Beschlussvorlage - 04/SVV/0690
Grunddaten
- Betreff:
-
Standort und Trägerschaft für den Bau des Freizeitbades und Grundsätze einer städtischen Beteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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29.09.2004
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03.11.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.10.2004
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26.10.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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20.10.2004
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.10.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
- Das Freizeitbad soll durch Neubau am Standort Brauhausberg
realisiert werden.
- Planung, Bau und Betrieb sollen in der Hand der Stadtwerke Potsdam
oder einer Gesellschaft der Stadtwerke Potsdam erfolgen. Dabei ist eine
gestalterisch hochwertige, dem Standort angemessene bauliche Ausprägung
anzustreben.
- Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Projektes hinsichtlich der
Fördermittelabwicklung werden die Stadtwerke Potsdam mit den
Planungsleistungen unverzüglich beginnen. Mit dem Fördermittelgeber ist
seitens der Stadt eine entsprechende Erklärung über den vorzeitigen
Maßnahmebeginn herbeizuführen.
- Der Fördermittelantrag wird durch die Stadt mit der Zielstellung,
80 % der Förderung des Investitionsvolumens zu erhalten, gestellt.
- Für den Standort des bisherigen Projektes „Freizeitpark Drewitz“
sind weitere planerische Perspektiven zu entwickeln, dies im Zusammenhang
mit der ohnehin vorgesehenen Erarbeitung eines Handlungsrahmens für den
Gesamtraum Stern – Drewitz - Kirchsteigfeld.
Erläuterung
Begründung:
Ausgangslage
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Für den Bau eines Freizeitbades im Stadtgebiet von Potsdam
sind in der zurückliegenden Zeit verschiedene Standort-, Trägerschafts- und
Finanzierungsvarianten aufgestellt worden. Im Ergebnis der hierzu geführten
intensiven Gespräche, die zwischen den beteiligten Investoren bzw.
Gesellschaften, den für die Fördermittelbewilligung verantwortlichen Ressorts
des Landes Brandenburg und den involvierten Geschäftsbereichen der
Stadtverwaltung Potsdam erfolgten, ist zwischenzeitlich ein Stand erreicht
worden, der eine unmittelbare Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zu
dem künftigen Standort für das Freizeitbad, zu seiner Trägerschaft und zu den
Grundsätzen einer städtischen Beteiligung verlangt, sofern die für den Standort
Potsdam beim Land potenziell verfügbaren Fördermittel noch rechtzeitig genutzt
werden sollen.
Der Stadtverordnetenversammlung wurde bereits zum 01. September
2004 die Beschlussvorlage „Realisierung eines Freizeitbades“ (DS
04/SVV/0616) ausgereicht, deren Beschlussempfehlung zufolge u.a. umgehend
ein Entscheidungsvorschlag zu erarbeiten ist, der die Realisierung eines
Freizeitbades in einem zeitlichen Rahmen sichert, der gewährleistet, dass die
derzeit verfügbaren Fördermittel noch abgerufen werden können.
Anlass hierfür war und ist die Situation, dass die
Verwirklichung eines gewerblichen Freizeitbades in Potsdam-Drewitz seitens der
Landeshauptstadt in ihrer bislang vorgesehenen Projekt- und Finanzstruktur
offensichtlich als nicht durchführbar betrachtet werden muss, der Stadt keine
Unterlagen vorliegen, die zwischenzeitlich eine machbare/förderfähige Projekt-
und Finanzstruktur belegen und insoweit eine veränderte Sachlage darstellen
könnten und die Stadt damit
dringend nach anderen Möglichkeiten zur Sicherung der potenziell für sie
beim Land vorhandenen Fördermittel für ein (Freizeit-) Bad in Potsdam suchen muss.
Rahmenbedingungen
Für die Realisierung eines Freizeitbades in Potsdam ist entsprechend der Entscheidung der Landesregierung zu den Ergebnissen der Bäderplanung des Landes Brandenburg (dem sog. „Bädergutachten des Landes“) eine (bis zu) 80 %ige Förderung bei Einhaltung der GA-I- Förderbedingungen möglich, wobei Art und Umfang der Förderung durch den Fördergeber noch nicht abschließend festgelegt sind.
