Beschlussvorlage - 04/SVV/0565
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfes SAN - P 06/1 - "Block 10", Holländisches Viertel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Frau Rahmsdorf, Tel. 3214
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.09.2004
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29.09.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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07.09.2004
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21.09.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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16.09.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen der Träger öffentliche Belange, der Nachbargemeinden und
der städtischen Fachbereiche und Bereiche wird gebilligt.
- Der Bebauungsplan SAN - P 06/1
„Block 10“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Erläuterung
Begründung:
Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan
SAN - P 06/1
„Block 10“
Für den
Block 10 sind Voranfragen zu Baupotentialen im Innenbereich gestellt worden,
die ohne Bauleitplanung nicht genehmigungsfähig sind, deshalb wird eine
Qualifizierung der bisherigen Planungen notwendig.
Durch den
Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Sicherung der historisch gewachsenen
Gelände- und Nutzungsstrukturen erfolgen. Darüber hinaus sollen
Bebauungsmöglichkeiten im Bestand, insbesondere in den Baulücken, aufgezeigt
werden.
Dabei ist
die gewachsene Struktur des „Blockes 10 „ zu schützen und behutsam weiter zu
entwickeln, ohne die vorhandenen Qualitäten und die historische Bedeutung des
Quartiers zu beeinträchtigen. Für die Baulücken im Geltungsbereich
(Gutenbergstraße 81 und 82) soll eine den historischen Vordergebäuden
entsprechende Bebauung sichergestellt werden. Mit Hilfe des Bebauungsplanes
soll der vorhandene Grünflächenbestand gesichert und aufgewertet werden.
Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Fachbereiche wird
zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht. Mittelbare Kosten
können entstehen, wenn die Stadt die durch den Bebauungsplan geschaffenen
Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Hauhalt
der Stadt Potsdam einstellt.
Die
Finanzierung des Bebauungsplanes erfolgt durch den Treuhänder aus dem
Treuhandvermögen.