
Sach- und pädagogische Kosten SJR 10.980,00
€
(-2,5% vom Zuschuss 2003)
gesamt: 62.151,00 €
Der vom Stadtjugendring für 2004 erarbeitete
Finanzierungsplan wurde mit dem Jugendamt auf der Grundlage des
Gesamtjahresantrages vom 17.12.2003 sowie ergänzenden Unterlagen vom 05. und
08.03.2004 abgestimmt.
Die für Ersatzbeschaffung/Ausstattung ausgewiesene Förderung aus Mitteln des Jugendamtes kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bestätigt werden. Hierfür ist ein separater Antrag auf der Grundlage der Richtlinien des Jugendamtes zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit ( Richtlinie V) erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen ab 2005:
1. Zahlungen der Liegenschaftsverwaltung für das bisherige Objekt Lindenstraße 28/29
Nettokaltmiete/Betriebs- und Heizkosten: 2.948,11 €/Monat 35.377,32 €/Jahr
Erstattung durch Landesverbände: - 410,22 €/Monat -4.922,64 €/Jahr
Zuschuss: 2.537,89
€/Monat 30.454,68
€/Jahr
2. Zukünftige jährliche Kosten Schulstraße 9
Miete: 0,00 €/Jahr
Betriebskosten: 2.307,25 €/Monat 27.687,00 €/Jahr
Erstattung durch Landesverbände: -907,42 €/Monat -10.989,00 €/Jahr
Differenz/Zuschuss: 1.399,83
€/Monat 16.797,96
€/Jahr
3. Minderbedarf bei 4860: 30.455,00
€/Jahr
Mehrbedarf bei 35: 16.798,00
€/Jahr
Einsparung
gesamt: 13.657,00
€/Jahr
Anlagen: Konzept
des Stadtjugendringes vom 05.03.2004
SVV-Beschluss
vom 08.05.2002 (DS 02/SVV/0299)
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Zuschüsse für 2004 sind in den HHSt
46000 71800 Zuschuss Betriebskosten freie Träger in Höhe von
20.980,00 € sowie
46000 71803 Zuschuss Personalkosten sozialpädagogische
Fachkräfte in Höhe von 31.436,00 € (Stadt) und
9.735,00 € (Land) geplant.
Die ausgewiesenen Zuschüsse stehen unter dem Vorbehalt einer
wirksamen Haushaltssatzung sowie eines wirksamen Haushaltsplanes 2004.
Nach den gegenwärtig vorliegenden Zahlen ergeben sich ab
2005 für die Stadt Potsdam Einsparungen von insgesamt ca.13.657,00 €.
Über eine weitergehende
Förderung wird jährlich neu auf der Grundlage des Antrages, der
Förderrichtlinien des Jugendamtes sowie im Rahmen der für die Jugendarbeit zur
Verfügung gestellten Mittel entschieden.