Als denkbare Varianten für die Förderung kommen dabei die
sogenannte „klassische Infrastrukturförderung“ für eine Betreiberschaft auf
städtischem Grundeigentum oder unter bestimmten Voraussetzungen auch die
Einbeziehung privater Dritter auf einem nicht im Eigentum der Stadt
befindlichen Grundstück in Betracht.
Nach dem Stand der Abstimmung mit dem Fördergeber stehen
diese Fördermöglichkeiten nur für einen äußerst begrenzten Zeitraum zur
Verfügung. So muss – Förderfähigkeit und Bewilligung vorausgesetzt - die
Abwicklung der Fördermaßnahme mit einem Verwendungsmittelabruf bis zur Mitte
des Jahres 2007 abgeschlossen sein.
Für die Durchführung der Baumaßnahme des Freizeitbades
bedeutet dies, dass sie bereits im Jahr 2006 fertiggestellt und bis Mitte 2007
beim Fördermittelgeber abgerechnet sein muss. Unter Annahme einer Bauzeit von
ca. 18 Monaten muss daher eine Baugenehmigung noch zum Sommer 2005 ausgesprochen
werden können, Planungs-, Genehmigungs- und sonstige Vorbereitungsmaßnahmen
müssen bereits frühzeitig im Jahr 2005 abgeschlossen werden, erste
Vertragsabschlüsse und Ausschreibungen sind noch im Laufe des Jahres 2004 zu
veranlassen.
Dieser Sachverhalt begründet den erheblichen Zeitdruck bei
der Entscheidungsfindung über Standort, Trägerschaft sowie Finanzierungs- und
Beteiligungsgrundsätze für das Freizeitbad und belegt die Notwendigkeit der
Entscheidung der im Beschlussvorschlag einzeln aufgeführten Positionen.
Zu 1. Errichtung des Freizeitbades
Mit Ablauf des 30.06.2004 (Ablauf der zweiten von der ILB
der Investorengruppe gesetzten Frist) und nach dem Ergebnis des Gesprächs des
Oberbürgermeisters mit der Investorengruppe am 07.07.2004 – sowie in Verbindung
mit den Ergebnissen der intensiven Besprechungen bei der ILB im Februar und
März dieses Jahres und schließlich der Absage von RWE Systems - konnte nicht
mehr für wahrscheinlich gehalten werden, dass das gewerbliche Projekt am
Standort Drewitz in der vorgesehenen Form noch zur Durchführung gelangen kann.
Es waren daher dringend Vorkehrungen für das weitere Vorgehen und für das
Ermitteln von Alternativmöglichkeiten zu treffen. Diese münden nun in den hier
vorgelegten Vorschlag.
Auch die zwischenzeitlich von der Investorengruppe bei der ILB nochmals erwirkte Fristverlängerung bis zum 15.10.2004 ändert nichts daran, dass dringend Alternativmöglichkeiten zu ermitteln sind. Insbesondere kann auch derzeit nicht festgestellt werden, dass nunmehr eine machbare/förderfähige Projekt- und Finanzstruktur für ein gewerbliches Freizeitbad in Potsdam-Drewitz in belastbarer Weise vorläge.
Bei der Prüfung von in Frage kommenden geeigneten Standorten
für ein mit den aufgeführten Fördermitteln innerhalb des vorgegebenen
zeitlichen Rahmens zu errichtendes Freizeitbad sind die grundsätzlich hierfür
in Betracht kommenden Flächen im Stadtgebiet einem kritischen Auswahlprozess
unterzogen worden. Dabei sind – zunächst noch unabhängig von der Frage der
Förderfähigkeit - neben den bislang betrachteten Standortalternativen in
Drewitz, auf dem Brauhausberg und am Luftschiffhafen auch weitere geeignete
Flächen in die Bewertung einbezogen worden.
Die maßgeblichen Beurteilungskriterien für die vorzunehmende
Auswahlentscheidung sind neben der sportfachlichen Eignung, die funktionalen
und städtebaulichen Anforderungen an die jeweiligen Standorte sowie die damit
verbundenen finanz- und betriebswirtschaftlichen Fragen und Auswirkungen.
