Anfrage - 04/SVV/0446

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Zuge der städtebaulichen Veränderungen in Potsdams Zentrum wurde eine eingeschränkte Anbindung der Straße Am Alten Markt an die Lange Brücke vorgesehen. Dabei wurde verabredet, konsequent jeglichen Durchgangsverkehr an dieser Stelle zu unterbinden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Durch welche konkreten Maßnahmen wird im weiteren Verfahren sichergestellt, dass für die Straße Am Alten Markt der Durchgangsverkehr unterbunden wird?

 

 

Antwort:

 

Nach Abstimmungen mit den zuständigen Fachbereichen der Verwaltung, Diskussionen im Beirat „Potsdamer Mitte“ und mit der Bürgerinitiative Alter Markt sind folgende Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass der Durchgangsverkehr Am Alten Markt minimiert wird Grundlage der weiteren Bearbeitung:

 

-          Einführung einer Einbahnstraßenregelung von der Straße Am Kanal im Norden zum Alten Markt selbst

-          Ausweisung dieses Bereiches als 30 km/h-Zone

-          reduzierte Einbiege- und Ausfahrmöglichkeiten im Kreuzungspunkt Humboldtstraße/Breite Straße/Friedrich-Ebert-Straße

-          Lichtsignalisierung des Knotens, so dass die Durchfahrmöglichkeit auf Grund der Wartezeiten unattraktiv wird

-          die Gestaltung des Alten Marktes entsprechend dem Wettbewerbsentwurf als innerstädtischer Platz, Platzfläche und Fahrbahn sind nur durch eine Pollerreihe getrennt.

 

Die Anbindung der sog. Humboldtstraße ist erst nach dem Umbau des Verkehrsknotenpunktes Breite Straße/Friedrich-Ebert-Straße möglich.

 

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Erläuterung

 

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