Anfrage - 04/SVV/0746

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Sommer wurde unter dem Namen „Neues Gymnasium Potsdam“ eine Schule in freier Trägerschaft in der Flotowstraße (ehemals Grundschule 34) eröffnet, von der der Bildungsausschuss lediglich durch eine Protokollnotiz erfuhr. Er wurde in keiner Weise über eine „Erweiterung oder Einschränkung des Bildungsangebotes“ (Ausschusszuständigkeitsordnung der Stadtverordnetenversammlung) informiert oder gar in eine Diskussion über die Erweiterung der Privatschulen in Potsdam einbezogen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Stellungnahme hat die Stadt zur Eröffnung des „Neuen Gymnasiums Potsdam“ abgegeben?

 

 

Antwort:

 

Gemäß Brandenburgischem Schulgesetz §§ 120, 121 können Freie Träger Antrag auf die Genehmigung einer Ersatzschule beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellen, wenn sie die im Gesetz vorgegebenen Bedingungen erfüllen, wie schlüssiges Schulkonzept, geeignetes Schulgebäude, Übernahme der Personalkosten für die ersten 2 Jahre.

 

Hierzu ist eine Stellungnahme des jeweiligen kommunalen Schulträgers weder vorgesehen noch hat der öffentliche Schulträger die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen. Konkret ausgedrückt muss gesagt werden, „ man muss es nicht begrüßen, man kann es aber auch nicht verhindern“. In der bundesdeutschen Schullandschaft gehören Schulen in Freier Trägerschaft in einem bestimmten Verhältnis zu den öffentlichen Schulen zur Normalität.

 

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Erläuterung

 

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