Auf Grund der sportfachlichen, funktionalen und städtebaulichen Anforderungen an ein Freizeitbad (Grundstücksgröße und –zuschnitt, Erreichbarkeit und Einzugsbereiche, sportinfrastrukturelle sowie städtebauliche Einbindung und synergetische Effekte) kann grundsätzlich nur eine ausgesprochen zentral gelegene Fläche in Betracht kommen. In Anbetracht der dargestellten engen zeitlichen Rahmenbedingungen für die fördertechnische Durchführung einer solchen Maßnahme kann auch nur ein solcher Standort Aussicht auf Realisierbarkeit erlangen, der hinsichtlich der eigentumsseitigen Voraussetzung eine unmittelbare und uneingeschränkte Verfügbarkeit des Grundstücks garantiert und für dessen Bebaubarkeit auf ein förmliches Bauleitplanverfahren verzichtet werden kann.
Insofern kann als ein für die Errichtung eines Freizeitbades
geeigneter Standort nur ein sehr zentrales Grundstück in städtischer Verfügung,
auf dem eine Baugenehmigung auch ohne Planungsvorlauf ausgesprochen werden
kann, in Frage kommen.
Aus diesen Gründen müssen bereits die Flächen in Drewitz und
am Luftschiffhafen ausscheiden. Die Fläche in Drewitz steht nicht in kommunalem
Eigentum und damit nicht in unmittelbarer und uneingeschränkter
Verfügungsbefugnis der Landeshauptstadt. Ein Erwerb, sofern er überhaupt in
Frage käme, würde grundsätzlich einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, so
dass die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Fördermitteln ausscheiden würde.
Zudem entstünden hierdurch entsprechende Erwerbskosten. Die Flächen am
Luftschiffhafen erfüllen gleichfalls nicht die oben genannten Kriterien. Zwar
stehen sie im Eigentum der Kommune, scheiden aber auf Grund ihrer Nutzung als
Olympiastützpunkt tendenziell aus und stehen in diesem Sinne nicht zur
unmittelbaren Verfügung.
Im Ergebnis kommt damit allein die Fläche am Brauhausberg in
Betracht. Als Standort für den Neubau eines Freizeitbades erfüllt sie aufgrund
der aufgeführten Rahmenbedingungen und Kriterien mit deutlichem Abstand
gegenüber den anderen Alternativen allein die genannten Kriterien. So befindet
sich die Fläche im städtischen Eigentum, kann daher zeitnah erschlossen werden,
verfügt über einen günstigen Grundstückszuschnitt und eine ausreichende
Grundstücksgröße, bietet zugleich eine ausgesprochen günstige Erreichbarkeit im
öffentlichen Verkehrsnetz und bedient dabei weite Einzugsbereiche aus den
umgebenden Gebieten sowie sie verspricht, die Versorgungsnetze des Schul-,
Vereins- und Freizeitsports hervorragend abzudecken.
Die zentrale städtebauliche Einbindung des Standortes am
Hauptbahnhof qualifiziert diesen Standort zusätzlich.
Die Anbindung über den öffentlichen Personennahverkehr ist
darüber hinaus optimal möglich (Straßenbahn und Hauptbahnhof sind in
unmittelbarer Nähe) und auch die schnelle Erreichbarkeit mit dem PKW ist über
mehrere Schnellstraßen und die nahe Autobahn gegeben. Somit können Besucher von
außerhalb das Bad bequem und schnell erreichen, aber auch die Touristen in der
Innenstadt können einen Badbesuch mit einem Besuch der Altstadt oder des
Schlosses Sanssouci verbinden.
Zudem können ausreichend Parkflächen angeboten werden, die
zum einen von der Leipziger Straße und zum anderen über die momentane Zufahrt
über den Brauhausberg angefahren werden können.
Auf Grund der Nutzung des Standortes Brauhausberg mit einer
in Betrieb befindlichen Schwimmhalle ergibt sich zugleich die Notwendigkeit zur
Entscheidung über einen Neubau des Freizeitbades oder alternativ über einen
möglichen Umbau bzw. Ausbau der bestehenden Schwimmhalle.
