Mitteilungsvorlage - 04/SVV/0653

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die vom Kämmerer gemäß § 82 Abs. 1 GO verhängte haushaltswirtschaftliche Sperre zur Kenntnis (Anlage 1).

 

Zur weiteren Behandlung der Bewirtschaftungssperren wird eine Entsperrungskommission eingesetzt, die der Stadtverordnetenversammlung über weitere Mittelentsperrungen Vorschläge unterbreitet. Die Kommission setzt sich zusammen aus: Oberbürgermeister, Geschäftsbereichsleiter 1, 2, 3, 4, Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Fraktionsvorsitzende sowie der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen. Die Federführung der Kommission hat der Geschäftsbereichsleiter 1.

 

 

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Erläuterung

Siehe Schreiben vom 26. August 2004 „Haushaltssperre“, welches als Anlage beigefügt ist.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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