Anfrage - 04/SVV/0842

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Gestaltung des Platzes am Brandenburger Tor ist derzeit geplant, Flügelbauten aus einer Glas-Stahl-Konstruktion zu errichten.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wäre dieses Bauvorhaben genehmigungsfähig gemäß § 34 BauGB?

 

 

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Erläuterung

 

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