Verwaltungsseitig wurden bereits im Jahre 1994 Szenarien für
den Umbau bzw. Ausbau der Schwimmhalle am Brauhausberg aufgestellt, zum
damaligen Zeitpunkt allerdings noch nicht im Hinblick auf eine Nutzung als
Freizeitbad, sondern für einen Weiterbetrieb als Sport- Schwimmhalle.
Nach der damaligen Konzeption, die die Komplettsanierung des
Baukörpers und der haustechnischen Anlagen sowie die Umnutzung unwirtschaftlich
genutzter Flächen - allerdings keine Erweiterung des Bades – vorsah, wäre für
einen solchen Umbau ein Kostenvolumen in Höhe von 9,5 bis 10,7 Mio. DM erforderlich gewesen. Nach
aktueller Einschätzung wird der Aufwand für einen solchen Umbau derzeit auf
mindestens 5.0 Mio. € geschätzt.
Darüber hinaus gehende Um- oder auch Ausbaumaßnahmen, die
eine Nutzung als Freizeitbad ermöglichen würden, sind jedoch ausgesprochen enge
bautechnische Grenzen gesetzt. So lässt die sehr labile Hängedachkonstruktion
bei einer möglichen Entkernung Folgeschäden erwarten, die zu einer
Unwirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme führen würde. An den Längsseiten des Gebäudes
kann aufgrund der dort vorhandenen Stahlseil- Dachtragkonstruktion eine
Erweiterung ebenfalls ausgeschlossen bzw. nur mit nicht vertretbarem Aufwand
vorgenommen werden. Hohen Sanierungsbedarf weisen daneben auch das große Becken
und die haustechnischen Anlagen auf.
Aus diesen Gründen wird eine Investition zum Umbau bzw.
Ausbau (Sanierung) der Schwimmhalle am Brauhausberg allenfalls im Rahmen und
nach Form einer Sport-Schwimmhalle, wie vorhanden, für tragfähig gehalten und
stellt aber keine Alternative gegenüber dem Neubau eines Freizeitbades dar.
Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Freizeitbades am
Standort Brauhausberg soll dieses dann das derzeitige Schwimmbad am
Brauhausberg ersetzen.
Zu 2. Planung, Bau, Betrieb
Im Zusammenhang mit dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung am 05.05.2004 zum Haushalt 2004 und dem ebenfalls
beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist auch die Ausgliederung der
Schwimmbäder an die Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) für das Jahr 2005 mit dem
Ziel, die Gesamtaufwendungen der LHP für die öffentlichen Schwimmhallen in den
Folgejahren um 150 T€/a zu senken, aufgenommen worden.
Es wird insoweit vorgeschlagen, zunächst den Betrieb der
Hallenbäder „Am Brauhausberg“ und „Am Stern“ sowie der Strandbäder Templin und
Babelsberg auf eine zu gründende 100 %ige Tochtergesellschaft der SWP zum
01.01.2005 überzuleiten. Den Gesellschaftszweck der Tochtergesellschaft bildet
der Betrieb von Freizeit-, Hallen- und Strandbädern. Eine entsprechende Grundsatzvorlage
zur Überleitung des Betriebes der Hallen- und Strandbäder wird zeitgleich mit
dieser Vorlage in die Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2004 eingebracht, in
der die Rahmenbedingungen der Übernahme definiert werden. Auf diese parallel
eingebrachte Beschlussvorlage wird insoweit verwiesen.
Die Planung und der Bau des Freizeitbades soll durch die
Stadtwerke Potsdam GmbH bzw. eine zu gründende Tochtergesellschaft erfolgen.
Ausschlaggebend ist insoweit, dass die Stadtwerke Potsdam GmbH hinsichtlich der
späteren Betreibung des Freizeitbades bereits von Beginn des Projektes bis zu
dessen Fertigstellung in die Planung und den Bauablauf einbezogen ist. Damit
können hinsichtlich der späteren Betreibung durch die SWP bzw. einer zu
gründenden Tochtergesellschaft Reibungsverluste ausgeschlossen werden, wodurch
ein stetiges know how und entsprechende Wirtschaftlichkeit gewährleistet ist.
Nach Fertigstellung des Freizeitbades und abschließender
Klärung der Rahmenbedingungen ist insoweit vorgesehen, das Freizeitbad
ebenfalls durch eine Tochtergesellschaft betreiben zu lassen.
