Beschlussvorlage - 04/SVV/0628

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Unterzeichnung des am 12.08.2004 von den Oberbürgermeistern der Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur paraphierten Vertrages über die gemeinsame Finanzierung des Theater- und Konzertverbundes wird zugestimmt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Der vorliegende Vertrag beinhaltet eine mehrjährige Fortschreibung des im Jahre 2000 geschlossenen Zuwendungsvertrags an die drei Städte Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Potsdam mit ihren fünf Einrichtungen: Brandenburger Theater GmbH, Hans Otto Theater GmbH, Kleist Forum, Nikolaisaal, Staatsorchester Frankfurt. Die Zuwendung ist an die Auflage gebunden, dass zwischen den beteiligten Institutionen die in den Anlagen zum Vertrag vereinbarten Kooperationen erfüllt werden. Die Anlage 1 gilt dabei für die Saison 2004/2005 und soll regelmäßig fortgeschrieben werden.

 

Im Vergleich zum alten Vertragswerk gibt es Änderungen, bei denen die Verbunderfahrungen aufgenommen und für die Folgejahre genutzt werden:

 

 

·          Die Arbeitsteilung zwischen den beteiligten Institutionen wurde klar definiert.

 

·          Die in der Anlage 1 vereinbarten Austauschquoten sind anhand realistischer Erfahrungswerte präzisiert worden.

 

·          Mit der Aufführungsquote, die langsam steigen soll, wird ein progressives Entwicklungsmoment des Verbundes eingeführt.

 

·          Die Kooperation zwischen den Städten und Einrichtungen des Verbundes wird intensiviert, u.a. hinsichtlich Spielplanabstimmungen und Personalentscheidungen. (s. a. Anlage 2, Kooperationsvereinbarung zwischen HOT und BT)

 

·          Die Städte Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel verpflichten sich, Haustarifvertragsverhandlungen aufzunehmen zwecks gegenseitiger Aushilfstätigkeit von Orchestermusikern.

 

·          Die Verbundeinrichtungen sollen betrieblich und finanziell in die Lage versetzt werden, sich auf die vereinbarten jeweiligen Arbeitsschwerpunkte im Verbund zu konzentrieren. Dazu wird eine ständige Monitoringgruppe eingesetzt.

 

Das beigefügte Vertragswerk besteht aus dem Vertragstext mit zwei Anlagen und einer Protokollnotiz.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Im Vertrag ist die Höhe der städtischen Zuwendungen und die Höhe der Landeszuwendungen an die Hans Otto Theater GmbH und die Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam GmbH für die Vertragslaufzeit 2004 bis 2006 enthalten.

Die städtische Zuwendung für die Hans Otto Theater GmbH und die Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam GmbH entspricht den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes 2004 der Landeshauptstadt Potsdam :

Hans Otto Theater GmbH             2004        3.900.000 €

2005                 3.775.000 €

2006                 3.750.000 €

Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam GmbH

2004                   717.700 €

2005                   1.044.600 €

2006                   1.044.600 €

Die städtische Zuwendung wird über mehrjährige Vereinbarungen (2004 –2006) mit den Einrichtungen gebunden.

 

Die Zuwendungen des Landes für die Hans Otto Theater GmbH in den Jahren 2004 – 2006 betragen jährlich 2.150.000 € ( zum Vergleich 2003 2.224.902 €). Die Hans Otto Theater GmbH kann jedoch bei Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit freien Theatern im Land Brandenburg zusätzliche Mittel beim Land beantragen.

Die Zuwendungen des Landes für die Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam GmbH werden in den Jahren 2004 – 2006 in gleicher Höhe wie 2003 gewährt, d.h. 250.000 € jährlich.

 

Daneben erhalten die Einrichtungen noch Mittel aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz/Finanzausgleichsgesetz.

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Anlagen

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