Antrag - 04/SVV/0757

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass bei der Zulassung von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft die örtlichen Interessen stärker berücksichtigt und vorliegende Anträge in den zuständigen Gremien vor Ort diskutiert werden.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Im Kontext der Schließung öffentlicher Schulen in der Landeshauptstadt besteht im Bildungsausschuss Konsens darüber, derzeit keine zusätzlichen Ersatzschulen zuzulassen. Die Entscheidung darüber liegt jedoch beim Land (BSG, § 120, 121). Da die Stadtverordnetenversammlung in ihrer „Ausschusszuständigkeitsordnung“ (04/SVV/0530) als Aufgabenfeld für den Bildungsausschuss formuliert hat, über „Angelegenheiten zur Erweiterung oder Einschränkung des Bildungsangebotes sowie die Standorte neuer Schul- und Bildungseinrichtungen“ zu befinden, ist es notwendig, diesen Anspruch über Regelungen in einem veränderten Schulgesetz des Landes Brandenburg durchzusetzen.

 

 

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