Beschlussvorlage - 04/SVV/0424

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ wird gem. § 3, Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt (siehe Anlagen 2 und 3).

 

  1. Anregungen können gem. § 3, Abs. 3 BauGB nur zu den Änderungen und Ergänzungen vorgebracht werden.

 

 

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Erläuterung

Begründung:                                                                                                                       Anlage 1

 

Kurzeinführung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüssen vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Anlage 1 Kurzeinführung (2 Seiten)

 

Anlage 2       2. Bebauungsplanentwurf 

(Teil A: Planzeichnung + Teil B Textliche Festsetzungen) (7 Seiten)

 

Anlage 3 Begründung (63 Seiten)

 

 

Anlass für die Beschlussvorlage

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.05.2003 die Abwägung der vorgebrachten Anregungen der Bürger sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft und den Bebauungsplan gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens bei der höheren Verwaltungsbehörde sind von dieser Vorbehalte bezüglich der Abwägung eines im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Sachverhaltes geäußert worden. Die vorzunehmende Änderung fällt in den Zeitraum der Rechtskräftigkeit der im Jahre 2003 novellierten Brandenburgischen Bauordnung. Damit ergibt sich zusätzlich das Erfordernis der Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes an die Regelungen der novellierten Brandenburgischen Bauordnung. Darüber hinaus soll dem nach Satzungsbeschluss bei der Stadtveraltung durch den Eigentümer des am Tannenweg gelegenen Flurstückes 182 / 5 (Flur 22) vorgebrachten Anliegen der Verschiebung der auf diesem Baugrundstück liegenden Baugebietsfläche mit Änderung der Planzeichnung entsprochen werden. In der erneuten Erörterung eines vom Eigentümer des Grundstückes Wannseestraße 10 (Flurstück 130) schon mehrfach vorgebrachten Anliegens der Rückversetzung der Wannseestraße in ihre ursprüngliche Lage, wurde festgelegt, dass eine teilweise Verschiebung der Straßenbegrenzungslinie in nördliche Richtung erfolgen soll. Dieses erfordert ebenfalls eine Änderung der Planzeichnung.

 

Änderung und Ergänzung der Planung

 

Die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung (Zahl der zulässigen Vollgeschosse) wird in der Planzeichnung vollständig überarbeitet und an die Vollgeschossdefinition der novellierten Brandenburgischen Bauordnung angepasst. Die Begründung wird fortgeschrieben.

 

Auf dem Flurstück 182 / 5 der Flur 22 wird die Baugebietsfläche des reinen Wohngebietes an den Tannenweg verschoben. Durch die Verschiebung eines Teils der ursprünglich zusammenhängenden Baugebietsfläche entstehen quantitativ und qualitativ keine nennenswerten zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft. Vielmehr wird ein zuvor im Baufenster einzeln stehender Laubbaum künftig erhalten werden können.

Im Bereich der Grundstücke Wannseestraße 10 (Flurstück 130 der Flur 22) und Wannseestraße 9 (Flurstück 131/2 der Flur 22), wo die vorhandene Straße private Grundstücksflächen in Anspruch nimmt, wird die Straßenbegrenzungslinie in nördliche Richtung versetzt. Damit wird den privaten Belangen eines Schutzes vor Einwirkungen der sehr nahe an das Haus Wannseestraße 10 herangeführten Straße Rechnung getragen. Dieses erfolgt jedoch nur soweit, dass ein Querschnitt einer straßenverkehrlichen Engstelle einschließlich der südlichen Gehbahn verbleibt und damit die im Bereich der jetzigen nördlichen Fahrbahnkante gelegenen unterirdischen Versorgungsleitungen nicht umverlegt werden müssen.

 

Die Begründung wird entsprechend fortgeschrieben.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern die Stadtverwaltung dem Vorschlag der Verwaltung folgt, wird der Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ gem. § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für die Verlegung der Wannseestraße entstehen Kosten in Höhe von 80.000,00 €.

 

Die Maßnahme ist nicht zwingend notwendig zur Erschließung der ausgewiesenen Baugebiete.

 

Mit der Beschlussfassung zur Satzung des Bebauungsplanes sind unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

 

Die Realisierung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des jeweils bestätigten Haushaltsplanes.

 

Die o. g. Ausgaben können erst getätigt werden, wenn hierfür im Haushalt die entsprechende Ermächtigung vorhanden ist. Derzeit sind diese Maßnahmen in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung nicht enthalten.

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