Antrag - 00/SVV/0853
Grunddaten
- Betreff:
-
Billboards der Firma Wall
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Grüne/ B 90
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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01.11.2000
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlung mit der Firma Wall über den Bau von Toilettenhäuschen und die Finanzierung ihrer Pflege durch Werbeträger so zu führen, dass zwar beleuchtete Litfaßsäulen, nicht aber hinterleuchtete Billboards zugelassen werden können. . .
Es sollen keine Ausnahmen von der Werbesatzung der Stadt Potsdam zugelassen werden. Sollte eine Einigung mit der Firma Wall nicht möglich sein, ist diese Leistung mit den entsprechenden Bedingungen neu auszuschreiben.
Erläuterung
Begründung:
Die Verwaltung erläutert in der
Mitteilungsvortage DS 00/0805 de Notwendigkeit und die Standorte für die
Bollboards. Dem SBW-Ausschuss wurde außerdem erläutert, dass es sich dabei um zahlenmäßig
begrenzte Ausnahmen von der Werbesatzung handelt. Die
hinterleuchteten Werbeflächen in der Größe von 520x375 cm stellen eine neue
Stufe in der Werbe -un-
kultur der Stadt Potsdam dar. Sie sind mit dem Image einer Kulturstadt und einer Stadt, die für ihre Einbindung in die
Landschaft weltberühmt ist, nicht vereinbar. Dabei ist es unerheblich, ob die Standorte näher oder
weiter von den Denkmälern der Stadt entfernt sind In besonderem Maße ist
der Standort am Markteenter gegenüber der Moschee (des Wasserwerkes von Sanssoud) für eine solche Fläche ungeeignet und
höchstens für eine beleuchtete
Litfaßsäule verwendbar.