Darüber hinaus sind vertragliche Reglungen anzustreben,
wonach die Zuschussgewährung seitens der Landeshauptstadt Potsdam
umsatzsteuerfrei bleibt.
Neben der Frage der Trägerschaft für das Freizeitbad ist die
Frage der künftigen baulichen Ausformung des Gebäudes für die weitere Umsetzung
der hier vorgesehenen Investitionen von besonderer Bedeutung.
Der Bau des Freizeitbades wird eingefügt sein in das Areal
am Brauhausberg, das durch seine unmittelbare Nähe zum südlichen Eingang der
Innenstadt und die herausragende Lage am Hauptbahnhof auch Impulsgeber für die
weitere städtebauliche Entwicklung dieses Gebietes sein und zugleich auch auf
den Bereich der Speicherstadt mit dem RAW ausstrahlen kann. Diese hohen
gestalterischen Qualitätsanforderungen rechtfertigen es, dass bei der
Realisierung des Bades der sogenannte „grüne Fuß“ des Brauhausberges nicht wie
bisher in vollem Umfang zur Verfügung stehen wird.
Die ausgeprägten städtebaulich- und gestalterischen
Rahmenbedingungen dieses Standortes verdeutlichen zugleich die Notwendigkeit
einer gestalterisch anspruchsvollen baulichen Lösung, die eingebettet sein soll
in die hohen stadtstrukturellen und landschaftlichen Bezüge des Areals am Brauhausberg.
Zu 3. Erbringung von Planungsleistungen
Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Projektes hinsichtlich der
Fördermittelabwicklung werden die Stadtwerke Potsdam mit den Planungsleistungen
unverzüglich beginnen. Da für das gesamte Projekt nur 2 Jahre und 9 Monate (von
Oktober 2004 bis Juli 2007) zur Verfügung stehen, in denen in der Anfangsphase
bis Juli 2005 die Entwurfsplanung mit Architektur, die Genehmigungsplanung
einschließlich Baugenehmigungen, die Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung
und Vergabe erfolgen sollen, ist ein sofortiger Projektbeginn unbedingt
erforderlich. Dieser enge Realisierungszeitraum wird durch den
Fördermittelzeitraum bestimmt, der Ende des Jahre 2006 ausläuft. Für den
Bauablauf bedeutet es, dass letzte förderfähige Rechnungen bis Juli 2007 an die
Fördermittelgeber einzureichen sind. Dafür sind durch die Stadtwerke im
Vorgriff auf die noch zu ermittelnden Planungskosten 500 T€ bereitzustellen.
Zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ist seitens der Stadt eine
entsprechende Erklärung des Fördermittelgebers herbeizuführen.
Zu 4. Beantragung der Fördermittel und Fördermöglichkeiten
Der Fördermittelantrag wird durch die Landeshauptstadt
Potsdam mit der Zielstellung einer 80 %igen Förderung des Investitionsvolumens
gestellt, da Antragsteller in diesem Rahmen nur die Kommune sein kann
(Förderung nach GA-I; wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur einschließlich
der Fremdenverkehrsinfrastruktur).
Die SWP trägt den nicht geförderten Eigenanteil in Höhe von
20 %, der sich aus der Differenz der geförderten Investition und der
tatsächlichen Investitionssumme für das Freizeitbad am Brauhausberg berechnet
und nimmt hierzu gegebenenfalls einen entsprechenden Kredit auf.
Im Hinblick auf die grundsätzliche Fördermöglichkeit nach
der GA-I-Richtlinie sind zwei Kriterien zu beachten. So muss zum einen der
Neubau des Freizeitbades Priorität in der Bäderplanung des Landes Brandenburg
haben und zum anderen muss eine überwiegende touristische Nutzung gewährleistet
sein.
Da nunmehr weder das in dem Bädergutachten des Landes
Brandenburg erwähnte Vorhaben in Werder umsetzbar ist, noch das Vorhaben in
Drewitz als in seiner zuletzt vorgesehenen Projektstruktur als machbar
betrachtet werden kann, ist das erstgenannte Kriterium der Priorität in der
Bäderplanung nach der GA-I-Richtlinie erfüllt.
