Antrag - 00/SVV/0831
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchgangsverkehr Siedlung Am Alten Rad/Eiche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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24.01.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.11.2000
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
Kfz-Durchgangsverkehr - ausgenommen Fahrzeuge des ÖPNV - von und nach Golm durch die
Wohnsiedlung am Alten Rad/Eiche über die
Roßkastanienstraße wirkungsvoll und bestandssicher zu unterbinden. Die hierzu bereits
eingeleiteten Schritte sind zügig durchzuführen; über das Ergebnis, beziehungsweise Zwischenergebnis, ist in der
Januar-Sitzung 2001 der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.
Erläuterung
Begründung:
Das Alte Rad ist reines Wohngebiet. Die Bewohner, die sich dort,
beginnend mit dem Jahr 1995, als Eigentümer oder Mieter angesiedelt haben,
haben dies unter anderem deshalb getan, weil sie ihre Ruhe haben und von stadtähnlichen Verkehrsbelästigungen verschont
bleiben wollen. Seit Anfang September 2000 besteht eine durchgehende
Straßenverbindung von der im Aufbau befindlichen Golmer Siedlung Am Herzberg
nach Potsdam über die Roßkastanienstraße/Eiche, die bei ihrer Vollendung
vermutlich über so viele Einwohner wie das Alte Rad verfügen wird. Da beide
Siedlungen unmittelbar aneinander grenzen, ist die Roßkastanienstraße bereits
jetzt eine Durchgangsstraße für den Kfz-Verkehr von und nach Golm geworden, mit
einer in den kommenden Jahren zu
erwartenden gewaltigen Frequenzsteigerung.
Die
CDU-Fraktion hält diesen Antrag trotz der städtischen Aktivitäten für
erforderlich, weil
1.
frühere Verlautbarungen und Versprechungen der Stadt, die
Angelegenheit bald und wirkungsvoll zu regeln
(Ende August 2000!), sich zum Bedauern der Sicherheit verlangenden Anwohner
nicht bewahrheitet haben
2. die
vorgesehene Minimallösung einer Sperrung durch Beschilderung die allgemein um
sich greifende
Haltung von Autofahrern gegenüber „störenden" Verkehrsge- und -verboten
unberücksichtigt lässt. Sie werden schlicht missachtet
3. weil ein zu lange
dauernde Verwaltungshandeln in derartigen Fällen - der Beispiele sind viele -
zu einer Art „Gewohnheitsrecht" führt, das kaum oder gar nicht mehr
abzubauen ist - und oft auch politisch
nicht mehr gewagt wird.