Beschlussvorlage - 04/SVV/0688
Grunddaten
- Betreff:
-
Überleitung des Betriebes der Hallen- und Strandbäder an die Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- 2/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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29.09.2004
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03.11.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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20.10.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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20.10.2004
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.10.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die LHP überträgt einer zu gründenden 100%igen Tochtergesellschaft der SWP zum 01.01.2005 den Betrieb der städtischen Hallen- und Strandbäder. Die Schwimmhalle am Standort Luftschiffhafen ist auf Grund der Besonderheiten im Rahmen der Nutzung als Olympiastützpunkt derzeit von der Übertragung ausgenommen.
2.
Die
Stadtwerke Potsdam GmbH gründet eine 100%ige Tochtergesellschaft.
Gesellschaftszweck der Tochter ist der Betrieb, die Errichtung sowie die
Instandhaltung der Hallen- und Strandbäder
3.
Die
für den Betrieb der öffentlichen Hallen- und Strandbäder betriebsnotwendigen
Anlagen und Grundstücke werden in einer für beide Seiten (LHP und SWP)
betriebswirtschaftlich optimierten Art und Weise auf die zu gründende
Tochtergesellschaft übertragen.
4. Im Rahmen des Betriebsübergangs werden die Arbeitsverhältnisse der städtischen Mitarbeiter des Bäderbereiches auf die zu gründende Tochtergesellschaft überführt.
5.
Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, die im Rahmen der Überleitung des Betriebes
der Hallen- und Strandbäder erforderlichen Verträge der
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Ausgangslage:
Die Landeshauptstadt Potsdam hält im Rahmen ihrer
Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und
Besucher ein Angebot an Hallen- und Schwimmbädern vor. Aus gesellschafts-,
gesundheits- und (schul-) sportpolitischen Gründen gerade auch im Hinblick auf
die Bedeutung für die Lebensqualität der Potsdamer Bürgerinnen und Bürger, muss
es das Ziel der Landeshauptstadt sein, die Bäderlandschaft als eine freiwillige
Leistung der Kommune beizubehalten. Unter Berücksichtigung der allgemeinen
Finanzentwicklung kann jedoch durch die Kommune die Finanzierung des Angebotes
nicht mehr in dem bisherigen Umfang garantiert werden.
Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK) der LHP hat die Stadtverordnetenversammlung daher unter dem 05. Mai 2004 beschlossen, den städtischen Zuschuss für die Schwimmhallen
„Am Brauhausberg“ und „Am Stern“ um 150 T€ in 2005 gegenüber 2004 zu senken
bzw. eine sog. Deckelung vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang ist auch die Ausgliederung des Betriebs der
Schwimmbäder auf die Stadtwerke Potsdam GmbH ab dem 01. Januar 2005 aufgenommen
worden.
In Abstimmung mit der SWP wurden durch die Verwaltung Kriterien zur
Übertragung der Schwimmbäder, Varianten ihrer Überleitung und flankierende
Maßnahmen erarbeitet.
Danach handelt es sich bei den zu übertragenden Schwimmbädern
nachfolgend um
die
Schwimmhalle am Stern,
die
Schwimmhalle am Brauhausberg,
das
Strandbad Babelsberg,
das
Strandbad Templin,
nebst den dazugehörigen Nebenanlagen
und ohne die Schwimmhalle am Standort Luftschiffhafen.
Die Schwimmhalle am Standort Luftschiffhafen ist derzeit auf Grund der
besonderen Bedeutung als Olympiastützpunkt von den Überlegungen zu einer Übertragung
ausgenommen worden.
Weiterhin wird die Übertragung des
Betriebes sowie die Übertragung des betriebsnotwendigen Anlagevermögens bzw.
die Einräumung eigentumsähnlicher Rechte hieran auf eine zu gründende
Tochtergesellschaft der SWP präferiert, da auf Grund des 100%igen
Beteiligungsverhältnisses der LHP an der SWP ein hinreichender Einfluss der
Landeshauptstadt gewährleistet ist.
Ad.1
Aufgabenübertragung auf eine zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft
der SWP zum 01.01.2005
Als Tochtergesellschaft der LHP bietet die SWP mit ihrer
großen Flexibilität und dem gut ausgebildeten Mitarbeiterstamm die besten
Voraussetzungen, das Angebot an Schwimmbädern zu garantieren sowie die Vorgaben
des Haushaltssicherungskonzeptes im Sinne des Gesellschafters umzusetzen. Mit
der Einbindung der SWP kann auch deren Leistungsspektrum an Dienstleistungen
durch die zu gründende Tochtergesellschaft genutzt werden. Dieses Spektrum
reicht von kaufmännischen Unterstützungsfunktionen bis hin zu günstigen
Beschaffungsmöglichkeiten. Darüber hinaus können die SWP z.B. auch den
Betriebsverbrauch an Energie und Wasser erheblich optimieren. Da die SWP
wiederum ein 100%iges Tochterunternehmen der LHP ist, besteht zudem die
Möglichkeit, die Tochtergesellschaft im Rahmen eines sogenannten
„Inhousegeschäftes“ tätig werden zu lassen.
Um diese
Effekte zu erreichen ist geplant, dass die LHP den Betrieb der öffentlichen
Hallen- und Strandbäder vollständig in die Verantwortung der zu gründenden 100
% igen Tochtergesellschaft der SWP gibt.
Ad. 2
Gründung einer 100%igen Tochtergesellschaft der SWP
Die Stadtwerke Potsdam GmbH ist eine Eigengesellschaft
der Landeshauptstadt Potsdam.
