Beschlussvorlage - 04/SVV/0623

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ausbau der Straße „Am Küssel“ im Ortsteil Grube als KAG-pflichtige Maßnahme.

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Erläuterung

Begründung:

 

Wohnumfeldverbesserung OT Grube

Ausbau der Straße Am Küssel

 

 

Sachverhalt

Die Straße Am Küssel im OT Grube ist eine unbefestigte Anliegerstraße. Seit der Eingemeindung drängen Anlieger durch Beschwerden gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und Verwaltung auf eine Verbesserung der Situation. Speziell im Frühjahr und Herbst ist der unbefestigte Weg teilweise unpassierbar. Ein separater Gehweg existiert nicht.

Der derzeitige jährliche Aufwand zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht ist nicht mehr vertretbar.

 

Der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen plant, die z. Z. unbefestigte Straße Am Küssel in einer Fahrbahnbreite von 3 m mit einer Asphaltdecke zu befestigen.

 

Der finanzielle Aufwand beträgt nach einer Kostenschätzung ca. 130 T€.

Für die Straßenbaumaßnahme in der Anliegerstraße werden auf der Grundlage des Kommunalabgabegesetz des Landes Brandenburg (KAG) und der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Potsdam Beiträge in Höhe von 75% von den Anliegern erhoben.

Zur Bürgerbeteiligung wurde im September 2003 eine Anliegerversammlung durchgeführt und im weiteren Verfahren die Planung vorgestellt. Mit aktiver Unterstützung des Ortsbeirates wurde eine einvernehmliche  technische und finanzielle Lösung vorbereitet. Diese wurde im Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr. 13/2004 mit Auslegungsfrist bis zum 29.06.04 und einem zusätzlichen Bürgerbrief veröffentlicht.

Im Ergebnis sprach sich die überwiegende Mehrheit der Anlieger (69 %) gegen einen Ausbau der Straße aus.

Der Ortsbeirat stimmt der Baumaßnahme zu.

Gemäß § 10 der Beitragssatzung Straßenbaumaßnahmen ist demzufolge die Entscheidung zur  Realisierung der Maßnahme der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

 

Notwendigkeit der Baumaßnahme

Die Straße Am Küssel befindet sich im OT Grube. Es handelt sich um eine öffentliche Straße mit Anliegerverkehr. Die als Sackgasse ausgebildete Straße hat eine Länge von ca. 650m. Die Straße ist lückenhaft einseitig bebaut und liegt im Außenbereich. Außer Wohnbebauung gibt es vereinzelt Gewerbe.

Die Straße ist z. Z. unbefestigt. Besonders in der Frost-/Tauperiode war die Benutzbarkeit für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge stark eingeschränkt und konnte nur durch das Einbringen von Schotter-material gesichert werden.

Die fehlende Straßenentwässerung und die starken Unebenheiten führen zur Gefährdung und Behinderung der Verkehrsteilnehmer. In den Sommermonaten kommt es zu Staubbelastungen.

Die jährlichen Aufwendungen des Straßenbaulastträgers zur Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr stiegen kontinuierlich an und betragen ca. 9.500,00 €/Jahr.

Es wurde daher seitens des Fachbereiches beschlossen, die Fahrbahn zu befestigen.

 

Um der geringen Belegung in Verbindung mit dem finanziellen Aufwand gerecht zu werden, soll die Straße in einer Breite von nur 3 m mit Asphalt befestigt werden. Für den Begegnungsfall für Kfz. werden zwei Ausweichstellen angeordnet und die Bankettbereiche mit Schotterrasen befestigt.

 

Zur Minimierung des Einflusses auf die vorhandenen baulichen Anlagen und auf privates und öffentliches Grün sowie auf die vorhandene Beleuchtungsanlage wird angestrebt, den Straßenverlauf im Einvernehmen mit den Anliegern in seiner derzeitigen Lage weitgehend zu belassen.

Weiterhin werden Grundstücks- und Feldzufahrten vorgesehen.

Das Regenwasser soll wie derzeit über eine offene Entwässerung in die Seitenbereiche entwässern.

In beengten Verhältnissen werden seitlich Borde zur Führung des Regenwassers erforderlich.

Weiterhin werden Baumfällungen verbunden mit Ersatzpflanzungen notwendig.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die voraussichtlichen Ausbaukosten einschl. Planung betragen nach Kostenschätzung ca. 130,0 T€ und werden nach Plangenehmigung aus der HHSt 63000 95042 finanziert.

Die Straße wird nach KAG als Anliegerstraße in kostensparender Bauweise entsprechend vorhandener Verkehrsbelastung ausgebaut.

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Potsdam werden 75 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt.

 

Durch die Realisierung der Baumaßnahme reduziert sich der derzeitige jährliche Unterhaltungsaufwand von 9,5 T€/Jahr für die Jahre 2005 bis 2009 auf Grund der Gewährleistung durch den Unternehmer auf 0,00 €, anschließend ab 1010 auf ca. 2,5 T€/Jahr.

 

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