Mitteilungsvorlage - 04/SVV/0423

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Eine Fußgängerverbindung von Bahnsteig A zu Bahnsteig B, als Fußgängerüberführung, ist grundsätzlich von der DB AG zu bauen und zu unterhalten, wenn diese Verbindung zum Ein- und Aussteigen aus den Zügen genutzt wird.

 

Sollte es sich jedoch um ein Brückenbauwerk für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr handeln, so hat derjenige die Kosten zu tragen, der die Anordnung verlangt. Es gilt in diesem Falle § 11 (1) des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen - Eisenbahnkreuzungsgesetz - EkrG). Hiernach hat der Beteiligte, dessen Verkehrsweg neu hinzukommt, die Kosten der Kreuzungsanlage zu tragen.

 

Würde der Bahnübergang allerdings durch einen Tunnel oder durch eine Überführung beseitigt werden, käme eine Drittelteilung Stadt, Land, Bahn nach § 13 EkrG zur Anwendung. Da dies nicht der Fall ist, entfällt die Drittelteilung.

 

Eine Förderung nach GVFG kommt auch nicht in Betracht, weil die einzige Förderung nur bis zum Jahr 2003 möglich gewesen wäre (Grunderneuerung von Straßenbrücken im Zuge von verkehrswichtigen Straßen über Schienenwege der ehemaligen Deutschen Reichsbahn).

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Grobe Kostenschätzung für die Baukosten, brutto:

 

Zur Beachtung: Die Brücke muss ca. 8,0 m hoch sein, da die Bahnstrecke elektrifiziert ist.

 

1. Fußgängerüberführung mit Treppenabgängen:                                         ca. 1,4 Mio. €

 

2. Fußgängerüberführung mit Fahrstühlen                                                     ca. 2,0 Mio. €

    (hohe Unterhaltungs- und Wartungskosten und Vandalismusschäden)

 

3. Fußgängerüberführung mit behindertengerechten Rampen:                     ca. 2,2 Mio. €

    (großer Flächenbedarf für die Rampen   -   Kreisel)

 

4. Unterführung Tunnellösung mit Rampen                                                    ca. 1,6 bis 1,8 Mio. €

 

 

zuzgl. Baunebenkosten ca. 20 % von 1,4 Mio. €

 

für Planung, Baugrund, Vermessung, Sperrungen der DB AG,

Sicherheitsposten, örtliche Bauüberwachung, Verwaltungskosten u.a.     ca.  0,3 Mio. €

 

Die hier benannten Baukosten sind nur grob ermittelt und müssten durch eine Machbarkeitsstudie unter Einbeziehung der DB AG untersetzt werden.

 

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