Beschlussvorlage - 04/SVV/0734
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8 "Griebnitzsee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB STadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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29.09.2004
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Erläuterung
Begründung
Am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ (alte Nr.
5807/003) gefasst. Mit diesem Bebauungsplan sollen die Flächen im Uferbereich
des Griebnitzsees für den Gemeinbedarf als Grünbereich gesichert werden.
Mit der politischen Wende und dem Abriss der Mauer
(Grenzsicherungsanlagen) nach der Unterzeichnung des deutschen
Einigungsvertrages ergab sich 1990 die Möglichkeit, die bis dahin gesperrten
Uferbereiche am Griebnitzsee für jedermann wieder zugänglich zu machen. Dieses
wurde von den Spaziergängern und Radwandern aus Potsdam und ihren Gästen auch
sofort und reichlich genutzt.
Die sehr schöne landschaftliche Situation und die Lage als
Bindeglied zwischen den Potsdamer (Tiefer See und Jungfernsee) und Berliner
Seen (Wannsee und Stölpchensee) machen es zu einem hervorragend geeigneten
Erholungsbereich. Dieser Bereich kommt als Erholungsgebiet nicht nur für den
Babelsberger Raum in Betracht, sondern besitzt auch eine übergeordnete
Bedeutung als Wanderweg zwischen Berlin und Potsdam. Der Uferwanderweg
Griebnitzsee ermöglicht einen mehreren kilometerlangen Wanderweg durch die
Grünanlagen an Potsdamer und Berliner Gewässern und verbindet das Potsdamer
Stadtzentrum (Zentrum-Ost) mit den östlichen Siedlungsteilen von Babelsberg und
mit Berlin-Zehlendorf.
Die landschaftlich reizvolle Lage Potsdams an den
verschiedenen Gewässern kann von den Potsdamern selbst und von ihren Besuchern
nur genossen werden, wenn die Uferzonen entsprechend nutzbar sind.
Für den Uferbereich des Griebnitzsees gibt es durch einige
Eigentümer der betroffenen Grundstücke Nutzungsbestrebungen, die das
Planungsziel des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes wesentlich
erschweren. Verstärkt wird die Problematik der Sicherung der Flächen für das
Gemeindewohl dadurch, das die notwendigen Flächen noch nicht im Eigentum der
Stadt sind bzw. keine sonstige Sicherung eines Nutzungsrechtes besteht.
Daraus erklärt sich das dringende Erfordernis, zur Sicherung
der Planung für das Gebiet ‚Griebnitzsee’ eine Veränderungssperre zu erlassen.
Zur Klärung des Planungsrechtes soll die Arbeit am Bebauungsplan Nr.8 wieder aufgenommen werden. Dabei soll die städtebauliche Zielstellung aktualisiert und präzisiert werden. Bei der Entwurfserarbeitung soll auch untersucht werden, ob auf privaten Uferbereichen der Bau von Nebengebäuden, wie Bootshäusern und Gartenpavillions möglich ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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494,8 kB
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