Beschlussvorlage - 04/SVV/0465
Grunddaten
- Betreff:
-
Austritt der Landeshauptstadt Potsdam aus dem Abfallzweckverband Mittelmark (AZM)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Umwelt und Gesundheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.06.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Beschließt die Verbandsversammlung nicht spätestens in ihrer
für den 23.06.2004 angekündigten Sitzung die Auflösung des Verbandes / den
Austritt der Landeshauptstadt Potsdam, kündigt die Landeshauptstadt Potsdam
ihre Mitgliedschaft im Abfallzweckverband Mittelmark (AZM).
Unter dem Vorbehalt der Wirksamkeit des Austrittes bzw. der
Kündigung der Landeshauptstadt Potsdam aus dem AZM wird die Leistung zur
Restabfallbehandlung ab 01.06.2005 verfahrens-, technik- und standortoffen
europaweit ausgeschrieben.
Erläuterung
ANLAGE
Begründung zum Austritt der Landeshauptstadt Potsdam aus dem „Abfallzweckverband Mittelmark“ (AZM)
Grundlage bei Gründung des AZM im
August 2003 war für alle Verbandsmitglieder die vor-behaltlose Zustimmung zu
einer standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung der Restabfall-behandlung,
keine existierenden Anlagen eines Verbandsmitgliedes sollten präferiert werden.
Entgegen dieser ausdrücklichen Vereinbarung versucht die Stadt Brandenburg seit Januar diesen Jahres eine einseitige Präferierung der Recyclingpark Brandenburg GmbH (RPB). An dieser Gesellschaft sind der Landkreis Potsdam-Mittelmark und die Stadt Brandenburg gemeinsam mit dem Entsorgungsunternehmen Rethmann beteiligt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sind unklar. Offenbar hat die Stadt Brandenburg im Zusammenhang mit der Gesellschaft/dem Standort der Behandlungsanlage in der Vergangenheit Fördermittel erhalten, deren mögliche Rückzahlung droht. Im März 2004 wurde von der Stadt Brandenburg ein Konzept vorgelegt, in dessen Ergebnis der AZM Gesellschaftsanteile an der RPB für ca. 15,0 Mio. € erwirbt und diese Gesellschaft anschließend – entgegen zwingender Bestimmungen des Vergaberechts – ohne Ausschreibungsverfahren durch den AZM beauftragt wird.
Am 24. März 2004 wurde der Hauptausschuss über das Vorhaben
der Stadt Brandenburg informiert. Es erging der einstimmige Beschluss, den OBM
zu beauftragen, im Falle keiner gemeinsamen Lösung in der Verbandsversammlung
des AZM am 30. März 2004 den Verband zu verlassen und einen eigenen
Entsorgungsweg zu gehen. Daraufhin wurde sowohl durch die Landeshauptstadt
Potsdam als auch durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark in der Verbands-versammlung
am 30. März 2004 der Austritt aus dem Verband angedroht.
Auch in der Folgezeit änderte Brandenburg seine Haltung nicht. Dies macht der Stadt-verordnetenbeschluss vom 07. April 2004 deutlich, in dem eine Zustimmung zur Ausschreibung der Restabfallbehandlung des AZM abgelehnt wurde und die Oberbürgermeisterin mit der Erarbeitung eines Umstrukturierungskonzeptes für die Recyclingpark Brandenburg GmbH, das die Einbindung dieses Unternehmens in die vorgeschriebene Abfallvorbehandlung innerhalb des AZM möglich macht, beauftragte.
In der Verbandsversammlung vom 30. April 2004 kündigte Frau
Dr. Tiemann (OBM Stadt Brandenburg) den Antrag an, wonach der AZM die Anteile
der Stadt Brandenburg an der Recyclingpark Brandenburg GmbH für 1,- €
übernehmen, dem AZM dann im Juni
2004 ein weiteres Konzept zur Übernahme der Anlage und der Gesellschaftsanteile
vorgelegt und demzufolge die Ausschreibung bis Juni 2004 ausgesetzt werden
sollte. Sollte dieser Vorschlag/Antrag keine Zustimmung durch die
Landeshauptstadt Potsdam und den Landkreis Potsdam-Mittelmark finden, würde
sich die Stadt Brandenburg bei einer Beschlussfassung zur Ausschreibung der
Stimme enthalten.
Der angekündigte Antrag zur Übernahme von Anteilen wurde
nicht auf die Tagesordnung gesetzt, demzufolge kam es auch nicht zu einer
Abstimmung dieses Antrages der Stadt Brandenburg.
