Beschlussvorlage - 04/SVV/0487
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung der Aufgabe "Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung" ab 01.07.2004 durch die Stadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
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02.06.2004
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Weiterführung der Aufgabe
„Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ ab dem 01.07.2004
vorerst befristet bis zum 31.12.2004.
2. Weiterbeschäftigung des derzeit
beschäftigten Personals (1,0 Leiterin, 1,0 MA Kultur) bis zum 31.12.2004.
3. Weiterführung der bestehenden
ABM-Verträge bis Ablauf dieser ABM
sowie Neubeantragung der
ABM beim Arbeitsamt.
4.
Vorbereitung der Übertragung der Aufgabe an einen freien Träger nach
Verkauf des Hauses.
Erläuterung
Begründung:
Auf der 62. öffentlichen Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2003 wurde beschlossen, dass die Aufgabe
„Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ befristet ab 01.
April 2003 bis zum 31.12.2003 durch die Stadt übernommen wird und alle
erforderlichen Maßnahmen einzuleiten sind, dass diese Arbeit einem freien Träger übertragen werden.
Voraussetzung für die Umsetzung dieses Beschlusses war der Abschluss des laufenden Insolvenzverfahrens und der Verkauf des Hauses an einem potentiellen Käufer, mit dem die erforderlichen Vereinbarungen über die Weiterführung der Aufgabe „Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ abgeschlossen werden können. Dabei war vorgesehen, entsprechende Räumlichkeiten in diesem Haus durch den neuen Träger anzumieten und das beschäftigte Personal zu übernehmen. Für die Finanzierung dieser Arbeit sind Fördermittel im Haushalt 2004 eingeplant.
Da der Verkauf des Hauses nicht bis zum 31.12.03 realisiert
werden konnte, wurde auf der StVV am 10.12.03 beschlossen, dass die Stadt die
Integrationsarbeit vorerst befristet bis zum 30.06.04 weiterführt. Gespräche
mit einem potentiellen Investor scheiterten u.a. an der Frage der möglichen
Rückforderung von Fördermitteln des MASGF auf der Basis des Bescheides vom 01.
Dezember 1994. Obwohl hier eine Klärung im positiven Sinne herbeigeführt werden
konnte, trat der Investor von seinem Vorhaben zurück.
Die Mittelbrandenburgische Sparkasse hat das Objekt in der
Zwischenzeit zur Zwangsversteigerung angemeldet (Gesch.Z.: 2K 171-04).
Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die Stadt diese
Aufgabe vorerst befristet bis zum 31.12.2004 weiterführt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die Arbeit „Förderung
der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ sind im Haushaltsjahr 2004
in der HHST 49800.71803 Mittel in Höhe von 68.800,00 EUR eingestellt, die zur
Deckung der HHST 43301 (incl. aller Unterabschnitte) eingesetzt werden. Davon wurden bereits für die Bewirtschaftungskosten
(43301. 54000 und 65000) im 1. HJ 16.750,00 EUR als außerplanmäßige Ausgaben
gebunden, so dass – unter Berücksichtigung, dass die Mittelsperre in Höhe von
34.400,00 EUR aufgehoben wird –
für die Absicherung der Personal- und Sachkosten im 2. HJ noch 52.050,00
EUR als Deckungsmittel bereit gestellt werden können. Zusätzlich können aus der
HHST 43301.14000 (Einnahmen aus Vermietung) weitere Mittel als Deckungsquelle
zur Verfügung gestellt werden. Zurzeit sind in dieser HHST 7.872,57 EUR
eingegangen, weitere Einnahmen in Höhe von 6 – 8 TEUR sind geplant. Damit sind
die im 2. Halbjahr anfallenden Kosten für das Haus der Begegnung
abgesichert.
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand fallen im 2. HJ folgende
Kosten an:
Personalkosten: 43.200,00
Bewirtschaftungskosten: 16.750,00
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