Beschlussvorlage - 04/SVV/0424
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des B-Planes Nr. 92 "Klein Glienicke"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Britz, Tel. 2521
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
02.06.2004
| |||
|
01.09.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
08.06.2004
|
Erläuterung
Begründung: Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der
Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der
Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern
der beteiligten Fachausschüssen vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1 Kurzeinführung (2 Seiten)
Anlage 2 2.
Bebauungsplanentwurf
(Teil A: Planzeichnung
+ Teil B Textliche Festsetzungen) (7
Seiten)
Anlage 3 Begründung (63 Seiten)
Anlass
für die Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat
in ihrer Sitzung am 07.05.2003 die Abwägung der vorgebrachten Anregungen der
Bürger sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft und den
Bebauungsplan gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung beschlossen und die
Begründung gebilligt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens bei der höheren
Verwaltungsbehörde sind von dieser Vorbehalte bezüglich der Abwägung eines im
Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Sachverhaltes geäußert worden.
Die vorzunehmende Änderung fällt in den Zeitraum der Rechtskräftigkeit der im
Jahre 2003 novellierten Brandenburgischen Bauordnung. Damit ergibt sich
zusätzlich das Erfordernis der Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes
an die Regelungen der novellierten Brandenburgischen Bauordnung. Darüber hinaus
soll dem nach Satzungsbeschluss bei der Stadtveraltung durch den Eigentümer des
am Tannenweg gelegenen Flurstückes 182 / 5 (Flur 22) vorgebrachten Anliegen der
Verschiebung der auf diesem Baugrundstück liegenden Baugebietsfläche mit
Änderung der Planzeichnung entsprochen werden. In der erneuten Erörterung eines
vom Eigentümer des Grundstückes Wannseestraße 10 (Flurstück 130) schon mehrfach
vorgebrachten Anliegens der Rückversetzung der Wannseestraße in ihre
ursprüngliche Lage, wurde festgelegt, dass eine teilweise Verschiebung der
Straßenbegrenzungslinie in nördliche Richtung erfolgen soll. Dieses erfordert
ebenfalls eine Änderung der Planzeichnung.
Änderung
und Ergänzung der Planung
Die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung (Zahl der zulässigen Vollgeschosse) wird in der Planzeichnung vollständig überarbeitet und an die Vollgeschossdefinition der novellierten Brandenburgischen Bauordnung angepasst. Die Begründung wird fortgeschrieben.
Auf
dem Flurstück 182 / 5 der Flur 22 wird die Baugebietsfläche des reinen
Wohngebietes an den Tannenweg verschoben. Durch die Verschiebung eines Teils
der ursprünglich zusammenhängenden Baugebietsfläche entstehen quantitativ und
qualitativ keine nennenswerten zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft.
Vielmehr wird ein zuvor im Baufenster einzeln stehender Laubbaum künftig
erhalten werden können.
Im
Bereich der Grundstücke Wannseestraße 10 (Flurstück 130 der Flur 22) und
Wannseestraße 9 (Flurstück 131/2 der Flur 22), wo die vorhandene Straße private
Grundstücksflächen in Anspruch nimmt, wird die Straßenbegrenzungslinie in
nördliche Richtung versetzt. Damit wird den privaten Belangen eines Schutzes
vor Einwirkungen der sehr nahe an das Haus Wannseestraße 10 herangeführten
Straße Rechnung getragen. Dieses erfolgt jedoch nur soweit, dass ein
Querschnitt einer straßenverkehrlichen Engstelle einschließlich der südlichen
Gehbahn verbleibt und damit die im Bereich der jetzigen nördlichen
Fahrbahnkante gelegenen unterirdischen Versorgungsleitungen nicht umverlegt
werden müssen.
Die Begründung wird entsprechend fortgeschrieben.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern die Stadtverwaltung dem Vorschlag der Verwaltung
folgt, wird der Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ gem. § 3 Abs. 3 BauGB
erneut öffentlich ausgelegt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die Verlegung der Wannseestraße entstehen Kosten in Höhe
von 80.000,00 €.
Die Maßnahme ist nicht zwingend notwendig zur Erschließung
der ausgewiesenen Baugebiete.
Mit der Beschlussfassung zur Satzung des Bebauungsplanes
sind unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Die Realisierung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des
jeweils bestätigten Haushaltsplanes.
Die o. g.
Ausgaben können erst getätigt werden, wenn hierfür im Haushalt die
entsprechende Ermächtigung vorhanden ist. Derzeit sind diese Maßnahmen in der
mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung nicht enthalten.