Mitteilungsvorlage - 04/SVV/0423
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerbrücke am Bahnhof Medienstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Herr Praetzel, Tel. 2740
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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02.06.2004
| |||
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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|
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22.06.2004
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Eine Fußgängerverbindung von Bahnsteig A zu
Bahnsteig B, als Fußgängerüberführung, ist grundsätzlich von der DB AG zu bauen
und zu unterhalten, wenn diese Verbindung zum Ein- und Aussteigen aus den Zügen
genutzt wird.
Sollte es sich jedoch um ein Brückenbauwerk für
den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr handeln, so hat derjenige die Kosten
zu tragen, der die Anordnung verlangt. Es gilt in diesem Falle § 11 (1) des
Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen - Eisenbahnkreuzungsgesetz
- EkrG). Hiernach hat der Beteiligte, dessen Verkehrsweg neu hinzukommt, die
Kosten der Kreuzungsanlage zu tragen.
Würde der Bahnübergang allerdings durch einen
Tunnel oder durch eine Überführung beseitigt werden, käme eine Drittelteilung
Stadt, Land, Bahn nach § 13 EkrG zur Anwendung. Da dies nicht der Fall ist,
entfällt die Drittelteilung.
Eine Förderung nach GVFG kommt auch nicht in Betracht, weil die
einzige Förderung nur bis zum Jahr 2003 möglich gewesen wäre (Grunderneuerung
von Straßenbrücken im Zuge von verkehrswichtigen Straßen über Schienenwege der
ehemaligen Deutschen Reichsbahn).
Fazit finanzielle Auswirkungen
Grobe Kostenschätzung für die Baukosten, brutto:
Zur Beachtung: Die Brücke muss ca. 8,0 m hoch
sein, da die Bahnstrecke elektrifiziert ist.
1. Fußgängerüberführung mit Treppenabgängen: ca.
1,4 Mio. €
2. Fußgängerüberführung mit Fahrstühlen ca.
2,0 Mio. €
(hohe Unterhaltungs- und Wartungskosten und
Vandalismusschäden)
3. Fußgängerüberführung mit behindertengerechten
Rampen: ca.
2,2 Mio. €
(großer Flächenbedarf für die Rampen - Kreisel)
4. Unterführung Tunnellösung mit Rampen ca.
1,6 bis 1,8 Mio. €
zuzgl. Baunebenkosten ca. 20 % von 1,4 Mio. €
für Planung, Baugrund, Vermessung, Sperrungen der DB AG,
Sicherheitsposten, örtliche Bauüberwachung, Verwaltungskosten
u.a. ca. 0,3 Mio. €
Die hier benannten Baukosten sind nur grob
ermittelt und müssten durch eine Machbarkeitsstudie unter Einbeziehung der DB
AG untersetzt werden.
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