Beschlussvorlage - 04/SVV/0716
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH (ETBF)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- 1/11/111
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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29.09.2004
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03.11.2004
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.10.2004
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Erläuterung
Begründung:
Gegenwärtig ist der
Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH (ETBF) in
seiner Fassung vom 23.11.1993
(UR-Nr. 270/1993), geändert am 17.11.1994 (UR-Nr. 340/1994) und am19.03.1996
(UR.-Nr. 270/1996), verbindlich.
Bislang waren jeweils zu 50% die Landeshauptstadt Potsdam
(LHP) und die Sanierungsträger Potsdam GmbH (STP) Gesellschafter des ETBF. Mit
Beschluss der StVV zur DS 03/SVV/0625
wurde festgelegt, dass die LHP vorerst 39% der vom STP gehaltenen
Anteile erwirbt und damit noch 11 % beim STP verbleiben.
Vorgenannter Beschluss wurde unter dem 17.03.2004 mit dem Notariat vollzogen (UR-Nr. 819/2004).
Die Änderung der Anteilskonstellation auf Gesellschafterebene, bereits gefasste StVV - Beschlüsse zu einer Bauträger-Tochtergründung und einer überörtliche Betätigung, die zwangsläufig eine Änderung des Gesellschaftsvertrages nach sich ziehen (übergangsweise wurden Gesellschaftererklärungen abgegeben), sowie die zwischenzeitlich praktizierte Umsetzung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen in der Realität waren Anlass, einen generell neuen Gesellschaftsvertrag auf der Grundlage zwischenzeitlich gewonnener Erfahrungen des Beteiligungsmanagements zur inhaltlichen Gestaltung von Gesellschaftsverträgen zu erarbeiten.
Die wesentlichste Änderung hat der vorgelegte
Gesellschaftsvertrag hinsichtlich des Gegenstandes des Unternehmens erfahren.
Bislang war die Betätigung des Unternehmens ausschließlich
auf den „....im von der Stadt Potsdam durch Satzung festgelegten
Entwicklungsbereich ‚Bornstedter Feld’“ beschränkt. Die nun gewählte
Fassung „....in von der Stadt
Potsdam durch Satzung festgelegten Bereichen sowie die Erbringung von immobilienwirtschaftlichen
und sonstigen Dienstleistungen“ lässt die Übernahme neuer Aufgaben durch das Unternehmen zu. Damit sind
auch die Tätigkeiten im Rahmen der Geschäftsbesorgung für die Biosphäre und den
Volkspark/Lustgarten erfasst.
Es wird die Möglichkeit eröffnet, zusätzliche
Deckungsbeiträge zur Entlastung des Treuhandvermögens zu erzielen. Kurz- und
mittelfristig kann dadurch eine Erhöhung eines sonst nicht kostendeckenden
Stundensatzes zu Lasten des Treuhandvermögens verhindert werden.
In der anliegenden Synopse werden die Regelungen beider
Gesellschaftsverträge gegenübergestellt.
Dem Ministerium des Innern wurde der Entwurf des
Gesellschaftsvertrages bezüglich der Prüfung auf kommunalrechtliche
Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit vorgelegt. Ein diesbezüglicher Hinweis
steht noch aus.
Anlagen:
-
Gesellschaftsvertrag
der „Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH“
-
Synopse – Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsträger Bornstedter Feld
GmbH
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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79 kB
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111,5 kB
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