Beschlussvorlage - 04/SVV/0713
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufhebung des Satzungsbeschlusses und erneuter Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8B Teilbereich Dorfstraße 7-9, OT Groß Glienicke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Damrow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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29.09.2004
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03.11.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.10.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1. Der Satzungsbeschluss vom 24.10.2002 wird entsprechend
Anlage 2 aufgehoben.
2. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die
Änderung des Bebauungsplanes
entsprechend Anlage 2 entschieden.
3. Der Bebauungsplan Nr. 8B „Teilbereich Dorfstraße 7-9“ wird in der so geänderten Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Erläuterung
Begründung: Anlage
1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen sind als Anlage enthalten:
Anlage 1 Kurzeinführung
(1 Seite)
Anlage 2 Abwägungsvorschlag
(1 Seite)
Anlage 3 Planzeichnung
mit Begründung (1 Plan, 14 Seiten)
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Gemeindevertretung Groß Glienicke hat am 14.02.2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8B „Teilbereich Dorfstasse 7-9“ beschlossen und das Verfahren mit dem Satzungsbeschluss am 24.10.2002 beendet. Die Beantragung der Genehmigung konnte nicht zeitnah zum Satzungsbeschluss erfolgen.
Gegenstand des Bebauungsplanes ist es, die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den Teilbereich der Dorfstraße 7-9 für die Errichtung von etwa 9 Wohnhäusern mit insgesamt 12 Wohneinheiten zu schaffen. Zugleich soll mit dem Bebauungsplan eine Fußwegeverbindung von der Dorfstraße zum Seeuferweg planungsrechtlich gesichert werden.
Vor dem in Kraft treten des Bebauungsplanes wurde die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) mit Wirkung zum 01. September 2003 geändert und damit u.a. der Vollgeschossbegriff neu definiert. Um die Diskrepanz zwischen dem geplanten städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes Nr. 8B und den jetzt geltenden Rechtsvorschriften zu beseitigen, müssen die Festsetzungen des Bebauungsplanes insbesondere hinsichtlich der Zahl der Vollgeschosse und der Geschossflächenzahl angepasst werden.
Die Anpasssung der Planung an die neue Rechtslage führt zu keiner Änderung des bisherigen Planinhaltes. Es wird lediglich auf der Grundlage des neuen Rechtes dasselbe geregelt wie zuvor nach altem Recht.
Ein erneutes Beteiligungsverfahren ist nicht erforderlich; die Anpassung erfordert jedoch eine nochmalige Abwägungsentscheidung der Stadtverordnetenversammlung.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.