Beschlussvorlage - 04/SVV/0734

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Griebnitzsee“ der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 14 BauGB (siehe Anlage).

Reduzieren

Erläuterung

 

Begründung

 

Am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ (alte Nr. 5807/003) gefasst. Mit diesem Bebauungsplan sollen die Flächen im Uferbereich des Griebnitzsees für den Gemeinbedarf als Grünbereich gesichert werden.

 

Mit der politischen Wende und dem Abriss der Mauer (Grenzsicherungsanlagen) nach der Unterzeichnung des deutschen Einigungsvertrages ergab sich 1990 die Möglichkeit, die bis dahin gesperrten Uferbereiche am Griebnitzsee für jedermann wieder zugänglich zu machen. Dieses wurde von den Spaziergängern und Radwandern aus Potsdam und ihren Gästen auch sofort und reichlich genutzt.

 

Die sehr schöne landschaftliche Situation und die Lage als Bindeglied zwischen den Potsdamer (Tiefer See und Jungfernsee) und Berliner Seen (Wannsee und Stölpchensee) machen es zu einem hervorragend geeigneten Erholungsbereich. Dieser Bereich kommt als Erholungsgebiet nicht nur für den Babelsberger Raum in Betracht, sondern besitzt auch eine übergeordnete Bedeutung als Wanderweg zwischen Berlin und Potsdam. Der Uferwanderweg Griebnitzsee ermöglicht einen mehreren kilometerlangen Wanderweg durch die Grünanlagen an Potsdamer und Berliner Gewässern und verbindet das Potsdamer Stadtzentrum (Zentrum-Ost) mit den östlichen Siedlungsteilen von Babelsberg und mit Berlin-Zehlendorf.

 

Die landschaftlich reizvolle Lage Potsdams an den verschiedenen Gewässern kann von den Potsdamern selbst und von ihren Besuchern nur genossen werden, wenn die Uferzonen entsprechend nutzbar sind.

Für den Uferbereich des Griebnitzsees gibt es durch einige Eigentümer der betroffenen Grundstücke Nutzungsbestrebungen, die das Planungsziel des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes wesentlich erschweren. Verstärkt wird die Problematik der Sicherung der Flächen für das Gemeindewohl dadurch, das die notwendigen Flächen noch nicht im Eigentum der Stadt sind bzw. keine sonstige Sicherung eines Nutzungsrechtes besteht.

 

Daraus erklärt sich das dringende Erfordernis, zur Sicherung der Planung für das Gebiet ‚Griebnitzsee’ eine Veränderungssperre zu erlassen.

Zur Klärung des Planungsrechtes soll die Arbeit am Bebauungsplan Nr.8 wieder aufgenommen werden. Dabei soll die städtebauliche Zielstellung aktualisiert und präzisiert werden. Bei der Entwurfserarbeitung soll auch untersucht werden, ob auf privaten Uferbereichen der Bau von Nebengebäuden, wie Bootshäusern und Gartenpavillions möglich ist.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...