Beschlussvorlage - 04/SVV/0465

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Beschließt die Verbandsversammlung nicht spätestens in ihrer für den 23.06.2004 angekündigten Sitzung die Auflösung des Verbandes / den Austritt der Landeshauptstadt Potsdam, kündigt die Landeshauptstadt Potsdam ihre Mitgliedschaft im Abfallzweckverband Mittelmark (AZM).

 

Unter dem Vorbehalt der Wirksamkeit des Austrittes bzw. der Kündigung der Landeshauptstadt Potsdam aus dem AZM wird die Leistung zur Restabfallbehandlung ab 01.06.2005 verfahrens-, technik- und standortoffen europaweit ausgeschrieben.

 

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Erläuterung

ANLAGE

 

 

Begründung zum Austritt der Landeshauptstadt Potsdam aus dem „Abfallzweckverband Mittelmark“ (AZM)

 

Grundlage bei Gründung des AZM im August 2003 war für alle Verbandsmitglieder die vor-behaltlose Zustimmung zu einer standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung der Restabfall-behandlung, keine existierenden Anlagen eines Verbandsmitgliedes sollten präferiert werden.

 

Entgegen dieser ausdrücklichen Vereinbarung versucht die Stadt Brandenburg seit Januar diesen Jahres eine einseitige Präferierung der Recyclingpark Brandenburg GmbH (RPB). An dieser Gesellschaft sind der Landkreis Potsdam-Mittelmark und die Stadt Brandenburg gemeinsam mit dem Entsorgungsunternehmen Rethmann beteiligt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sind unklar. Offenbar hat die Stadt Brandenburg im Zusammenhang mit der Gesellschaft/dem Standort der Behandlungsanlage in der Vergangenheit Fördermittel erhalten, deren mögliche Rückzahlung droht. Im März 2004 wurde von der Stadt Brandenburg ein Konzept vorgelegt, in dessen Ergebnis der AZM Gesellschaftsanteile an der RPB für ca. 15,0 Mio. € erwirbt und diese Gesellschaft anschließend – entgegen zwingender Bestimmungen des Vergaberechts – ohne Ausschreibungsverfahren durch den AZM beauftragt wird.

 

Am 24. März 2004 wurde der Hauptausschuss über das Vorhaben der Stadt Brandenburg informiert. Es erging der einstimmige Beschluss, den OBM zu beauftragen, im Falle keiner gemeinsamen Lösung in der Verbandsversammlung des AZM am 30. März 2004 den Verband zu verlassen und einen eigenen Entsorgungsweg zu gehen. Daraufhin wurde sowohl durch die Landeshauptstadt Potsdam als auch durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark in der Verbands-versammlung am 30. März 2004 der Austritt aus dem Verband angedroht.

 

Auch in der Folgezeit änderte Brandenburg seine Haltung nicht. Dies macht der Stadt-verordnetenbeschluss vom 07. April 2004 deutlich, in dem eine Zustimmung zur Ausschreibung der Restabfallbehandlung des AZM abgelehnt wurde und die Oberbürgermeisterin mit der Erarbeitung eines Umstrukturierungskonzeptes für die Recyclingpark Brandenburg GmbH, das die Einbindung dieses Unternehmens in die vorgeschriebene Abfallvorbehandlung innerhalb des AZM möglich macht, beauftragte.

In der Verbandsversammlung vom 30. April 2004 kündigte Frau Dr. Tiemann (OBM Stadt Brandenburg) den Antrag an, wonach der AZM die Anteile der Stadt Brandenburg an der Recyclingpark Brandenburg GmbH für 1,- € übernehmen,  dem AZM dann im Juni 2004 ein weiteres Konzept zur Übernahme der Anlage und der Gesellschaftsanteile vorgelegt und demzufolge die Ausschreibung bis Juni 2004 ausgesetzt werden sollte. Sollte dieser Vorschlag/Antrag keine Zustimmung durch die Landeshauptstadt Potsdam und den Landkreis Potsdam-Mittelmark finden, würde sich die Stadt Brandenburg bei einer Beschlussfassung zur Ausschreibung der Stimme enthalten.

 

Der angekündigte Antrag zur Übernahme von Anteilen wurde nicht auf die Tagesordnung gesetzt, demzufolge kam es auch nicht zu einer Abstimmung dieses Antrages der Stadt Brandenburg.

In den weiteren Erörterungen machten die Verbandsvertreter der Stadt Brandenburg sehr deutlich, dass auch zukünftig an einer einseitigen Präferierung der Recyclingpark Brandenburg GmbH festgehalten wird. Auf der Grundlage des Hauptausschussbeschlusses vom 24. März 2004 hat sich die Landeshauptstadt Potsdam bei der Abstimmung über die Ausschreibung ebenfalls enthalten. Die erforderliche Mehrheit ist damit nicht zustande gekommen.

