Anfrage - 04/SVV/0844

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf Grund der Eingemeindung des bisherigen selbständigen Amtes Fahrland sowie der Gemeinde Golm in die Stadt Potsdam im Oktober 2003 wechselte bei diesen auch der Träger der Wasserver- und Abwasserentsorgung.

Auf Grund dieses Übergangs – verbunden mit der Erarbeitung und Verabschiedung einer neuen Wasser- und Abwassersatzung durch die Stadtverordnetenversammlung – kommt es für die Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ortsteilen häufig zu unverhältnismäßig hohen Nachzahlungen- bzw. Vorauszahlungsbescheiden.

So wurden für viele Bürgerinnen und Bürger der neuen Potsdamer Ortsteile in den letzten Wochen Nachzahlungsbescheide in zum Teil vierstelliger Höhe erstellt.

 

Ich frage die Stadtverwaltung:

 

Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die Belastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sozial verträglich abzumildern?

 

 

Antwort:

 

Im Rahmen der Gemeindeneugliederung wurde in den Gemeinden des ehemaligen Amtes Fahrland (außer Seeburg) und der Gemeinde Golm die Aufgabe der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung zum 26.10.2003 übertragen. Da eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Weitergeltung des gesamten „alten“ Satzungsrechtes nicht zustande kam, mussten entsprechende Satzungsgrundlagen geschaffen werden. Das Paket von neuen Satzungen als Voraussetzung für eine rechtssichere Gebührenerhebung trat rückwirkend zum 26.10.03 im August 2004 in Kraft.

 

Weiterhin war die Übernahme der Kundendaten aus dem Abrechnungsprogramm des Amtes Fahrland in das Haushalts- und Kassensystem der Landeshauptstadt Potsdam erforderlich. Dies konnte nach Ausräumung von Anlaufschwierigkeiten gelöst werden, so dass die Gebührenbescheide im Juli/August 2004 versandt werden konnten.

 

In Härtefällen wurden individuelle Zahlungspläne mit den Kunden vereinbart. Das betrifft aber nur eine geringe Zahl (ca. 50 von 3.200 Gebührenpflichtigen). Die Gebührenbescheide ergehen nunmehr wieder turnusmäßig.

 

Die Behauptung, dass es zu unverhältnismäßig hohen Nachzahlungen bzw. Vorauszahlungs-bescheiden kommt, ist nicht richtig. Vielmehr sind statt der üblichen 4 Abschläge nur 3 aus oben genannten Gründen in diesem Jahr erhoben worden. Die Höhe der Vorauszahlungsbescheide ist davon nicht berührt. Die Nachzahlungsbescheide in vierstelliger Höhe sind nur in geringer Anzahl bei Großkunden versandt worden.

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Erläuterung

 

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