Beschlussvorlage - 04/SVV/0578
Grunddaten
- Betreff:
-
Baulandumlegung nach §§ 45 ff Baugesetzbuch (BauGB) im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 51-1 "Am Silbergraben" der Stadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- 46 i.V. mit 17
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.09.2004
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29.09.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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07.09.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. „Am
Silbergraben“ wird nach § 46 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 45 Abs. 2 BauGB eine
Baulandumlegung angeordnet.
Die Lage ergibt sich aus der beigefügten Kartenanlage .
2. Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.
Erläuterung
Begründung:
Aufgrund des ungünstigen Zuschnitts der betroffenen
Flurstücke müssen zur Verwirklichung des Planungszieles bodenordnende Maßnahmen
durchgeführt werden, sodass nach Lage, Form und Größe für die bauliche und
sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
An der Erschließung und Neugestaltung entsprechend den
planerischen Zielvorstellungen sind die Grundstückseigentümer interessiert. Es
ist aber nicht davon auszugehen, dass die Neuordnung, Erschließung und Bebauung
des Gebietes auf der Grundlage privatrechtlicher Verträge zügig verwirklicht
werden kann. Für die Beteiligten an einem Bodenordnungsverfahren fand am
23.01.2003 eine Informationsveranstaltung statt. Nach dieser Veranstaltung hat
sich die Mehrzahl für die Durchführung eines amtlichen Verfahrens entschieden.
Eine freiwillige Bodenordnung könnte bei Zustimmung aller beteiligten
Eigentümer ebenfalls durchgeführt werden.
Zur Verwirklichung des Bebauungsplans soll ein Umlegungsverfahren
nach §§ 45 ff BauGB durchgeführt werden.
Die parzellenscharfe Abgrenzung des Umlegungsgebiets gem. §
52 BauGB bleibt dem Umlegungsbeschluss des Umlegungsausschusses der Stadt
Potsdam vorbehalten.
Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch in der derzeit gültigen Fassung
Fazit finanzielle Auswirkungen
Nach § 78 BauGB trägt die Gemeinde die Verfahrenskosten und
die nicht durch Beiträge nach § 64 Abs. 3 BauGB gedeckten Sachkosten. Die durch
die Abschöpfung der Umlegungsvorteile zu erwartenden Einnahmen werden im
Baulandumlegungsverfahren die Verfahrens- und Sachkosten decken.
Die umlegungsbedingten Kosten werden über die HH-Stelle der Umlegung (61100.65500) bereit gestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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