Anfrage - 04/SVV/0706

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Sinngemäß sagte die SPD-Stadtverordnete Klara Geywitz im Potsdamer Stadtfernsehen auf einem Wählerforum, dass durch Hartz IV in Potsdam kein Alg II-Empfänger mit einem Wohnraumwechsel rechnen muss.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Auf welcher Vereinbarung (zwischen Agentur für Arbeit und der Stadt Potsdam) über zumutbaren Wohnraum in Anwendung von Hartz IV bei gegenwärtig noch Arbeitslosenhilfeempfängern beruht diese Aussage?

 

 

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Erläuterung

 

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