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und das Halten
von Beteiligungen an kommunalwirtschaftlichen Unternehmen der Landeshauptstadt
Potsdam, insbesondere der Ver- und Entsorgungs- sowie der Verkehrsunternehmen
einschließlich deren geschäftsleitende Überwachung.
Die SWP hält ihrerseits Beteiligungen an der ViP
Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) (100%), an der Energie und Wasser Potsdam
GmbH (EWP) (65 %) sowie an der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) (44%).
Zur Sicherstellung der Kostentransparenz und der
Leistungsabgrenzung innerhalb der Stadtwerke als auch um den Anforderungen an
einen Bäderbetrieb entsprechen zu können, ist vorgesehen, ein
Tochterunternehmen der SWP zu gründen, welches die Hallen- und Strandbäder der
Stadt Potsdam führt.
Der kommunale Einfluss auf die Tochtergesellschaft
wird über die gesellschaftsrechtliche Beteiligung der LHP an der SWP, die
gesellschaftsvertraglichen Regelungen sowie über den zwischen der SWP und der
Tochtergesellschaft voraussichtlich abzuschließenden Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag gesichert.
Ad 3.
Übertragung der betriebsnotwendigen Anlagen und Grundstücke an die Tochtergesellschaft der SWP
Ziel ist es, die für den Betrieb der öffentlichen Hallen-
und Strandbäder betriebsnotwendigen Anlagen und Grundstücke in einer für beide
Seiten ( LHP und SWP) betriebswirtschaftlich optimierten Art und Weise auf die
zu gründende Tochtergesellschaft zu übertragen.
Es ist daher u.
a. unter steuerlichen Gesichtspunkten zu prüfen, welche Art der Überführung des
betriebsnotwendigen Anlagevermögens vorgenommen werden soll, um eventuelle
finanzielle Belastungen
aus einer Übertragung für beide Seiten so gering wie möglich zu halten. Daher
wird es als günstig erachtet, auch
zu untersuchen, ob die Überführung im Rahmen der Bestellung von Erbbaurechten
erfolgen soll.
Ad 4.
Überleitung des Personals im Rahmen des Betriebsübergangs
Es ist vorgesehen, die Arbeitsverhältnisse der für
den Bereich zuständigen städtischen Mitarbeiter im Rahmen des Betriebsübergangs
auf die Tochtergesellschaft zu überführen. Zur Information der Mitarbeiter
wurden bereits erste Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitern geführt.
Ad 5.
Erarbeitung und Vorlage der notwendigen Verträge
Um die
zügige Überleitung der Bäderlandschaft zu gewährleisten, ist zwischen der SWP
und der LHP der Abschluss eines Vorvertrages vorgesehen. Dieses Vertragswerk
soll der Stadtverordnetenversammlung unmittelbar nach Erarbeitung zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
In diesem Vorvertrag werden die Grundsätze der Überleitung
der Bäder auf die Tochtergesellschaft
bereits vor dem Abschluss von weiteren vertraglichen Regelungen zwischen
der LHP und der Tochtergesellschaft vereinbart.
Regelungsinhalte
dieses Vorvertrages werden insbesondere:
- Betreiben
der Bäderlandschaft durch eine 100% Tochter der SWP
- Vereinbarung
zur Übernahme der Mitarbeiter der LHP, die gegenwärtig den Bäderbetrieb
sicher stellen
- Vorgaben
der LHP, insb. Regelungen zu Zuschüssen der LHP und zu Budgets für Schul-
und Vereinssport
- Einzelheiten
der Rechtsübertragung sowie der Zuordnung von Anlagevermögen und Liegenschaften
- Umgang
mit bereits bestehenden Pacht-, Miet-, Liefer-, Werk- und
Wartungsverträgen u.ä.
Zur Erfüllung der Aufgabe der Betreibung der Hallen-
und Strandbäder sind weiter zwischen der LHP und der gegründeten
Tochtergesellschaft der SWP vertragliche Regelungen zu vereinbaren, die die
konkrete Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses, die genaue Beschreibung der
Rechte und Pflichten der Vertragspartner und des Gegenstandes enthalten.
Das
Vertragspaket wird der Stadtverordnetenversammlung gleichfalls unmittelbar nach
Erarbeitung zusammen mit dem Gesellschaftsvertrag der Tochtergesellschaft vorgelegt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen
Mit dieser
Beschlussvorlage wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
05.05.2004 zum Haushalt 2004 und dem ebenfalls beschlossenen
Haushaltssicherungskonzept umgesetzt mit dem Ziel, die Gesamtaufwendungen der
LHP für die Schwimmhallen ab 2005 beginnend in den Folgejahren um 150 T€/a zu senken.
Es werden in
den nächsten Jahren umfangreiche Investitionen sowohl zur Sanierung als auch
zur Sicherung des laufenden Betriebes, insbesondere für die Hallenbäder
erforderlich sein.
Die
Bereitstellung der
Mittel dafür wird entweder durch den Vermögenshaushalt der LHP zu realisieren
sein oder - sofern diese Investitionen von der SWP getragen und finanziert
werden - werden sich die diesbezüglichen Finanzierungskosten in der Gewinn- und
Verlustrechnung der Tochtergesellschaft und/oder in den
Betriebskostenzuschüssen für die jeweiligen Bäder niederschlagen.
Realisierung einer Haushaltssicherungsmaßnahme mit dem Ziel der Entlastung des städtischen Haushalts ab dem Jahr 2005 um 150.000,-€/a.