Beschlussvorlage - 04/SVV/0851

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für die Gewährung von Sozialhilfeleistungen bis zum Jahresende wird den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 3.430.480,70 Euro zugestimmt.

 

1.      Die überplanmäßigen Ausgaben sind gem. § 81 Abs.1 der Gemeindeordnung unabweisbar und

        unvorhersehbar.

 

        - Höhe der überplanmäßigen Ausgaben                       =    3.430.480,70 Euro

        - Deckungsquellen insgesamt                                       =    3.154.427,97 Euro

 

      

2.      Zur Gewährleistung der Deckung werden die aus den Anlagen ersichtlichen Ausgabeansätze des Verwaltungshaushaltes in voller Höhe entsperrt.

 

       Der noch verbleibende Mehrbedarf in Höhe von 276.052,73 Euro wird als allgemeine 

       Deckung ausgewiesen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Für Ausgaben in der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen wurden für das Haushaltsjahr 2004 im Deckungsring Sozialhilfe  ( 41000.73100 ) insgesamt 26.160.600 EURO eingeplant.

 

Folgende Personenkreise werden aus dem SH – Deckungsring finanziert:

            à Deutsche Hilfeempfänger

            à Kontingentflüchtlinge 

            à Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge

            à Grundsicherungsempfänger

 

Der Mittelabfluss per 24.08.2004  macht deutlich, dass die für 2004 veranschlagten Haushaltsmittel  nicht ausreichen werden.

 

Folgende Ursachen sind hier zu sehen:

 

  1. In der  Haushaltsplanung für 2004 wurde bei deutschen Hilfeempfängern und Kontingentflüchtlingen von einer Gesamtfallzahl von 2526 Fällen ausgegangen.

 

Die Fallzahlen haben sich in der Sozialhilfe in diesem Jahr wie folgt entwickelt:

 

            Fallzahl im Monat Januar 2004     =   2836

                                       Februar           =   2782

                                       März                =   2913   

                                       April                 =   2949

                           Mai                   =   2872

                           Juni                  =   2852

                           Juli                   =   2880

                           August             =   2844

 

Somit lag die Æ Fallzahl in diesem Jahr bei 2869 Fälle. Gegenüber der Planzahl von 2526  haben im Æ pro Monat  343 Fälle mehr Sozialhilfe erhalten.

Dies entspricht einer Steigerung um 13,6 % gegenüber dem Vorjahr.

 

Bei dieser Größenordnung können über den SH – Deckungsring die Mehrausgaben nicht mehr ausgeglichen werden. So ergeben sich bei einer monatlichen Sozialleistung pro Fall von 380 EURO bereits Mehrausgaben in Höhe von rund 1.5 Mio. EURO.

( 343 Fälle  x  380  x  12  Monate =  1.5 Mio. EURO)

 

  1. Da im Deckungsring -  Sozialhilfe auch die Ausgaben für den Personenkreis der Grundsicherungsempfänger enthalten sind,  muss auch hier festgestellt werden, dass sich die Zahlfälle kontinuierlich erhöht haben. Bei der Planung wurde in Abstimmung mit der Finanzsteuerung von einer Planzahl von insgesamt 600 Fällen (650 Personen) ausgegangen, die bereits weit überschritten ist.

 

So erhielten im August  bereits 903 Fälle mit 1000 Personen  Leistungen der Grundsicherung. Im IKON – Städtevergleich wurde festgestellt, dass 2003 pro Person Leistungen der Grundsicherung in Höhe von 305 EURO im Monat erhalten haben. Wird dieser Wert zugrunde gelegt, dann beträgt in der Grundsicherung der Mehrbedarf  rund  1.28 Mio. EURO (  350 Personen   x  305 EURO  x  12 Monate )

Dabei wird unterstellt, dass sich die Fallzahlen bis Ende des Jahres kaum erhöhen  werden.

