Beschlussvorlage - 04/SVV/0616
Grunddaten
- Betreff:
-
Realisierung eines Freizeitbades
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.09.2004
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29.09.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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16.09.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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07.09.2004
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.09.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Verhandlungen der Verwaltung mit den Investoren des
Freizeitparks bzw. des Freizeitbades Drewitz gemäß Beschlussfassungen der
StVV vom 04.09.2002 (DS 02/SVV/0640), vom 04.06.2003 (DS 03/SVV0311) und
vom 02.06.2004 (DS 03/SVV/0919) werden nicht mehr fortgesetzt.
- Es ist umgehend ein Vorschlag zu erarbeiten, mit dem die
Realisierung eines Freizeitbades in einem zeitlichen Rahmen gesichert
werden kann, für den die derzeit verfügbaren Fördermittel noch abgerufen
werden können. Die Verwaltung wird beauftragt, alles hierfür Notwendige
bis zur Entscheidungsreife vorzubereiten.
Erläuterung
Begründung:
Zu Ziffer 1.:
Die Verwaltung ist mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 04.09.2002 (DS 02/SVV/0640), vom 04.06.2003 (DS 03/SVV0311) sowie vom 02.06.2004 (DS 03/SVV/0919) beauftragt worden, gemäß den inhaltlichen Vorgaben dieser Beschlüsse mit den Investoren des Freizeitparks Drewitz bzw. dem Spaßbad Drewitz mit dem Ziel zu verhandeln, durch Kooperation privater und öffentlicher Interessen die Errichtung und Betreibung eines Spaßbades durch den Investor innerhalb des Gebietes des Freizeitparks Drewitz zu ermöglichen.
Dabei sollte das Projekt ein gewerbliches Freizeitbad beinhalten, das durch einen Kommunalfunktionsbereich (25-m-Bahn) ergänzt werden sollte (ein Anteil von ca. 23% des Projektes). Für die Nutzung des Kommunalfunktionsbereichs sollte die Stadt auf 30 Jahre Betriebskostenzuschüsse zahlen; diese wollte der Investor an die finanzierende Bank abtreten und so einen seiner beizubringenden Finanzierungsbausteine sicherstellen (Forfaitierungsmodell mit Einredeverzicht der Stadt) – für ein Projekt von zuletzt 20,17 Mio. € Gesamtbaukosten.
Intensive Verhandlungen mit dem Investor und viele Bemühungen der Verwaltung, Detailfragen zur (kommunalrechtlichen) Genehmigungsfähigkeit und Finanzierbarkeit des Projekts mit dem Land abzuklären, führten zu dem der SVV in der Sitzung am 07.05.03 (03/SVV/0311) vorgelegten konsensfähigen Vertragsentwurf und der Konkretisierung der Voraussetzungen für ein erfolgreiches weiteres Handeln der Beteiligten in diesem Kooperationsmodell. Die SVV verwies den Vertragsentwurf in den Finanzausschuss und bestätigte ihn in der Sitzung am 04.06.2003 mit diversen Auflagen für die weiteren Verhandlungen.
Entscheidende Voraussetzung für die Fortführung dieses
Modells war im weiteren u.a. die Vorlage eines Businessplans des Investors, der
- auf der Grundlage einer die Ausgestaltung des Spaßbades konkret darstellenden
Bauplanung (einschließlich Raumbuch und verlässlicher Baukostenschätzung) - die
Finanzierbarkeit der Errichtung und dauernden Betreibung des Spaßbades
schlüssig und belastbar nachweist.
Die Erstellung eines solchen Businessplans und auch der
erforderlichen konkreteren Bauplanung und Baukostenschätzung durch den Investor
kam bis zum Ende des Jahres 2003 nicht zu Stande. Konkretere bauliche
Unterlagen und Kostenschätzungen lagen dann Mitte Januar 2004 vor.
Erforderliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für einen Businessplan wurden
vom Investor erstmals im Gesprächstermin bei der ILB am 11.03.04 vorgelegt.
In intensiven Gesprächsterminen bei der ILB am 13.02.04 und
11.03.04 stellte sich anhand des zu diesem Zeitpunkt vorliegenden
Projektstandes heraus, dass die dem Investor bislang ansatzfähigen Fördermittel
des Landes in Frage gestellt waren. Danach ist das gewerbliche Projekt
„Freizeitbad Potsdam-Drewitz“ in der dabei dargestellten Projekt- und
Finanzstruktur (insgesamt !) nach den Bedingungen der GA-Fördermittel für die
gewerbliche Wirtschaft (GA-G) nicht förderfähig. Das gewerbliche
Vorhaben erwies sich in dieser Form als nicht durchführbar.
