Beschlussvorlage - 04/SVV/0788

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 27 „Türkstraße“, Teilbereich zwischen Holzmarktstraße und Türkstraße, der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 14 BauGB (siehe Anlage 1).

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Erläuterung

Begründung

 

Am 06.01.1993 hat die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ gefasst. Mit dem Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ soll für das Gebiet eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht werden. In der Türkstraße soll eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr ausgewiesen werden, da die Verlagerung des Feuerwehrstandorts aus der Werner-Seelenbinder-Straße dringend erforderlich geworden ist.

 

Im Bebauungsplan ist im Bereich zwischen der Holzmarktstraße im Norden und der Türkstraße im Süden die Planstraße 1a vorgesehen, die insbesondere für die Realisierung des Feuerwehrneubaus und die innere Erschließung des Bereichs erforderlich ist. Zu diesem Bereich gibt es Informationen über Absichten der Eigentümer, die an die Planstraße angrenzenden Flächen einer Verwertung zuzuführen, die den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 27 „Türkstraße“ entgegensteht.

 

Daraus erklärt sich das dringende Erfordernis, zur Sicherung der Planung für das Gebiet zwischen Holzmarktstraße und Türkstraße eine Veränderungssperre zu erlassen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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