 

Der monatliche Mittelabfluss in der Grundsicherung stellt sich in diesem Jahr wie folgt dar:

 

Jahr 2003

 

Dezember 

=      317.351,92  EURO      für den Monat Januar 2004

Jahr 2004

 

Januar             

=      319.219,13  EURO   

Februar    

=      449.838,38  EURO

März                   

=      403.748,41  EURO

April          

=      385.509,05  EURO

Mai            

=      342.414,89  EURO

Juni

=      277.677,52  EURO

Juli

=      387.143,34  EURO

August

=      335.429,08  EURO

gesamt

=   3.218.331,78  EURO

 

Danach beträgt der Æ monatliche Mittelabfluss in der Grundsicherung rund 350.000 EURO.

Somit werden noch für die Monate September bis November ( 350.000 EURO x 3 Mon.)

1.050.000 EURO benötigt.

 

Bedarfsermittlung für 2004:

 

3.218.331,78  EURO   per 26.08.04   angeordnet

1.050.000,00  EURO   Bedarf für 3 Monate

           

            4.268.000,00  EURO  Bedarf 2004 gerundet

2.970.000,00  EURO  Budget 2004 

 


1.298.000,00  EURO Mehrbedarf in der Leistungsgewährung der Grundsicherung

 

 

Prognose des zu ermittelnden Mehrbedarfs in der Sozialhilfe 2004

 

Der FB schätzt ein, dass bei etwa gleichbleibender Fallzahl bis zum Jahresende für die weitere Gewährung von Sozialleistungen ein Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 3.430.480,70 EURO besteht, wobei  Deckungsquellen in den Geschäftsbereichen in Höhe von 3.154.427,97 Euro  erschlossen werden konnten.

 

 

 

 

 

Das bedeutet, dass für folgende Haushaltsstellen  die Planansätze zu erhöhen sind,

um die Leistungsgewährung bis zum Jahresende absichern zu können:

 

 

HH-Stelle

Ansatz 2004

in Euro

Ansatz neu

in Euro

Mehrbedarf

in Euro

Deckungsquelle

41000.73100

HzL  a.v.E.                

 

12.170.000

 

13.575.000

 

1.405.000

 

48500.24500 ( 5.570,85)

weitere Deckungsquellen

lt. Anlagen                         

48500.78100

Leist. d. Grundsicherung a.v.E.

 

  2.000.000

 

  3.000.000

 

1.000.000

 

48500.78200

Leist. d. Grundsiche-

rung i.v.E.

 

     880.000

 

  1.178.000

 

   298.000

 

 

41000.67200

Erstattung an Gemeinden

u. Gemeindeverbände

     200.000

+    75.000

bisher gen.

überplanmäßige Ausgaben

 

      462.480,70

 

187.480,70

 

41000.16200   (79.540,64)

41000.16103   (7.865,81)

41100.24500   (30.006,50)

   41200.25500   (70.067,75)

41200.74104

Eingliederungshilfe für

Behinderte gem. 2. FRG

 

14.000.000

 

14.540.000

 

   540.000

 

41200.16105  (250.000,00)

41000.24502  (227.765,38)

41200.25500  (43.733,22)

48500.17100  (9.455,62)

48500.24500  (9.045,78)

 

 

 

   Weitere Mehrausgaben wie z.B. bei einmaligen Beihilfen und in der Krankenhilfe werden durch   Minderausgaben innerhalb des Deckungsringes ausgeglichen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

HH-Stelle        Bezeichnung                         Ansatz 2004             Ansatz neu            Mehrbedarf

                                                                          in EURO                   in EURO                in EURO

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41000.67200    Erst.an Gemeinden u.            200.000,00                462.480,70              187.480,70

                        Gemeindeverbände            +    75.000,00

                                                                  ( bisherige üpl. A.)

 

41000.73100    HzL a.v.E.                         12.170.000,00           13.575.000,00           1.405.000,00

 

41200.74104    Eingliederungshilfe für      14.000.000,00           14.540.000,00              540.000,00

                         Behinderte gem. 2.FRG

 

48500.78100    Leistg. d.Grundsicherung   2.000.000,00             3.000.000,00            1.000.000,00

                            a.v.E.

 

48500.78200    Leistg. d.Grundsicherung      880.000,00             1.178.000,00               298.000,00

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                                                                                               Mehrbedarf insgesamt:   3.430.480,70                        

                                                                                               Deckungsmittel:              3.154.427,97

                                                              

                                                                                               Mehrbedarf:                      276.052,73

 

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Anlagen

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