Anfrage - 04/SVV/0844
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwassergebühren in den neuen Ortsteilen Potsdams
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- G.Schwemmer
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Schwemmer, DVU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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03.11.2004
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Beschlussvorschlag
Auf
Grund der Eingemeindung des bisherigen selbständigen Amtes Fahrland sowie der
Gemeinde Golm in die Stadt Potsdam im Oktober 2003 wechselte bei diesen auch
der Träger der Wasserver- und Abwasserentsorgung.
Auf
Grund dieses Übergangs – verbunden mit der Erarbeitung und Verabschiedung einer
neuen Wasser- und Abwassersatzung durch die Stadtverordnetenversammlung – kommt
es für die Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ortsteilen häufig zu
unverhältnismäßig hohen Nachzahlungen- bzw. Vorauszahlungsbescheiden.
So
wurden für viele Bürgerinnen und Bürger der neuen Potsdamer Ortsteile in den
letzten Wochen Nachzahlungsbescheide in zum Teil vierstelliger Höhe erstellt.
Ich
frage die Stadtverwaltung:
Welche
Maßnahmen will sie ergreifen, um die Belastung der betroffenen Bürgerinnen und
Bürger sozial verträglich abzumildern?
Antwort:
Im Rahmen der Gemeindeneugliederung wurde in den Gemeinden
des ehemaligen Amtes Fahrland (außer Seeburg) und der Gemeinde Golm die Aufgabe
der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung zum 26.10.2003 übertragen. Da eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Weitergeltung des gesamten „alten“
Satzungsrechtes nicht zustande kam, mussten entsprechende Satzungsgrundlagen
geschaffen werden. Das Paket von neuen Satzungen als Voraussetzung für eine
rechtssichere Gebührenerhebung trat rückwirkend zum 26.10.03 im August 2004 in
Kraft.
Weiterhin war die Übernahme der Kundendaten aus dem
Abrechnungsprogramm des Amtes Fahrland in das Haushalts- und Kassensystem der
Landeshauptstadt Potsdam erforderlich. Dies konnte nach Ausräumung von
Anlaufschwierigkeiten gelöst werden, so dass die Gebührenbescheide im
Juli/August 2004 versandt werden konnten.
In Härtefällen wurden individuelle Zahlungspläne mit den
Kunden vereinbart. Das betrifft aber nur eine geringe Zahl (ca. 50 von 3.200
Gebührenpflichtigen). Die Gebührenbescheide ergehen nunmehr wieder turnusmäßig.
Die
Behauptung, dass es zu unverhältnismäßig hohen Nachzahlungen bzw.
Vorauszahlungs-bescheiden kommt, ist nicht richtig. Vielmehr sind statt der
üblichen 4 Abschläge nur 3 aus oben genannten Gründen in diesem Jahr erhoben
worden. Die Höhe der Vorauszahlungsbescheide ist davon nicht berührt. Die
Nachzahlungsbescheide in vierstelliger Höhe sind nur in geringer Anzahl bei
Großkunden versandt worden.