In den weiteren Erörterungen machten die Verbandsvertreter
der Stadt Brandenburg sehr deutlich, dass auch zukünftig an einer einseitigen
Präferierung der Recyclingpark Brandenburg GmbH festgehalten wird. Auf der
Grundlage des Hauptausschussbeschlusses vom 24. März 2004 hat sich die
Landeshauptstadt Potsdam bei der Abstimmung über die Ausschreibung ebenfalls
enthalten. Die erforderliche Mehrheit ist damit nicht zustande gekommen.
Es wurde festgelegt, auf einer
weiteren außerordentlichen Verbandsversammlung am 14. Mai 2004 nunmehr über die
Auflösung des Verbandes und über den Antrag der Landeshauptstadt Potsdam zum
Austritt aus dem Zweckverband abzustimmen.
Auf der Verbandsversammlung am 14. Mai 2004 gab es keine einstimmige Beschlussfassung zur Auflösung des Zweckverbandes und auch nicht zum Antrag der Landeshauptstadt Potsdam, aus diesem Verband auszutreten. Dadurch ist die Verbandsarbeit erneut gelähmt, dass heißt, weder der Verband noch die Landeshauptstadt Potsdam können eine Ausschreibung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auf den Weg bringen.
Die Vertreter des Landkreises Potsdam-Mittelmark werden den Vertretern des Kreistages in ihrer Sitzung am 16. Juni 2004 ein Konzept, das unterschiedliche Wege zur Restabfallentsorgung des Landkreises Potsdam-Mittelmark ab 2005 aufzeigt, vorlegen. Aus dem Votum des Kreistages ableitend, so die Aussage von Herrn Landrat Koch am 14. Mai 2004, können dann die Vertreter des Landkreises in der nächsten Verbandsversammlung der Auflösung des Verbandes bzw. dem Antrag der Landeshauptstadt Potsdam auf Austritt aus dem Verband zustimmen.
Die nächste Dinglichkeitssitzung des
Verbandes wurde für den 23. Juni 2004, um 15:00 Uhr, festgelegt.
Die eigenständige Durchführung der
Entsorgungsleistungen durch die Landeshauptstadt Potsdam ist durch ihren
Austritt nicht gefährdet, sondern sie wird dauerhaft gewährleistet. Die
diesbezüglich verbleibende Aufgabenwahrnehmung des AZM ist nicht ebenfalls
gefährdet, jedenfalls nicht weniger, als wenn die Landeshauptstadt Potsdam
ihren Austritt nicht beantragte. Insbesondere ist sowohl der ausscheidenden
Landeshauptstadt Potsdam als auch dem verbleibenden AZM die wirtschaftlich
solide kalkulierte Entsorgung aufgrund des Umfanges zu entsorgenden Abfalls
möglich.
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Zeitplan zur Rückübertragung der entsorgungspflichtigen Leistung „Vorbehandlung des Restabfalls der Landeshauptstadt Potsdam ab dem 01.Juni 2005“
Maßnahmen Termine
1. Austritt der Landeshauptstadt
Potsdam aus dem AZM 23.06.2004
2. Unterzeichnung der
Auseinandersetzungsvereinbarung mit dem AZM 23.06.2004
3. Genehmigung des Austrittes der
Landeshauptstadt Potsdam aus
dem AZM durch
das Innenministerium 19.07.2004
4. Öffentliche Bekanntmachung des
Austrittes der Landeshauptstadt
Potsdam aus dem
AZM im Amtlichen Anzeiger des Landes Brandenburg
durch das
Innenministerium 30.07.2004
5. Bekanntmachung der Ausschreibung
im Europäischen Amtsblatt 13.08.2004
6. Ende der Abgabe der Angebote und Angebotseröffnung
(mind. 52 Tage
ab Bekanntmachung) 05.10.2004
7. Prüfung und Wertung der Angebote 15.10.2004
8. ggf. Frist für erforderliche
Nachverhandlungen ( I. und II.) 19.10.2004
22.10.2004
9. Ausfertigung des
Vergabevorschlages, Beschluss durch SVV 29.10.2004
10.
Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung 01.12.2004
11.
Information der Bieter über beabsichtigte Auftragserteilung 06.12.2004
12.
Beauftragung 10.01.2005
13.
Vergabebekanntmachung im Europäischen Amtsblatt 15.03.2005
14.
Vertragsbeginn 01.06.2005
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Vorbehandlung, Verwertung und Beseitigung des
Restabfalls der Stadt Potsdam hat keine Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt, da alle Kosten für die
Abfallentsorgung gebührenansatzfähig sind, d.h. in der Gebührenkalkulation
berücksichtigt werden müssen.
Die
Auswirkungen auf die Abfallgebühren, d.h. die jährlichen Mehr- oder
Minderbelastungen je Einwohner / Jahr bzw. Einwohnergleichwert / Jahr können
erst nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse beurteilt werden