Anfrage - 04/SVV/0746
Grunddaten
- Betreff:
-
"Neues Gymnasium Potsdam"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Drohla, Fraktion PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
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29.09.2004
|
Beschlussvorschlag
Im
Sommer wurde unter dem Namen „Neues Gymnasium Potsdam“ eine Schule in freier
Trägerschaft in der Flotowstraße (ehemals Grundschule 34) eröffnet, von der der
Bildungsausschuss lediglich durch eine Protokollnotiz erfuhr. Er wurde in
keiner Weise über eine „Erweiterung oder Einschränkung des Bildungsangebotes“
(Ausschusszuständigkeitsordnung der Stadtverordnetenversammlung) informiert
oder gar in eine Diskussion über die Erweiterung der Privatschulen in Potsdam
einbezogen.
Ich
frage den Oberbürgermeister:
Welche
Stellungnahme hat die Stadt zur Eröffnung des „Neuen Gymnasiums Potsdam“
abgegeben?
Antwort:
Gemäß Brandenburgischem Schulgesetz §§ 120, 121 können Freie Träger Antrag auf die Genehmigung einer Ersatzschule beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellen, wenn sie die im Gesetz vorgegebenen Bedingungen erfüllen, wie schlüssiges Schulkonzept, geeignetes Schulgebäude, Übernahme der Personalkosten für die ersten 2 Jahre.
Hierzu ist eine Stellungnahme des jeweiligen
kommunalen Schulträgers weder vorgesehen noch hat der öffentliche Schulträger
die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen. Konkret ausgedrückt muss gesagt
werden, „ man muss es nicht begrüßen, man kann es aber auch nicht verhindern“.
In der bundesdeutschen Schullandschaft gehören Schulen in Freier Trägerschaft
in einem bestimmten Verhältnis zu den öffentlichen Schulen zur Normalität.
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