Beschlussvorlage - 04/SVV/0704

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 106 Brandenburgisches Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die Schulbezirke durch Satzung zu bestimmen.

 

Derzeit ist die Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam vom 09.02.2004 (Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam 05/2004 S. 14 ff) gültig.

 

Gemäß Schulentwicklungsplan 2004-2009, DS 03/SVV/0774 werden zum Schuljahr 2005/2006 folgende Maßnahmen notwendig:

- Wiedereinrichtung einer ersten Klasse ab Schuljahr 2005/2006 an der Rosa-Luxemburg- Gesamt-

  schule (19),   um den steigenden Schülerzahlen in der Innenstadt Rechnung zu tragen

- Begrenzung der Aufnahmekapazität der Eisenhart-Schule (24) auf 2 Züge, aufgrund der räumlichen

  Bedingungen der Schule

- Veränderung des Schulbezirkes der Grundschule am Humboldtring (37), um den erforderlichen

  Raumbedarf für eine 4-zügige Gesamtschule am Schulstandort zu sichern

 

Für die vorliegende Satzung ergibt sich daraus die Neufestlegung der Schulbezirke 8, 19, 24, 37 und 51.

 

 

 

Anlage:

 

Grundschulbezirke – 35 Seiten – siehe Originalvorlage

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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