Beschlussvorlage - 04/SVV/0716

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH gemäß Anlage

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Gegenwärtig ist der Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH (ETBF) in seiner Fassung vom  23.11.1993 (UR-Nr. 270/1993), geändert am 17.11.1994 (UR-Nr. 340/1994) und am19.03.1996 (UR.-Nr. 270/1996), verbindlich.

 

Bislang waren jeweils zu 50% die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und die Sanierungsträger Potsdam GmbH (STP) Gesellschafter des ETBF. Mit Beschluss der StVV zur DS 03/SVV/0625  wurde festgelegt, dass die LHP vorerst 39% der vom STP gehaltenen Anteile erwirbt und damit noch 11 % beim STP verbleiben.

Vorgenannter Beschluss wurde unter dem 17.03.2004 mit dem Notariat vollzogen (UR-Nr. 819/2004).

 

Die Änderung der Anteilskonstellation auf Gesellschafterebene, bereits gefasste StVV - Beschlüsse zu einer Bauträger-Tochtergründung und einer überörtliche Betätigung, die zwangsläufig eine Änderung des Gesellschaftsvertrages nach sich ziehen (übergangsweise wurden Gesellschaftererklärungen abgegeben), sowie die zwischenzeitlich praktizierte Umsetzung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen in der Realität waren Anlass, einen generell neuen Gesellschaftsvertrag auf der Grundlage zwischenzeitlich gewonnener Erfahrungen des Beteiligungsmanagements zur inhaltlichen Gestaltung von Gesellschaftsverträgen zu erarbeiten.

 

Die wesentlichste Änderung hat der vorgelegte Gesellschaftsvertrag hinsichtlich des Gegenstandes des Unternehmens erfahren.

 

Bislang war die Betätigung des Unternehmens ausschließlich auf den „....im von der Stadt Potsdam durch Satzung festgelegten Entwicklungsbereich ‚Bornstedter Feld’“ beschränkt. Die nun gewählte Fassung  „....in von der Stadt Potsdam durch Satzung festgelegten Bereichen sowie die Erbringung von immobilienwirtschaftlichen und sonstigen Dienstleistungen“ lässt die Übernahme neuer Aufgaben  durch das Unternehmen zu. Damit sind auch die Tätigkeiten im Rahmen der Geschäftsbesorgung für die Biosphäre und den Volkspark/Lustgarten erfasst.

 

Es wird die Möglichkeit eröffnet, zusätzliche Deckungsbeiträge zur Entlastung des Treuhandvermögens zu erzielen. Kurz- und mittelfristig kann dadurch eine Erhöhung eines sonst nicht kostendeckenden Stundensatzes zu Lasten des Treuhandvermögens verhindert werden.

 

In der anliegenden Synopse werden die Regelungen beider Gesellschaftsverträge gegenübergestellt. 

 

Dem Ministerium des Innern wurde der Entwurf des Gesellschaftsvertrages bezüglich der Prüfung auf kommunalrechtliche Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit vorgelegt. Ein diesbezüglicher Hinweis steht noch aus.

 

 

 

 

Anlagen:

 

-          Gesellschaftsvertrag der „Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH“

-     Synopse – Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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Anlagen

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