Beschlussvorlage - 04/SVV/0695
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 24. Änderung des Flächennutzungsplans "Bornim-Hügelweg", Satzungsbeschluss zur 1. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Bornim-Hügelweg", westlicher Teilbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Stadtentwicklung und Bauen
- Einreicher*:
- Tel. 2511
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
29.09.2004
| |||
|
03.11.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
12.10.2004
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger
zur 1. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 11
"Bornim-Hügelweg", westlicher Teilbereich sowie die Anregungen der
Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 24. Änderung
des Flächennutzungsplans „Bornim - Hügelweg“ entsprechend Anlage 1 entschieden.
2.
Die 24 Änderung des Flächennutzungsplans
„Bornim – Hügelweg“ wird beschlossen, der dazugehörige Erläuterungsbericht wird
gebilligt.
3. Die 1. (förmliche) Änderung zum Bebauungsplan Nr.11 „Bornim – Hügelweg“, westlicher Teilbereich wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Erläuterung
Begründung:
Anlage 1
Kurzeinführung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen
enthalten:
Anlage 1 : Kurzeinführung
(3 Seiten)
Anlage 1a:
Abwägung der Stellungnahmen der Bürger
(1
Seite )
Anlage 2 :
:24. Änderung des Flächennutzungsplans mit Erläuterung
(4 Seiten)
Anlage 3:
1. (förmliche) Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 mit Begründung ( 25
Seiten
+ 1 Plan)
I Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende
Beschlussvorlage
Bebauungsplan Nr. 11
„Bornim-Hügelweg“, 1. (förmliche) Änderung
Im September 1998 wurde durch die
Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung neuer Bebauungspläne für die seit
Oktober 1993 rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 11 (Bornim-Hügelweg) und
Nr. 12 (Bornim-Gutsstraße) beschlossen (DS 98/0544).
Im Ergebnis der frühzeitigen Bürgerversammlung wurde im Juli 2000 die Vorlage zur Entscheidung über das weitere Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 11 „Bornim-Hügelweg“ durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, mit dem Inhalt das Planänderungsverfahren in zwei unterschiedliche Verfahren zu gliedern:
-
Vereinfachtes
Änderungsverfahren für östlichen Teilbereich (bereits abgeschlossen)
-
Förmliches
Änderungsverfahren für westlichen Teilbereich (bis Gersthofweg)
Mit
dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.Mai 2004 zur Abwägung der
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, zur öffentlichen Auslegung der
1. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Bornim- Hügelweg“,
westlicher Teilbereich sowie der 24. Änderung des Flächennutzungsplans „Bornim-
Hügelweg“ und deren öffentlicher Auslegung wurden folgende Planänderungen und
naturschutzrechtliche Festsetzungen aus dem parallel erarbeiteten
Grünordnungsplan gegenüber der Satzung von 1993 vorgenommen:
Reduzierung von Bauflächen
und Änderung der Flächenzuschnitte
-
Änderung
der Allgemeinen Wohngebiete unmittelbar angrenzend an das Mischgebiet an der
Potsdamer Straße und unmittelbar angrenzend an das Mischgebiet der
Rückertstraße zugunsten der Festsetzung von privaten Grünflächen
-
Änderung
der nördlich des Hügelwegs festgesetzten Fläche für Landwirtschaft in eine
Wohnbaufläche am Hügelweg und eine dahinterliegende private Grünfläche zur
Feldflur
-
Festsetzung
eines zusätzlichen Baufeldes als Allgemeines Wohngebiet westlich des
Gersthofweges auf der bisher als öffentliche Grünfläche festgesetzten Fläche
Reduzierung des Maßes der
baulichen Nutzung
-
Festsetzung
einer GFZ von 0,4 für das Baufeld nördlich des Hügelwegs und einer GFZ von 0,3
für alle übrigen Baufelder
Bauweise,
Nutzungsbeschränkungen und Gestaltung
-
Festsetzung
von nicht mehr als 2 Wohnungen pro Gebäude im Allgemeinen Wohngebiet, damit
Ausschluss von Geschosswohnungsbau
-
Beschränkung
der Nutzungsarten oberhalb des 1. Vollgeschosses ausschließlich auf Wohnen
-
Streichung
der Zulässigkeit von Flachdächern
Verkehrserschließung
-
Wegfall
der U- förmigen Erschließung im rückwärtigen Bereich
-
Erschließung
des Baufeldes südlich des Hügelwegs durch eine kurze Stichstraße
-
Ausbildung
des Gersthofwegs als Erschließungsstraße mit Wendehammer
Grünflächen
-
Wegfalls
der öffentlichen Grünflächen zugunsten des Erhaltes privater Grünflächen
Ausgleichsmaßnahmen
–
Die
Integration der Eingriffsregelung aus dem Grünordnungsplan erfolgt durch
entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan.
Die zum Änderungsverfahren bereits durchgeführte Trägerbeteiligung
hat zu Änderungen zu den Positionen
-
immissionsschutzrechtliche
Festsetzungen
-
nachrichtliche
Übernahme eines Schutzgebietes (Streuobstwiese)
-
Übernahme
der Abgrenzung eines Bodendenkmals
geführt.
Im Rahmen der Entwurfserarbeitung ist eine intensive
Abstimmung mit vielen Bürgern im Plangebiet erfolgt.
Der Entwurf der 1. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 11 „Bornim-Hügelweg“ wurde in der Zeit vom 7.06.2004 bis 6.07.2004 öffentlich ausgelegt.
24.
