Anfrage - 04/SVV/0648
Grunddaten
- Betreff:
-
Fuß- und Fahrradweg entlang der L 92 zwischen dem OT Uetz und der Siedlung Uetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Herr Lohrenz, Tel. 2710
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
|
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29.09.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung den Oberbürgermeister mit DS 04/SVV/0319 beauftragt, Möglichkeiten zum Bau eines Fuß- und Fahrradweges entlang der Landesstraße 92 zwischen dem OT Uetz und der Siedlung Uetz zu prüfen.
Für den Bau des kombinierten Geh- und Radweges auf ca. 300 m
Länge und 2,50 m Breite einschließlich Beleuchtungsanlage ist eine Bauplanung
erforderlich.
Diese umfasst:
- Vermessungsleistungen
- Baugrunduntersuchungen
- Klärung Eigentumsverhältnisse von Grund und Boden
- Ausführungsplanung Geh- und Radweg
- Ausführungsplanung Beleuchtungsanlage
- Klärung Bilanz der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Die Maßnahme wird seitens des Baulastträgers als notwendig und dringend eingeschätzt. Inwieweit eine Förderung als Maßnahme im Rahmen der Schulwegsicherung möglich ist, kann erst nach Vorlage der Entwurfsunterlagen mit dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnung und Verkehr geklärt werden.
Die erforderlichen Planungskosten stehen dem Fachbereich
Grün- und Verkehrsflächen im Jahre 2004 nicht zur Verfügung. Eine Aufnahme in
den Planentwurf für 2005 wird für erforderlich gehalten.
Die Maßnahme ist nach KAG eine beitragspflichtige Maßnahme.
Fazit finanzielle Auswirkungen
geschätzte Planungskosten
17,5 T€
geschätzte Baukosten Geh- und Radweg
150,0 T€
geschätzte Kosten Wegebeleuchtung
25,0 T€
_________________
ges.:
192,5 T€
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Für die Maßnahme sind im Investitionsprogramm bisher keine
Mittel eingeplant.
Die Deckung wird durch Umschichtung von Straßenbaumitteln im
Investitionsprogramm (zurückstellen anderer Maßnahmen) gewährleistet.
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