Es wurde festgelegt, auf einer weiteren außerordentlichen Verbandsversammlung am 14. Mai 2004 nunmehr über die Auflösung des Verbandes und über den Antrag der Landeshauptstadt Potsdam zum Austritt aus dem Zweckverband abzustimmen.

 

Auf der Verbandsversammlung am 14. Mai 2004 gab es keine einstimmige Beschlussfassung zur Auflösung des Zweckverbandes und auch nicht zum Antrag der Landeshauptstadt Potsdam, aus diesem Verband auszutreten. Dadurch ist die Verbandsarbeit erneut gelähmt, dass heißt, weder der Verband noch die Landeshauptstadt Potsdam können eine Ausschreibung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auf den Weg bringen.

Die Vertreter des Landkreises Potsdam-Mittelmark werden den Vertretern des  Kreistages in ihrer Sitzung am 16. Juni 2004 ein Konzept, das unterschiedliche Wege zur Restabfallentsorgung des Landkreises Potsdam-Mittelmark ab 2005 aufzeigt, vorlegen. Aus dem Votum des Kreistages ableitend, so die Aussage von Herrn Landrat Koch am 14. Mai 2004, können dann die Vertreter des Landkreises in der nächsten Verbandsversammlung der Auflösung des Verbandes bzw. dem Antrag der Landeshauptstadt  Potsdam auf Austritt aus dem Verband zustimmen.

Die nächste Dinglichkeitssitzung des Verbandes wurde für den 23. Juni 2004, um 15:00 Uhr, festgelegt.

 

Die eigenständige Durchführung der Entsorgungsleistungen durch die Landeshauptstadt Potsdam ist durch ihren Austritt nicht gefährdet, sondern sie wird dauerhaft gewährleistet. Die diesbezüglich verbleibende Aufgabenwahrnehmung des AZM ist nicht ebenfalls gefährdet, jedenfalls nicht weniger, als wenn die Landeshauptstadt Potsdam ihren Austritt nicht beantragte. Insbesondere ist sowohl der ausscheidenden Landeshauptstadt Potsdam als auch dem verbleibenden AZM die wirtschaftlich solide kalkulierte Entsorgung aufgrund des Umfanges zu entsorgenden Abfalls möglich.

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Zeitplan zur Rückübertragung der entsorgungspflichtigen Leistung „Vorbehandlung des Restabfalls der Landeshauptstadt Potsdam ab dem 01.Juni 2005“

 

 

Maßnahmen                                                                                                               Termine

 

1.   Austritt der Landeshauptstadt Potsdam aus dem AZM                                      23.06.2004

 

2.   Unterzeichnung der Auseinandersetzungsvereinbarung mit dem AZM                     23.06.2004

 

3.   Genehmigung des Austrittes der Landeshauptstadt Potsdam aus

      dem AZM durch das Innenministerium                                                                   19.07.2004

 

4.   Öffentliche Bekanntmachung des Austrittes der Landeshauptstadt

      Potsdam aus dem AZM im Amtlichen Anzeiger des Landes Brandenburg

      durch das Innenministerium                                                                               30.07.2004

 

5.   Bekanntmachung der Ausschreibung im Europäischen Amtsblatt                     13.08.2004

 

6.   Ende der Abgabe der Angebote und Angebotseröffnung

      (mind. 52 Tage ab Bekanntmachung)                                                                 05.10.2004     

 

 

7.   Prüfung und Wertung der Angebote                                                               15.10.2004

 

8.   ggf. Frist für erforderliche Nachverhandlungen ( I. und II.)                                19.10.2004

                                                                                                                                    22.10.2004

 

9.   Ausfertigung des Vergabevorschlages, Beschluss durch SVV                               29.10.2004     

 

10. Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung                                            01.12.2004

 

11. Information der Bieter über beabsichtigte Auftragserteilung                                06.12.2004

 

12. Beauftragung                                                                                                  10.01.2005

 

13. Vergabebekanntmachung im Europäischen Amtsblatt                                             15.03.2005

 

14. Vertragsbeginn                                                                                                          01.06.2005

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Vorbehandlung, Verwertung und Beseitigung des Restabfalls der Stadt Potsdam hat keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, da alle Kosten  für die Abfallentsorgung gebührenansatzfähig sind, d.h. in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden müssen.

 

Die Auswirkungen auf die Abfallgebühren, d.h. die jährlichen Mehr- oder Minderbelastungen je Einwohner / Jahr bzw. Einwohnergleichwert / Jahr können erst nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse beurteilt werden

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