Änderung des Flächennutzungsplanes “Bornim/ Hügelweg“
Aufgrund des Flächenumfangs der Änderung im Bebauungsplan wurde in einem parallelen Verfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB auch der Flächennutzungsplan geändert und entsprechend die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Fachbereiche innerhalb der Verwaltung durchgeführt.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der
Verwaltung zur Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB sowie der Fachbereiche innerhalb der Verwaltung
Zusammenfassung
der Ergebnisse aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
24. Änderung des
Flächennutzungsplanes “Bornim/ Hügelweg“
Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und städtischen Fachbereiche fand
gemeinsam mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr.
11 “Bornim- Hügelweg", 1. (förmliche) Änderung statt.
Die 21 Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Schreiben vom 02.06.04 aufgefordert zu gleichem Termin ihre Stellungnahmen zuzusenden.
Die 14 eingegangenen Schreiben haben keine Anregung zur 24. Änderung des FNP hervorgebracht.
Bebauungsplan Nr. 11
„Bornim-Hügelweg“, 1. (förmliche) Änderung
Gemäß § 4
Abs.1 wurden Behörden und Stellen im Land Brandenburg, die Träger öffentlicher
Belange sind und deren Belange von den Planänderungen berührt sein können, mit
Schreiben vom 17.11.2003 um Stellungnahme zum Vorentwurf der 1. (förmlichen)
Änderung des Bebauungsplanes gebeten. 16 Stellungnahmen sind eingegangen. Davon
enthielten drei Stellungnahmen Bedenken und Hinweise, die im
Bebauungsplanentwurf
berücksichtigt wurden. Die Abwägung der Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange wurde mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
zur öffentlichen Auslegung am 05. Mai 2004 gemäß §1 Abs. 6 Bau GB gebilligt.
Die Träger öffentlicher
Belange wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung
benachrichtigt. Es gingen zum Entwurf keine Stellungnahmen ein.
Zusammenfassung der
Ergebnisse aus der Beteiligung der Fachbereiche der Stadtverwaltung
24. Änderung des
Flächennutzungsplanes “Bornim/ Hügelweg“
Die Beteiligung der städtischen Fachbereiche fand gemeinsam mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 11 “Bornim- Hügelweg", 1. (förmliche) Änderung statt.
Mit dem Schreiben vom 03.06.2004 wurden 14 Bereiche der Stadtverwaltung aufgefordert die Stellungnahme bis zum 06.07.04 abzugeben.
Die 8 eingegangenen Schreiben keine Anregung zur 24. Änderung des FNP
hervorgebracht.
Bebauungsplan Nr. 11 „Bornim-Hügelweg“, 1. (förmliche)
Änderung
Aus der
Beteiligung der Fachbereiche der Stadtverwaltung gingen Stellungnahmen zur
Berücksichtigung von Belangen des Umwelt- und Naturschutzes innerhalb des
Gebietes, zur Erforderlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplans, zur
Erschließung sowie zur Differenzierung der Darstellung der finanziellen
Auswirkungen und zur Bodenordnung ein. Die Änderungen wurden eingearbeitet
lagen bereits zum Beschluss zur öffentlichen Auslegung der
Stadtverordnetenversammlung am 05. Mai 2004 vor.
Zusammenfassung
der Ergebnisse aus der Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 2 BauGB
24. Änderung des Flächennutzungsplanes “Bornim/
Hügelweg“
Die Beteiligung der Bürger fand gemeinsam mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 11 “Bornim- Hügelweg", 1. (förmliche) Änderung statt. Während der Auslegung wurden keine Anregungen durch Bürger vorgebracht.
Bebauungsplan Nr. 11 „Bornim-Hügelweg“, 1. (förmliche)
Änderung (s. Anlage 1a)
In der Zeit der öffentlichen Auslegung der 1. (förmlichen )
Änderung des Bebauungsplanes vom 7.06.2004 bis 6.07.2004 sind insgesamt 3
Anregungen von Bürgern in der Verwaltung eingegangen.
Die vorgebrachten Anregungen
bezogen sich auf die Änderung der Baudichte (unterschiedliche Forderungen;
Erhöhung der GFZ einerseits, Reduzierung andererseits), auf die Möglichkeit der
Zulässigkeit von Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen
sowie auf die Reduzierung der Straßenbreite des Gersthofweges.
Die Anregungen der Bürger
wurden geprüft und aus Gründen der Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes
nicht in die Planung eingeflossen.
Planänderungen ergeben sich
nicht.
II.
Empfehlung der
Verwaltung
24. Änderung des
Flächennutzungsplanes “Bornim/ Hügelweg
Die
Ergebnisse der Beteiligung der Bürger, der Träger öffentlicher Belange und der
Fachbereiche zeigen, dass keine Anregungen zum Entwurf der 24. Änderung des
Flächennutzungsplans vorgebracht wurden und somit dem Satzungsbeschluss
zugestimmt werden kann.
Bebauungsplan Nr. 11
„Bornim-Hügelweg“, 1. (förmliche) Änderung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann dem Satzungsbeschluss zur 1. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Bornim-Hügelweg“ zugestimmt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung von Erschließungsmaßnahmen werden für die
Haushaltsjahre 2007 und 2008 je 145 T€
von dem zuständigen Fachbereich veranschlagt.
Vorbehaltlich
genehmigter Haushalte der Jahre 2007 und 2008 ist beabsichtigt die Kosten von
je 145 T€ auf die Haushaltsstelle 63000.95011 für Erschließungsmaßnahmen in der
Haushaltplanung zu berücksichtigen.