Wesentlicher Grund hierfür ist nicht, dass diese
Förderbedingungen eine kommunale Beteiligung oder ein Forfaitierungsmodell
nicht zulassen; dies ist grundsätzlich möglich. Grund ist insbesondere, dass
sich bei dem Projekt und seinen Finanzierungsbausteinen insgesamt – bei von
ursprünglichen 18,5 Mio. € auf 20,17 Mio. € erhöhten Baukosten – in der
Gesamtschau ein für ein gewerbliches Vorhaben „zu großer Anteil der
öffentlichen Hand“ ergibt – ein in Gänze zu großer Anteil an öffentlichen
Geldern und Risiken im Vergleich zum Anteil und Risiko des privaten Investors
(Eigenkapitalanteil zuletzt: 4,95 %). Dies war dann nach übereinstimmender
Auffassung von ILB und Ministerium für Wirtschaft mit dem EU-Beihilferecht
nicht mehr vereinbar.
Angesichts dieser Lage verständigte man sich bei der ILB
allseitig auf eine Fristgewährung gegenüber dem Investor bis zum 30.04.04.
Diese sollte ihm ermöglichen, seine Projekt- und Finanzierungsstruktur zu
überdenken und abzuändern.
Der Investor bemühte sich, die Machbarkeit des Projekts
durch Einbindung anderer Investoren und durch Veränderung der Bebauung des
Freizeitparks (Ski-Dome + Freizeitbad, „Winter-Water-World“) herbeizuführen und
darstellbar zu machen. Dieses gelang dem Investor gegenüber der ILB bis zum
30.04.2004 nicht.
Der Oberbürgermeister setzte sich bei der ILB um
Verlängerung des Vorlagetermins auf den 30.06.2004 in Übereinstimmung und zu
Gunsten des Investors ein. Zugleich sollte dieser Termin entscheidend sein für
die Beurteilung der Verwaltung, ob eine Kooperation mit dem Investor konkret
realisierbar ist. Sollte zu diesem Termin keine eindeutige Konkretisierung der
Machbarkeit der Investition für den Standort Drewitz nachgewiesen werden, so
müsse die Verwaltung spätestens zu diesem Zeitpunkt eine eigene Planung und
Investition für die Bäder der Stadt vornehmen, um die ihr (potentiell) zur
Verfügung stehenden Fördermittel aus dem Bäderprogramm des Landes verwenden zu
können. Ebenfalls bis zum 30.06.04 wollte der zwischenzeitlich angefragte
RWE-Konzern (RWE Systems) überprüft haben, ob seine Beteiligung an einer
Projektentwicklung im Rahmen der o.a. Geschäftsidee „Winter-Water-World“ in
Betracht kommt, was maßgeblich an der Frage beurteilt werden sollte, ob hierfür
ein „Endinvestor“ zu finden ist.
Am 30.06.2004 wurde vom Investor kein Konzept über die
Verwirklichung des Projekts Freizeitbad Drewitz vorgelegt. Es konnten in dem
Gespräch des OBM mit dem Investor am 07.07.2004 ebenfalls keine konkreten und
belastbaren Angaben zur Durchführbarkeit des Freizeitbadprojekts am Standort
Drewitz gemacht werden; auch auf die Frage, was ggf. in absehbarer Zeit noch an
Erfolg versprechenden Veränderungen zum Projekt zu erwarten sei, konnte nichts
Konkretes benannt werden. Nachfragen der Stadt bei RWE machten deutlich, dass
eine Erfolg versprechende Konkretisierung des Vorhabens dort ebenfalls nicht zu
verzeichnen war. Am 03.08.04 erreichte die Stadt von RWE die endgültige
Nachricht, dass sich die RWE Systems aufgrund fehlender Endinvestoren und
aufgrund von Änderungen im Konzern nicht an dem Projekt beteiligen wird.
