Anfrage - 04/SVV/0672
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesungheitsvorsorge - Klein- und Kleinstkinder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Geywitz, Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
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29.09.2004
|
Beschlussvorschlag
Das rechtzeitige Erkennen von Frühschädigungen bei Kindern ist wichtig für eine optimale Betreuung und Therapie.
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Wie sind
die Erfahrungen und Qualifikationen der Arbeitsgruppe Gesundheitsvorsorge bei
der präventiven Untersuchung für Kinder und Jugendliche für den Bereich der
Klein- und Kleinstkinder?
Antwort:
Die Erfahrungen zeigen, dass bei den jährlichen
Untersuchungen der Klein- und Kleinstkinder in den Kindertagesstätten - die
unabhängig von den Vorsorgeuntersuchungen der niedergelassenen Kinderärzte,
durch das Gesundheitsamt erfolgen müssen
·
(Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz v. 9.6. 1994,
·
Kinder und Jugendgesundheitsdienstverordnung, v. 25.2.1997,
·
Kita-Gesetz v, 7.6.1996)
bei relativ vielen Kindern
Entwicklungsauffälligkeiten bzw. gesundheitliche Störungen mit Handlungsbedarf
festgestellt werden. (Anlage 1)
Darüber hinaus werden in sogenannten sozialen Brennpunktgebieten, wie Drewitz und Schlaatz, die Kinder im 3., 4. und 5. Lebensjahr untersucht (Kita Drewitz I, Drewitz II, Drewitz III, Schlaatz I und AWO - Kita Schlaatz).
In allen Kindertagesstätten werden die Kinder 1
x im Alter von 4 ½ - 5 Jahren (ein Jahr vor der Einschulung) untersucht. Ferner
wurde vereinbart, dass Erfahrungspotenzial der Erzieherinnen zu nutzen und nur
die Kinder, welche Entwicklungsabweichungen bzw. gesundheitliche Auffälligkeiten
ausweisen, der Kinderärztin vorzustellen.
Im Schuljahr 2002/03 bestand bei 30,2 % der
untersuchten Kita-Kinder ein Handlungsbedarf.
Notwendige Fördermaßnahmen konnten so zur
rechten Zeit frühzeitig eingeleitet werden und letztlich ist überwiegend eine
altersgerechte Einschulung möglich gewesen.
Bei den 10-Klässlern haben etwa 60% der
Jugendlichen Sehstörungen bzw. 20% allergische Erkrankungen. Auch hier besteht
im Hinblick auf die bevorstehende Berufswahl dringend Handlungs- und
Beratungsbedarf (Anlage 2).
Die Vorsorgeuntersuchungen erfolgen durch zwei
im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst tätige Fachärzte für Pädiatrie mit
25-jähriger bzw. 21-jähriger Berufserfahrung, eine Sozialarbeiterin mit
33-jähriger Berufserfahrung sowie 4 Arzthelferinnen, davon 2 in Teilzeit.
Somit bestehen von der Qualifikation her beste
Voraussetzungen, um die präventiven Untersuchungen am einzelnen Kind
durchzuführen.
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