Beschlussvorlage - 04/SVV/0793

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2004

(siehe Anlage).

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

zur notwendigen Erhöhung der Kassenkreditlinie 2004

 

 

In der Haushaltssatzung der Stadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2004 ist in § 2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 66.000.000 EUR festgesetzt. Der derzeitige Stand der Kassenkredite (Festbetrags- und Dispositionskredit) beträgt 62.400.000 EUR. Bis zum Jahresende wird sich die Liquidität der Stadt Potsdam voraussichtlich wie folgt entwickeln:

 

 

Einnahmen

Ausgaben

Saldo pro Monat

voraussichtlicher Liquiditätsbedarf

Oktober

14.200.000   

17.500.000   

- 3.300.000   

65.700.000

November

    25.000.000   

    18.000.000   

+ 7.000.000   

58.700.000

Dezember

      10.000.000

    25.000.000   

        - 15.000.000   

73.300.000

 

Die nachfolgende Grafik verdeutlicht nochmals, dass der voraussichtliche Liquiditätsbedarf den derzeitigen Höchstbetrag der Kassenkredite übersteigen wird.

                                                              

 

Die Steuereinnahmen zum 15. November werden zu einer Entlastung der angespannten Liquiditätslage führen. Jedoch wird im Laufe des Monats Dezember ein Bedarf von voraussichtlich 73 Mio EUR bestehen.

 

Hierbei handelt es sich um einen errechneten Durchschnitt, d.h. dass der Wert aufgrund von Einnahme- und Ausgabeverschiebungen im Monatsverlauf erheblich nach oben oder unten abweichen kann. Die Einschätzung des letztendlich tatsächlich bestehenden Liquiditätsbedarfes gestaltet sich des weiteren darum schwierig, weil trotz sorgfältigster Meldung der  bewirtschaftenden Fach- und Servicebereiche an die Stadtkasse nie sicher ist, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Einnahmen tatsächlich eingehen werden.

 

Die nachfolgende Betrachtung des Vergleichsmonats Dezember 2003 macht dies deutlich:

 

 

 

Im Dezember vergangenen Jahres ist ein Liquiditätsbedarf aufgrund der Meldungen der bewirtschaftenden Fach- und Servicebereiche und der Erfahrungen der Vorjahre von 44,5 Mio EUR errechnet worden. Dieser Bedarf bestand zwar am Monatsende tatsächlich, im Monatsverlauf waren jedoch erhebliche Schwankungen zu verzeichnen, insbesondere lag der Bedarf zum Monatsende 8 % bis 9 % über dem errechneten Wert.

 

Die vorstehend aufgeführten Betrachtungen machen es aus unserer Sicht erforderlich, den zulässigen Höchstbetrag der Kassenkredite auf 80 Mio EUR zu erhöhen. Damit wäre der errechnete Höchstliquiditätsbedarf von 73,3 Mio EUR zuzüglich 9 % Schwankung (=79,89 Mio EUR) abgedeckt. Es ist sichergestellt, dass die Stadtkasse Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung nachkommen kann, sämtliche Ausgaben zu den Fälligkeitstagen zu leisten.

 

Die Zinsenausgaben für Kassenkredite werden sich im Rahmen der im Haushalt veranschlagten Mittel (Haushaltsstelle 91000.80601) bewegen. Überplanmäßige Haushaltsmittel werden nicht beansprucht, somit sind finanzielle Auswirkungen der Erhöhung des Kassenkreditrahmens nicht zu erwarten.  

 

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Loading...