Nach alledem ist festzustellen, dass die zuletzt
offenbare Projekt- und Finanzstruktur des Investors für ein gewerbliches
Freizeitbad in Potsdam-Drewitz als nicht durchführbar zu betrachten ist und
trotz mehrerer vereinbarter Fristen konkrete Alternativen, die eine
Förderfähigkeit und damit Machbarkeit belegen können, weder vom Investor
vorgelegt wurden noch sonst erkennbar sind. Die ILB hat dem Investor als
Antragsteller der GA-G-Fördermittel nochmals eine letzte Frist bis zum 31.08.04
gewährt. Jedoch ist seitens der Stadt auch nach den Ergebnissen der Diskussion
im Hauptausschuss am 04.08.04 nicht zu erwarten, dass bis zu diesem Zeitpunkt
die bislang fehlenden förderfähigen Alternativen vom Investor noch in
belastbarer Weise vorgelegt werden. Sollte sich dies wider Erwarten anders
entwickeln, kann dies in der weiteren Diskussion dieser Beschlussvorlage
Berücksichtigung finden.
Verbleibt es beim jetzigen Sachstand, muss die Stadt
dringend nach anderen Möglichkeiten zur Sicherung der potentiell für sie beim
Land vorhandenen Fördermittel für ein (Freizeit-) Bad in Potsdam suchen.
Zu Ziffer 2.:
Da die für die Realisierung eines Freizeitbades potentiell
verfügbare Förderung in wesentlichen Teilen auf EU-Mitteln beruht, stehen diese
Möglichkeiten nur zeitlich begrenzt zur Verfügung. Nach bislang mitgeteiltem
Stand können entsprechende Mittel für erbrachte Bauleistungen bis Ende 2006
beansprucht werden und müssen bis etwa Mitte 2007 abschließend abgerechnet
sein.
Wenn also angesichts des Scheiterns einer in einen
„Freizeitpark Drewitz“ integrierten Lösung die Realisierung eines Freizeitbades
in Potsdam noch gesichert werden soll, ist unter Berücksichtigung der
erforderlichen Zeitabläufe eine unverzügliche Entscheidung geboten.
Die Verwaltung hat deshalb bereits begonnen, den in Ziffer
2. des Beschlussvorschlages aufgeführten Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Nach
dem Stand der Arbeiten zeichnet sich ab, dass vorzuschlagen sein wird,
·
das
Freizeitbad als Neubau auf Freiflächen am Brauhausberg zu
errichten und das dort bestehende Bad gegen Ende der Bauphase aufzugeben,
·
Planung,
Bau und Betrieb des Freizeitbades den Stadtwerken zu übertragen und dabei eine
gestalterisch hochwertige, dem Standort angemessene bauliche Ausprägung
sicherzustellen,
·
Umfang
und Bedingungen eines evtl. einmaligen Investitionsbeitrages der Stadt (ggf.
Einlage des Grundstücks) sowie die damit korrespondierende Entwicklung der
laufenden Zuschüsse zum Betrieb zu ermitteln.
Die Übertragung der Verantwortung für Planung, Bau und
Betrieb des Freizeitbades auf die Stadtwerke kann nicht ohne Betrachtung der
Gesamtsituation der Bäder in der Stadt entschieden werden. Deshalb wird
parallel zu der Beschlussvorlage, die das in Ziffer 2. beschriebene Erfordernis
umsetzt, ein Entscheidungsvorschlag erarbeitet, der zeitgleich zu der oben
avisierten Beschlussvorlage vorgelegt werden soll und beinhalten wird,
·
die
Bäderlandschaft der Stadt an die Stadtwerke zu übertragen.
Im Zusammenhang mit dem Beschluss der SVV vom 05.05.2004 zum
Haushalt 2004(DS 04/SVV/0171) war im gleichfalls beschlossenen
Haushaltssicherungskonzept (DS 04/SVV/0173) die Ausgliederung der Hallen- und
Strandbäder an die Stadtwerke Potsdam GmbH für das Jahr 2005 aufgenommen worden
mit dem Ziel einer Zuschussreduzierung von jährlich 150.000.- €. Zur Umsetzung
dieses Auftrages hat sich eine Arbeitsgruppe konstituiert, der neben den
Stadtwerken die zuständigen Fachbereiche aus den Geschäftsbereichen 1,2 und 4
sowie Vertreter aus dem Rechnungsprüfungsamt und dem Personalrat angehören.
