Beschlussvorlage - 04/SVV/0487

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Weiterführung der Aufgabe „Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ ab dem 01.07.2004 vorerst befristet bis zum 31.12.2004.

 

2. Weiterbeschäftigung des derzeit beschäftigten Personals (1,0 Leiterin, 1,0 MA Kultur) bis zum 31.12.2004.                  

 

3. Weiterführung der bestehenden ABM-Verträge bis Ablauf dieser ABM  sowie Neubeantragung  der ABM  beim Arbeitsamt.

 

4.  Vorbereitung der Übertragung der Aufgabe an einen freien Träger nach Verkauf des Hauses.

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Erläuterung

Begründung:

 

Auf der 62. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2003 wurde beschlossen, dass die Aufgabe „Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ befristet ab 01. April 2003 bis zum 31.12.2003 durch die Stadt übernommen wird und alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten sind, dass diese Arbeit  einem freien Träger übertragen werden.

 

Voraussetzung für die Umsetzung dieses Beschlusses war der Abschluss des laufenden Insolvenzverfahrens und der Verkauf des Hauses an einem potentiellen Käufer, mit dem die erforderlichen Vereinbarungen über die Weiterführung der Aufgabe „Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ abgeschlossen werden können. Dabei war vorgesehen, entsprechende Räumlichkeiten in diesem Haus durch den neuen Träger anzumieten und das beschäftigte Personal zu übernehmen. Für die Finanzierung dieser Arbeit sind Fördermittel im Haushalt 2004 eingeplant.

 

Da der Verkauf des Hauses nicht bis zum 31.12.03 realisiert werden konnte, wurde auf der StVV am 10.12.03 beschlossen, dass die Stadt die Integrationsarbeit vorerst befristet bis zum 30.06.04 weiterführt. Gespräche mit einem potentiellen Investor scheiterten u.a. an der Frage der möglichen Rückforderung von Fördermitteln des MASGF auf der Basis des Bescheides vom 01. Dezember 1994. Obwohl hier eine Klärung im positiven Sinne herbeigeführt werden konnte, trat der Investor von seinem Vorhaben zurück.

 

Die Mittelbrandenburgische Sparkasse hat das Objekt in der Zwischenzeit zur Zwangsversteigerung angemeldet (Gesch.Z.: 2K 171-04).

 

Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die Stadt diese Aufgabe vorerst befristet bis zum 31.12.2004 weiterführt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Arbeit „Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ sind im Haushaltsjahr 2004 in der HHST 49800.71803 Mittel in Höhe von 68.800,00 EUR eingestellt, die zur Deckung der HHST 43301 (incl. aller Unterabschnitte) eingesetzt werden.  Davon wurden bereits für die Bewirtschaftungskosten (43301. 54000 und 65000) im 1. HJ 16.750,00 EUR als außerplanmäßige Ausgaben gebunden, so dass – unter Berücksichtigung, dass die Mittelsperre in Höhe von 34.400,00 EUR aufgehoben wird –  für die Absicherung der Personal- und Sachkosten im 2. HJ noch 52.050,00 EUR als Deckungsmittel bereit gestellt werden können. Zusätzlich können aus der HHST 43301.14000 (Einnahmen aus Vermietung) weitere Mittel als Deckungsquelle zur Verfügung gestellt werden. Zurzeit sind in dieser HHST 7.872,57 EUR eingegangen, weitere Einnahmen in Höhe von 6 – 8 TEUR sind geplant. Damit sind die im 2. Halbjahr anfallenden Kosten für das Haus der Begegnung abgesichert. 

 

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand fallen im 2. HJ folgende Kosten an:

 

                                    Personalkosten:                                  43.200,00

                                    Bewirtschaftungskosten:            16.750,00

 

 

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