Beschlussvorlage - 04/SVV/0578

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.      „Am Silbergraben“ wird nach § 46 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 45 Abs. 2 BauGB eine Baulandumlegung angeordnet.

Die Lage ergibt sich aus der beigefügten Kartenanlage .

2.      Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.

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Erläuterung

Begründung:

Aufgrund des ungünstigen Zuschnitts der betroffenen Flurstücke müssen zur Verwirklichung des Planungszieles bodenordnende Maßnahmen durchgeführt werden, sodass nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

An der Erschließung und Neugestaltung entsprechend den planerischen Zielvorstellungen sind die Grundstückseigentümer interessiert. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Neuordnung, Erschließung und Bebauung des Gebietes auf der Grundlage privatrechtlicher Verträge zügig verwirklicht werden kann. Für die Beteiligten an einem Bodenordnungsverfahren fand am 23.01.2003 eine Informationsveranstaltung statt. Nach dieser Veranstaltung hat sich die Mehrzahl für die Durchführung eines amtlichen Verfahrens entschieden. Eine freiwillige Bodenordnung könnte bei Zustimmung aller beteiligten Eigentümer ebenfalls durchgeführt werden.

Zur Verwirklichung des Bebauungsplans soll ein Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff BauGB durchgeführt werden.

Die parzellenscharfe Abgrenzung des Umlegungsgebiets gem. § 52 BauGB bleibt dem Umlegungsbeschluss des Umlegungsausschusses der Stadt Potsdam vorbehalten.

Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch in der derzeit gültigen Fassung

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Nach § 78 BauGB trägt die Gemeinde die Verfahrenskosten und die nicht durch Beiträge nach § 64 Abs. 3 BauGB gedeckten Sachkosten. Die durch die Abschöpfung der Umlegungsvorteile zu erwartenden Einnahmen werden im Baulandumlegungsverfahren die Verfahrens- und Sachkosten decken.

Die umlegungsbedingten Kosten werden über die HH-Stelle der Umlegung (61100.65500) bereit gestellt.

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Anlagen

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