Antrag - 99/SVV/0596

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die im Besitz des Naherholungsbetriebes befindlichen Bootsplätze zu veräußern.

Augrund von erheblichem Investitionsbedarf können sie derzeit nicht wirtschaftlich betrieben werden. Damit die Liegeplätze dennoch erhalten bleiben können, sollte die Veräußerung der Flächen mit einer Zweckbindung zur Nutzung als Bootsplätze gekoppelt werden.

 

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Erläuterung

Begründung:

Da im Bereich der Naherholung ein erheblicher Investitionsbedarf besteht, sollten die aus der genannten Veräußerung erzielten Einnahmen der Entwicklung des Standort Templin zugeführt werden.

 

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