Der wirtschaftliche Erfolg des Freizeitbades soll durch eine
konsequente Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Potsdamer Bürger und der
Touristen gesichert werden. Dazu wird neben den Wasserflächen für das Sport-
und Freizeitschwimmen ein besonderes Augenmerk auf erlebnis- und
gesundheitsorientierte Bereiche gerichtet. Gerade der Trend zu einem
körperbewußteren und die Gesundheit fördernden Freizeitverhalten nimmt in der Bevölkerung
immer mehr zu und sichert dem Bad aufgrund mangelnder Konkurrenz in der näheren
Umgebung den Besuch der Potsdamer und der Touristen.
Gerade das Fehlen eines solchen Freizeitbades in Berlin bzw.
seinen näheren Bezirken lässt sowohl Besucher aus Berlin als auch den Besuch
von Berliner und anderen Touristen erwarten, die Potsdam dann nicht mehr
ausschließlich zu einem Besuch der Schlösser und Gärten, sondern auch zu einem
Besuch des Freizeitbades nutzen. Somit erfährt Potsdam für die Touristen nochmals
eine Aufwertung, so dass dies auch ein Beitrag dafür sein soll, nicht mehr nur
mehr Tagesbesucher nach Potsdam zu locken, sondern die Verweildauer in der
Stadt insgesamt zu erhöhen und damit das Tourismusgewerbe zu unterstützen, so
dass auch die zweite Vorraussetzung vorliegt.
Zu 5. Entwicklung von weiteren Perspektiven für den Gesamtraum Stern – Drewitz
Gegenwärtig kann – wie beschrieben – nicht mehr mit
Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das gewerbliche Projekt „Freizeitbad
Drewitz“ mit seiner vorgesehenen Projekt- und Finanzstruktur tatsächlich noch
zur Durchführung gelangen kann. Sollte sich diesbezüglich wider Erwarten ein in
relevanter Weise veränderter Sachstand ergeben, kann dies in der weiteren
Diskussion Berücksichtigung finden (s. auch die Beschlussvorlage „Realisierung
eines Freizeitbades“ - DS 04/SVV/0616)
Mit einer fehlenden Realisierbarkeit des Freizeitbades
Drewitz steht auch die Realisierung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 12
„Freizeitpark Drewitz“ in seiner Gesamtheit in Frage. Damit aber stehen die
weiteren baulichen und sonstigen Entwicklungsperspektiven für dieses Areal
erneut zur Diskussion. Stark geprägt durch brachgefallene Restbestände
vorangehender Nutzungsphasen bietet das Grundstück aufgrund seiner günstigen
Lage zu den angrenzenden Gebieten zugleich genügend Potenziale für anderweitige
bauliche und sonstige Nutzungen, die die städtebauliche Gesamtstruktur im
Bereich der Wohngebiete Stern, Drewitz und Kirchsteigfeld sinnvoll ergänzen
können.
Für die Gebiete Stern, Drewitz und das Kirchsteigfeld liegen
bereits mit dem „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ planerische Zielvorstellungen
vor, die auf die weitere integrierte Entwicklung dieser Wohngebiete abstellen.
Der in nächster Zeit ohnehin vorgesehene übergreifende Handlungsrahmen für
diesen Gesamtraum, der dann auch Grundlage für ein koordiniertes Handeln der
unterschiedlichsten Akteure im Gebiet (so der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, der Stadt, der städtischen Treuhänder) werden soll, kann
die Ausgangsbasis für eine gesicherte bauliche Entwicklung dieser Flächen sein.
Das in Rede stehende Freizeitbad am Standort Drewitz ist Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“. Soweit sich dieses als nicht durchführbar herausstellt, ist ein wesentlicher Bestandteil des Projektes „Freizeit Park Drewitz“ nicht umsetzbar. Im Hinblick darauf, dass für die übrigen Bestandteile des Projektes Baurecht nur geschaffen werden sollte, wenn und soweit auch das Freizeitbad realisiert werde, muss die Durchführung eines Aufhebungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ grundsätzlich in Erwägung gezogen werden.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist durch die
Stadtverordnetenversammlung am 04.09.1996 als Satzung beschlossen worden und
dem dazugehörigen Durchführungsvertrag vom 02.09.1996 zugestimmt worden (DS
96/0370). Nach Erteilung der Genehmigung durch das Ministerium für Stadtentwicklung,
Wohnen und Verkehr vom 22.11.1996 und Bekanntmachung im Amtsblatt ist die
Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan am 21.12.1996 in Kraft
getreten.
