Antrag - 04/SVV/0320

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Griebnitzsee in kürzester Frist zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Mit der Vorlage des B-Planes soll die durchgängige öffentliche Begehbarkeit des Uferweges dauerhaft gewährleistet sein.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 3. April 1991 den Beschluss zur Aufstellung eines B-Planes Griebnitzsee (Nr. 5807-003) gefasst. Der B-Plan selbst wurde bisher nicht zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Uferstreifen am Griebnitzsee steht zu einem erheblichen Teil im Eigentum des Bundes, der seine Grundstücke veräußern möchte. Ein B-Plan ist wichtig, um gegenüber dem Bund das öffentliche Interesse an der Nutzbarkeit des Uferbereiches durch die Allgemeinheit deutlicher zu machen. Der Bund würde damit stärker veranlasst, auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 Mauergrundstücksgesetz, unter Zurückweisung von Kaufanträgen ehemaliger Alteigentümer, diese Grundstücke an die Stadt Potsdam zu veräußern. Der B-Plan würde darüber hinaus der Stadt ein Mittel zur Gestaltung des Uferbereiches am Griebnitzsee in die Hand geben.

 

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