Antrag - 00/SVV/0853

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlung mit der Firma Wall über den Bau von Toilettenhäuschen und die Finanzierung ihrer Pflege durch Werbeträger so zu führen, dass zwar beleuchtete Litfaßsäulen, nicht aber hinterleuchtete Billboards zugelassen werden können. . .

Es sollen keine Ausnahmen von der Werbesatzung der Stadt Potsdam zugelassen werden. Sollte eine Einigung mit der Firma Wall nicht möglich sein, ist diese Leistung mit den entsprechenden Bedingungen neu auszuschreiben.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Verwaltung erläutert in der Mitteilungsvortage DS 00/0805 de Notwendigkeit und die Standorte für die Bollboards. Dem SBW-Ausschuss wurde außerdem erläutert, dass es sich dabei um zahlenmäßig begrenzte Ausnahmen von der Werbesatzung handelt. Die hinterleuchteten Werbeflächen in der Größe von 520x375 cm stellen eine neue Stufe in der Werbe -un- kultur der Stadt Potsdam dar. Sie sind mit dem Image einer Kulturstadt und einer Stadt, die für ihre Einbindung in die Landschaft weltberühmt ist, nicht vereinbar. Dabei ist es unerheblich, ob die Standorte näher oder weiter von den Denkmälern der Stadt entfernt sind In besonderem Maße ist der Standort am Markteenter gegenüber der Moschee (des Wasserwerkes von Sanssoud) für eine solche Fläche ungeeignet und höchstens für eine beleuchtete Litfaßsäule verwendbar.

 

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