Mit Beschluss vom 27.01.1999 hat die
Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung zum Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ beschlossen und dabei zugleich dem 2.
Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag (in der durch den 3. Änderungsvertrag
modifizierten Formulierung) zugestimmt (DS 99/089/1). Die 1. Änderung des
Vorhaben- und Erschließungsplans wurde jedoch nicht im Amtsblatt bekannt
gegeben, und damit auch nicht in Kraft gesetzt, da ein Finanzierungsnachweis
vom Vorhabenträger nicht vorgelegt worden ist.
Ein etwaiges Aufhebungsverfahren zum Vorhaben- und
Erschließungsplan müsste sich dann auf den am 21.12.1996 in Kraft gesetzten
Vorhaben- und Erschließungsplan und den dazugehörigen Durchführungsvertrag
beziehen und dabei die im Zusammenhang mit dem Verfahren zur 1. Änderung des
Vorhaben- und Erschließungsplans eingebrachten Änderungen von Planung und
Vertrag berücksichtigen.
Die Voraussetzungen für die Durchführung eines
Aufhebungsverfahrens zu einem Vorhaben- und Erschließungsplan
(Vorhabenbezogenen Bebauungsplan) sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Wird
der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der Frist nach § 12 (1)
BauGB durchgeführt, soll der Bebauungsplan nach den Regelungen des § 12 (6)
BauGB aufgehoben werden. Bei der Aufhebung kann danach das vereinfachte
Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden.
Die Durchführung des Aufhebungsverfahrens bietet dem
Vorhabenträger dabei zugleich die Chance, konkrete eigene Vorstellungen zu
einer möglichen Änderung der Planung einzubringen. Er wird dementsprechend
angehört und kann seine Stellungnahme in das Verfahren einführen.
Im weiteren Verfahren sind daher die Bedingungen für die
Einleitung eines Aufhebungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan zu
klären und gegebenenfalls ist das Verfahren einzuleiten, auch mit dem Ziel, die
Vorstellungen des Vorhabenträgers einzuholen.
Mit anwaltlichem Schreiben vom 08.06.2004 an die ILB im
dortigen GA-G-Förderverfahren „Freizeitbad Drewitz“ hat die Investorengruppe
allerdings geltend gemacht, dass seitens der ILB und seitens der Stadt
„Schadensersatztatbestände … verwirklicht“ seien (soweit eine Förderung nicht
erfolgen sollte); dies wurde aber nicht im Einzelnen dargelegt. Es ist nicht
auszuschließen, dass auch anlässlich eines etwaigen Aufhebungsverfahrens eine
Geltendmachung von behaupteten Schadensersatzansprüchen erfolgt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Antragstellung für die Fördermittel zur Neubaumaßnahme
des Freizeitbades erfolgt durch die Landeshauptstadt Potsdam. (Für einen
förderfähigen Antrag nach den Bedingungen einer GA-I-Föderung ist die
Antragstellung durch die Kommune erforderlich.) Die SWP soll den nicht
förderfähigen Eigenanteil in Höhe von 20 % der Gesamtsumme des
Investitionsvolumens, wozu sie gegebenenfalls einen Kredit aufnehmen muss,
tragen.
Die Landeshauptstadt Potsdam gewährt der Stadtwerke Potsdam
GmbH / deren Tochtergesellschaft zum Betrieb einen jährlichen Zuschuss für das
Freizeitbad am Brauhausberg (bis dahin Schwimmhalle Brauhausberg) und für die
Schwimmhalle am Stern.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 20 % der förderfähigen Summe soll
durch die Stadtwerke Potsdam getragen werden.
Da die Fördermittelvergabe Mitte 2007 ausläuft, ist umgehend
mit den Planungsleistungen durch die SWP zu beginnen. Dafür werden durch die
Stadtwerke im Vorgriff auf die noch zu ermittelnden Planungskosten 500 T€
bereitgestellt.