Beschlussvorlage - 04/SVV/0688

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die LHP überträgt einer zu gründenden 100%igen Tochtergesellschaft der SWP zum 01.01.2005 den Betrieb der städtischen Hallen- und Strandbäder. Die Schwimmhalle am Standort Luftschiffhafen ist  auf Grund der Besonderheiten im Rahmen der Nutzung als Olympiastützpunkt derzeit von der Übertragung ausgenommen.

2.      Die Stadtwerke Potsdam GmbH gründet eine 100%ige Tochtergesellschaft. Gesellschaftszweck der Tochter ist der Betrieb, die Errichtung sowie die Instandhaltung der Hallen- und Strandbäder

3.      Die für den Betrieb der öffentlichen Hallen- und Strandbäder betriebsnotwendigen Anlagen und Grundstücke werden in einer für beide Seiten (LHP und SWP) betriebswirtschaftlich optimierten Art und Weise auf die zu gründende Tochtergesellschaft übertragen.

4.      Im Rahmen des Betriebsübergangs werden die Arbeitsverhältnisse der städtischen Mitarbeiter des Bäderbereiches auf die zu gründende Tochtergesellschaft überführt.

5.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die im Rahmen der Überleitung des Betriebes der Hallen- und Strandbäder erforderlichen Verträge der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Ausgangslage:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hält im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher ein Angebot an Hallen- und Schwimmbädern vor. Aus gesellschafts-, gesundheits- und (schul-) sportpolitischen Gründen gerade auch im Hinblick auf die Bedeutung für die Lebensqualität der Potsdamer Bürgerinnen und Bürger, muss es das Ziel der Landeshauptstadt sein, die Bäderlandschaft als eine freiwillige Leistung der Kommune beizubehalten. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Finanzentwicklung kann jedoch durch die Kommune die Finanzierung des Angebotes nicht mehr in dem bisherigen Umfang garantiert werden.

 

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) der LHP hat die Stadtverordnetenversammlung daher unter dem 05. Mai 2004 beschlossen, den städtischen Zuschuss für die Schwimmhallen „Am Brauhausberg“ und „Am Stern“ um 150 T€ in 2005 gegenüber 2004 zu senken bzw. eine sog. Deckelung vorzunehmen.

In diesem Zusammenhang ist auch die Ausgliederung des Betriebs der Schwimmbäder auf die Stadtwerke Potsdam GmbH ab dem 01. Januar 2005 aufgenommen worden.

In Abstimmung mit der SWP wurden durch die Verwaltung Kriterien zur Übertragung der Schwimmbäder, Varianten ihrer Überleitung und flankierende Maßnahmen erarbeitet.

Danach handelt es sich bei den zu übertragenden Schwimmbädern nachfolgend um

­     die Schwimmhalle am Stern,

­     die Schwimmhalle am Brauhausberg,

­     das Strandbad Babelsberg,

­     das Strandbad Templin,

nebst den dazugehörigen Nebenanlagen und ohne die Schwimmhalle am Standort Luftschiffhafen.

Die Schwimmhalle am Standort Luftschiffhafen ist derzeit auf Grund der besonderen Bedeutung als Olympiastützpunkt von den Überlegungen zu einer Übertragung ausgenommen worden. 

 

Weiterhin wird die Übertragung des Betriebes sowie die Übertragung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens bzw. die Einräumung eigentumsähnlicher Rechte hieran auf eine zu gründende Tochtergesellschaft der SWP präferiert, da auf Grund des 100%igen Beteiligungsverhältnisses der LHP an der SWP ein hinreichender Einfluss der Landeshauptstadt gewährleistet ist.

 

Ad.1

Aufgabenübertragung auf eine zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft

der SWP zum 01.01.2005

 

Als Tochtergesellschaft der LHP bietet die SWP mit ihrer großen Flexibilität und dem gut ausgebildeten Mitarbeiterstamm die besten Voraussetzungen, das Angebot an Schwimmbädern zu garantieren sowie die Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes im Sinne des Gesellschafters umzusetzen. Mit der Einbindung der SWP kann auch deren Leistungsspektrum an Dienstleistungen durch die zu gründende Tochtergesellschaft genutzt werden. Dieses Spektrum reicht von kaufmännischen Unterstützungsfunktionen bis hin zu günstigen Beschaffungsmöglichkeiten. Darüber hinaus können die SWP z.B. auch den Betriebsverbrauch an Energie und Wasser erheblich optimieren. Da die SWP wiederum ein 100%iges Tochterunternehmen der LHP ist, besteht zudem die Möglichkeit, die Tochtergesellschaft im Rahmen eines sogenannten „Inhousegeschäftes“ tätig werden zu lassen.

Um diese Effekte zu erreichen ist geplant, dass die LHP den Betrieb der öffentlichen Hallen- und Strandbäder vollständig in die Verantwortung der zu gründenden 100 % igen Tochtergesellschaft der SWP gibt.

 

Ad. 2

Gründung einer 100%igen Tochtergesellschaft der SWP

Die Stadtwerke Potsdam GmbH ist eine Eigengesellschaft der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an kommunalwirtschaftlichen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam, insbesondere der Ver- und Entsorgungs- sowie der Verkehrsunternehmen einschließlich deren geschäftsleitende Überwachung.

