Mitteilungsvorlage - 04/SVV/0743
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerüberweg B273, OT Paaren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Herr Schrewe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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03.11.2004
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Beschlussvorschlag
Die rechtlichen Vorgaben für eine Fußgängerampel sind nach der „Richtlinie für Fußgänger-überwege“ von 2001 in der Ortsdurchfahrt Paaren nicht gegeben. Um dennoch eine sichere Querung über die Bundesstraße anbieten zu können, ist die Anlage von Mittelinseln ein probates Mittel. Der Vorteil gegenüber dem jetzigen Zustand ist, dass der Fußgänger bzw. Radfahrer jeweils nur einen Fahrstreifen überqueren und dementsprechend nur den Verkehr aus einer Richtung beachten muss. Ferner wird eine Beruhigung der Verkehrsströme erreicht.
Durch das Brandenburgische Straßenbauamt (BSBA), derzeit
noch zuständiger Baulastträger in diesem Bereich, wurde die Planung und
Ausführung eines Radweges auf der B 273 von der BAB 10 (Anschlussstelle Potsdam
Nord) bis zum südlichen Ortseingang von Paaren in Auftrag gegeben. In diesem
Zusammenhang wird die Ortseingangsgestaltung auch verändert. Die Erstellung
einer Mittelinsel zur Verkehrsberuhigung und als Querungshilfe für Fußgänger
und Radfahrer ist vorgesehen. Dieses Bauvorhaben wird derzeit umgesetzt. Die
Fertigstellung soll voraussichtlich bis Ende Oktober 2004 erfolgen.
Des
Weiteren wird ebenfalls der nördliche Ortseingang aus Richtung Falkenrehde in
Richtung Potsdam weiterfahrend umgestaltet. Geplant ist die Verlegung der
Bushaltestellen. Diese werden mit einer Mittelinsel kombiniert neu angelegt. Die Busse werden dann versetzt halten.
Somit ist gewährleistet, dass hinter dem haltenden Bus eine sichere Querung der
Straße für Fußgänger möglich ist. Weiterhin werden gefährliche Überholvorgänge
in diesem Bereich der Haltestellen vermieden.
Die Ausführungsplanung, die Ausschreibung und die Vergabe der Bauleistung wird durch das BSBA in diesem Jahr noch zugesichert. Mit der Umsetzung kann folglich Mitte 2005 gerechnet werden.
Auf Grund der bereits eingeleiteten Maßnahmen zur
Verbesserung der Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer ist eine weitergehende
Tiefenprüfung zur Errichtung einer Fußgängerlichtzeichenanlage nicht
erforderlich.