Beschlussvorlage - 04/SVV/0565

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen der Träger öffentliche Belange, der Nachbargemeinden und der städtischen Fachbereiche und Bereiche wird gebilligt.

  2. Der Bebauungsplan SAN - P 06/1 „Block 10“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
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Erläuterung

Begründung:

 

Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan

SAN - P 06/1 „Block 10“

 

Für den Block 10 sind Voranfragen zu Baupotentialen im Innenbereich gestellt worden, die ohne Bauleitplanung nicht genehmigungsfähig sind, deshalb wird eine Qualifizierung der bisherigen Planungen notwendig.

Durch den Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Sicherung der historisch gewachsenen Gelände- und Nutzungsstrukturen erfolgen. Darüber hinaus sollen Bebauungsmöglichkeiten im Bestand, insbesondere in den Baulücken, aufgezeigt werden.

 

Dabei ist die gewachsene Struktur des „Blockes 10 „ zu schützen und behutsam weiter zu entwickeln, ohne die vorhandenen Qualitäten und die historische Bedeutung des Quartiers zu beeinträchtigen. Für die Baulücken im Geltungsbereich (Gutenbergstraße 81 und 82) soll eine den historischen Vordergebäuden entsprechende Bebauung sichergestellt werden. Mit Hilfe des Bebauungsplanes soll der vorhandene Grünflächenbestand gesichert und aufgewertet werden.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Fachbereiche wird zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht. Mittelbare Kosten können entstehen, wenn die Stadt die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Hauhalt der Stadt Potsdam einstellt.

 

Die Finanzierung des Bebauungsplanes erfolgt durch den Treuhänder aus dem Treuhandvermögen.

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