Die SWP hält ihrerseits Beteiligungen an der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) (100%), an der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) (65 %) sowie an der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) (44%).

Zur Sicherstellung der Kostentransparenz und der Leistungsabgrenzung innerhalb der Stadtwerke als auch um den Anforderungen an einen Bäderbetrieb entsprechen zu können, ist vorgesehen, ein Tochterunternehmen der SWP zu gründen, welches die Hallen- und Strandbäder der Stadt Potsdam führt.

Der kommunale Einfluss auf die Tochtergesellschaft wird über die gesellschaftsrechtliche Beteiligung der LHP an der SWP, die gesellschaftsvertraglichen Regelungen sowie über den zwischen der SWP und der Tochtergesellschaft voraussichtlich abzuschließenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag gesichert.

 

 

Ad 3.

Übertragung der betriebsnotwendigen Anlagen und Grundstücke an die Tochtergesellschaft der SWP

 

Ziel ist es, die für den Betrieb der öffentlichen Hallen- und Strandbäder betriebsnotwendigen Anlagen und Grundstücke in einer für beide Seiten ( LHP und SWP) betriebswirtschaftlich optimierten Art und Weise auf die zu gründende Tochtergesellschaft zu übertragen.

 

Es ist daher u. a. unter steuerlichen Gesichtspunkten zu prüfen, welche Art der Überführung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens vorgenommen werden soll, um eventuelle finanzielle Belastungen aus einer Übertragung für beide Seiten so gering wie möglich zu halten. Daher wird es  als günstig erachtet, auch zu untersuchen, ob die Überführung im Rahmen der Bestellung von Erbbaurechten erfolgen soll.

 

 

Ad 4.

Überleitung des Personals im Rahmen des Betriebsübergangs

 

Es ist vorgesehen, die Arbeitsverhältnisse der für den Bereich zuständigen städtischen Mitarbeiter im Rahmen des Betriebsübergangs auf die Tochtergesellschaft zu überführen. Zur Information der Mitarbeiter wurden bereits erste Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitern geführt.

 

 

Ad 5.

Erarbeitung und Vorlage der notwendigen Verträge

 

Um die zügige Überleitung der Bäderlandschaft zu gewährleisten, ist zwischen der SWP und der LHP der Abschluss eines Vorvertrages vorgesehen. Dieses Vertragswerk soll der Stadtverordnetenversammlung unmittelbar nach Erarbeitung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

In diesem Vorvertrag werden die Grundsätze der Überleitung der Bäder auf die Tochtergesellschaft  bereits vor dem Abschluss von weiteren vertraglichen Regelungen zwischen der LHP und der Tochtergesellschaft vereinbart.

Regelungsinhalte dieses Vorvertrages werden insbesondere:

 

  • Betreiben der Bäderlandschaft durch eine 100% Tochter der SWP
  • Vereinbarung zur Übernahme der Mitarbeiter der LHP, die gegenwärtig den Bäderbetrieb sicher stellen
  • Vorgaben der LHP, insb. Regelungen zu Zuschüssen der LHP und zu Budgets für Schul- und Vereinssport
  • Einzelheiten der Rechtsübertragung sowie der Zuordnung von Anlagevermögen und  Liegenschaften
  • Umgang mit bereits bestehenden Pacht-, Miet-, Liefer-, Werk- und Wartungsverträgen u.ä.

Zur Erfüllung der Aufgabe der Betreibung der Hallen- und Strandbäder sind weiter zwischen der LHP und der gegründeten Tochtergesellschaft der SWP vertragliche Regelungen zu vereinbaren, die die konkrete Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses, die genaue Beschreibung der Rechte und Pflichten der Vertragspartner und des Gegenstandes enthalten.

 

Das Vertragspaket wird der Stadtverordnetenversammlung gleichfalls unmittelbar nach Erarbeitung zusammen mit dem Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft  vorgelegt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Mit dieser Beschlussvorlage wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.05.2004 zum Haushalt 2004 und dem ebenfalls beschlossenen Haushaltssicherungskonzept umgesetzt mit dem Ziel, die Gesamtaufwendungen der LHP für die Schwimmhallen ab 2005 beginnend in den Folgejahren um 150 T€/a zu senken.

 

Es werden in den nächsten Jahren umfangreiche Investitionen sowohl zur Sanierung als auch zur Sicherung des laufenden Betriebes, insbesondere für die Hallenbäder erforderlich sein.

Die Bereitstellung der Mittel dafür wird entweder durch den Vermögenshaushalt der LHP zu realisieren sein oder - sofern diese Investitionen von der SWP getragen und finanziert werden - werden sich die diesbezüglichen Finanzierungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung der Tochtergesellschaft  und/oder in den Betriebskostenzuschüssen für die jeweiligen Bäder niederschlagen.

 

Realisierung einer Haushaltssicherungsmaßnahme mit dem Ziel der Entlastung des städtischen Haushalts ab dem Jahr 2005 um 150.000,-€/a.

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