Beschlussvorlage - 04/SVV/0468

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Als Vertrauenspersonen für den Richterwahlausschuss zur Vorbereitung der Schöffenwahl 2004 werden die folgenden 5 Personen gewählt:

 

1. Monika Keilholz

2. Siegmar Krause

3.

4.

5.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Mit Schreiben des Fachbereiches Recht vom 13.04.2004 waren die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung gebeten worden, 5 Kandidaten als Vertrauenspersonen für den Richterwahlausschuss zur Schöffenwahl 2004 zu benennen.

 

Gemäß § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes müssen die Vertrauenspersonen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung gewählt werden. Die Zahl der durch die Stadtverordnetenversammlung Potsdam zu wählenden Vertrauensleute ist durch die „Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und Europaangelegenheiten, des Ministers des Innern, des Ministers für Bildung, Jugend und Sport und des Ministers für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung“ vom 21. Dezember 1999 (3221-I.09), Abschnitt 4.3.3., auf 5 Personen bestimmt.

Für die ordnungsgemäße Bildung des Richterwahlausschusses ist die Wahl von 5 Vertrauensleuten für die Landeshauptstadt Potsdam zwingend erforderlich.

 

Gemäß der vorgenannten Richtlinie soll die Wahl der Vertrauenspersonen bis 31.05. erfolgen. Sie sind dem Amtsgericht bis 30.06. mitzuteilen. Eine Verzögerung des Wahltermins würde dazu führen, dass der Richterwahlausschuss seine Tätigkeit nicht aufnehmen kann. Der Richterwahlausschuss hat die Aufgabe, die Schöffen und Hilfsschöffen für das Strafgericht und Jugendstrafgericht für das Amtsgericht Potsdam und Landgericht Potsdam aus den von der Landeshauptstadt Potsdam und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark eingereichten Schöffenlisten auszuwählen.

 

Da die erforderlichen 5 Vorschläge der Fraktionen zum Zeitpunkt der Einreichung der Vorlage zur Anmeldung zur Tagesordnung der SVV nicht vollständig fristgemäß vorlagen, müssen diese nachbenannt werden bis zur Sitzung am 02.06.2004, um die Wahl der 5 Vertrauenspersonen am 02.06.2004 vollständig abschließen zu können.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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