Die der Stadtverordnetenversammlung vorzulegende
Beschlussvorlage soll Übernahme- und Betreiberbedingungen für die an die
Stadtwerke zum 01.01.2005 zu übertragenden städtischen Hallen- und
Strandbäder beinhalten. Neben der
o.g. Möglichkeit der Übertragung von Planung, Bau und Betrieb des am
Brauhausberg neu zu errichtenden Freizeitbades durch die Stadtwerke wird die
Regelung der erforderlichen Sanierung der Schwimmhalle Am Stern Gegenstand der
Vereinbarung mit der Stadtwerke Potsdam GmbH sein.
Nicht zuletzt dadurch, dass eine Realisierung des
Freizeitbades am Standort Drewitz unter Einbindung in die größere
privatwirtschaftliche Gesamtinvestition „Freizeitpark Drewitz“ sich im
verfügbaren Zeitrahmen nicht darstellen lässt, ist dieses Projekt in Gänze
nicht so umsetzbar, wie es auf Betreiben der Freizeitpark Drewitz GmbH 1996
durch den VEP 12 mit Planungsrecht versehen worden ist. Auch die mit dem 1.
Änderungsverfahren zu dieser Satzung beschlossenen (aber mangels
Finanzierungsnachweis nicht bekannt gemachten) Modifikationen ändern an dieser
grundsätzlichen Bewertung nichts. Ob die anderen Nutzungselemente des
Freizeitparks heute noch realistisch umsetzbar wären, kann dahingestellt
bleiben; jedenfalls hat die Stadt in ihrem planerischen Willen bekundet, dass
das Gesamtprojekt nur mit einem Bad realisiert werden soll. In der
inhaltlichen Ausgestaltung des Projektes eingegangene planerische Kompromisse
sollten gerade dazu dienen, dieses aus kommunalem Interesse vordringlich
gewollte Element zu ermöglichen. Deshalb wird der Entscheidungsvorschlag gemäß
Ziffer 2. neben den Positionen zur Sicherung einer anderen Lösung für das
Projekt Freizeitbad voraussichtlich auch den Beschlussvorschlag enthalten,
·
hinsichtlich
der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan VEP 12 „Freizeitpark
Drewitz“ die Aufhebung zu prüfen und ggf. in dem hierfür vorgesehenen
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB einzuleiten,
·
weitere
Perspektiven für den Standort des bisherigen Projektes „Freizeitpark Drewitz“
zu erarbeiten, die dazu beitragen, dass die Fläche nicht ohne Aussicht auf
Entwicklung brachliegt, sondern dem Zusammenwachsen der Stadtteile Stern,
Drewitz und Kirchsteigfeld und ihrer integrierten Fortentwicklung dient.
Letztere Position verweist darauf, dass die Brachfläche nicht allein Belastung für den umgebenden Stadtraum ist, sondern auch mit anderen Entwicklungsmöglichkeiten dazu beitragen kann, die eher heterogenen Stadtteile Stern, Drewitz und Kirchsteigfeld enger zusammenzuführen und integriert zu entwickeln.
Diese Zielrichtung hat bereits das „Stadtentwicklungskonzept
Wohnen“ als Beitrag zum Bundeswettbewerb „Stadtumbau Ost“ im Rahmen des dort
bearbeiteten Vertiefungsbereiches Stern / Drewitz / Kirchsteigfeld
herausgearbeitet. Planerische Vorstellungen hierfür sollen in Form eines
übergreifenden Handlungsrahmens für den genannten Gesamtraum erarbeitet und als
Grundlage für ein abgestimmtes Handeln der unterschiedlichen Akteure (insbes.
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Stadt und städtische Treuhänder) bei deren
künftig anfallenden Einzelentscheidungen vereinbart werden.
Weitere Einzelheiten zu allen hier zunächst nur der
Grundtendenz nach benannten Beschlussempfehlungen sowie die erforderliche Begründung
konnten wegen der erforderlichen zeitlichen Vorläufe noch nicht in diese
Beschlussvorlage einfließen. Sie sollen jedoch unverzüglich fertiggestellt und
der Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich zur Sitzung am 29.09.2004
vorgelegt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen ergeben sich erst aus der detaillierten Beschreibung einer Lösung,
mit der die Realisierung eines Freizeitbades unter Inanspruchnahme der derzeit
(noch) verfügbaren Fördermittel gesichert werden kann. Auf diese Auswirkungen
kann daher nur bei der Beschreibung der Bedingungen im Einzelnen in den gemäß
Punkt 2. vorzulegenden Folge-Beschlussvorlagen eingegangen werden.