Beschlussvorlage - 04/SVV/0468
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Vertrauensleute für den Richterwahlausschuss - Schöffenwahl 2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- FB 16
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
02.06.2004
|
Erläuterung
Begründung:
Mit
Schreiben des Fachbereiches Recht vom 13.04.2004 waren die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung gebeten worden, 5 Kandidaten als Vertrauenspersonen
für den Richterwahlausschuss zur Schöffenwahl 2004 zu benennen.
Gemäß §
40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes müssen die Vertrauenspersonen mit
einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung gewählt werden. Die Zahl der durch die Stadtverordnetenversammlung
Potsdam zu wählenden Vertrauensleute ist durch die „Allgemeine Verfügung des
Ministers der Justiz und Europaangelegenheiten, des Ministers des Innern, des
Ministers für Bildung, Jugend und Sport und des Ministers für Landwirtschaft,
Umweltschutz und Raumordnung“ vom 21. Dezember 1999 (3221-I.09), Abschnitt
4.3.3., auf 5 Personen bestimmt.
Für die
ordnungsgemäße Bildung des Richterwahlausschusses ist die Wahl von 5
Vertrauensleuten für die Landeshauptstadt Potsdam zwingend erforderlich.
Gemäß der
vorgenannten Richtlinie soll die Wahl der Vertrauenspersonen bis 31.05.
erfolgen. Sie sind dem Amtsgericht bis 30.06. mitzuteilen. Eine Verzögerung des
Wahltermins würde dazu führen, dass der Richterwahlausschuss seine Tätigkeit
nicht aufnehmen kann. Der Richterwahlausschuss hat die Aufgabe, die Schöffen
und Hilfsschöffen für das Strafgericht und Jugendstrafgericht für das
Amtsgericht Potsdam und Landgericht Potsdam aus den von der Landeshauptstadt
Potsdam und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark eingereichten Schöffenlisten
auszuwählen.
Da die
erforderlichen 5 Vorschläge der Fraktionen zum Zeitpunkt der Einreichung der
Vorlage zur Anmeldung zur Tagesordnung der SVV nicht vollständig fristgemäß
vorlagen, müssen diese nachbenannt werden bis zur Sitzung am 02.06.2004, um die
Wahl der 5 Vertrauenspersonen am 02.06.2004 vollständig abschließen zu können.
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