Mitteilungsvorlage - 04/SVV/0847

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Grundsätzlich ist die Stadtverwaltung nach Überprüfung der Verkehrszeichen zu der Festestellung gekommen, dass die Brandenburger Straße in allen Zufahrten eindeutig als Fußgängerzone nach der StVO gekennzeichnet ist. Die zeitlichen Vorgaben des möglichen Lieferverkehrs werden den Erfordernissen entsprechend mittels Zusatzzeichen unmissverständlich angezeigt.

Die zahlreich zu beobachtenden Verstöße gegen das Fahrverbot resultieren eindeutig aus bewusster Missachtung der Straßenverkehrsordnung. Einzig im Bereich des sich im Bau befindlichen Karstadt-Kaufhauses sind baulogistisch bedingt, einzelne Anlieferung von Baustoffen außerhalb des Lieferfensters notwendig.

Durch aktive Aufklärungsarbeit vor Ort und der Ahndung der Verkehrsverstöße verspricht sich die Verwaltung und auch die Polizei eine höhere Akzeptanz der Fahrverbote durchzusetzen. Die bereits mehrfach von der Polizei und dem Ordnungsamt durchgeführten gemeinsamen Kontrollgänge in der Innenstadt, trugen maßgeblich zur Reduzierung des Be- und Überfahrens der Brandenburger Straße bei. Auch soll dies durch eine verstärkte Polizeipräsenz, insbesondere durch die neu eingeführte Fahrradstaffel, welche schwerpunktmäßig im Innenstadtbereich aktiv ist, zusätzlich unterstützt werden. 

 

Die vorgeschlagene wechselseitige Absperrung der Brandenburger Straße wird als unzweckmäßig erachtet. Für den Kraftfahrer, insbesondere dem Lieferverkehr erschließt sich kein System für eine Verkehrsführung. Der Suchverkehr würde sich im Innenstadtbereich erheblich verstärken. Des Weiteren würde sich durch die Teilschließungen der verdrängte Verkehr auf andere Straßenzüge verlagern. Dadurch entstehen unnötige Mehrverkehre, welche sich stark negativ auf das gesamte Straßennetz in der Innenstadt auswirken.

 

Sollte eine Abpollerung als letztmögliche Maßnahme und äußerstes Mittel unumgänglich werden, muss durch den Baulastträger ein umfassendes Verkehrskonzept für die Brandenburger Straße entwickelt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle seitlichen Zufahrten, als auch die Zufahrten von der Friedrich-Ebert-Straße und vom Brandenburger Tor mit baulichen Anlagen versehen werden. Nur so kann eine Überfahrung der Fußgängerzone durch Kraftfahrzeuge wirksam unterbunden werden. Innerhalb des Lieferfensters könnten aber bestimmte Zufahrten, z.B. durch elektrisch versenkbare Poller, geöffnet werden, um den Lieferverkehr zu den Gewerbetreibenden zu gewährleisten.

Im Konzept müssen für die Entscheidungsfindung die positiven als auch negativen Auswirkungen für die Innenstadt gegenübergestellt werden. Weiterhin ist auch zu prüfen, wie die technische Realisierbarkeit im Bezug auf den Baugrund (Medienträger, Ver- und Entsorgungsleitungen) und der vorhandenen Straßenbreiten ist. Die zur Herstellung benötigten Kosten müssten in diesem Rahmen  ebenso ermittelt werden und in den Haushalt der Stadt berücksichtigt bzw. eingestellt werden.

In diesem Zusammenhang sind auch die zu erwartenden Folgekosten, welche durch die Wartungen der Anlagen erforderlich wären, zu kalkulieren und bei der Entscheidungsfindung bzw. der Ausführungsform zu berücksichtigen.

 

Momentan wäre aus Sicht der Verwaltung die Variante „komplette Abpollerung der Brandenburger Straße“ unzweckmäßig und sollte eher als längerfristige Lösung betrachtet werden. Auf Grund des bekanntermaßen noch teilweise erheblichen Sanierungsbedarfes hätte dies  negative Auswirkungen auf die noch bestehenden bzw. ausstehenden Baumaßnahmen und deren erforderlichen Baustellenverkehrs. Auch nach dessen Abschluss wird es Wartungs-, Instandsetzungs- bzw. Havariebeseitigungsarbeiten unterschiedlichen Ausmaßes geben. Allein unter Berücksichtigung dieser Tatsachen erscheint eine weitergehende, bauliche, wenn auch dynamische Lösung als kein geeignetes Mittel, um die Querverkehre zu unterbinden.

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Erläuterung

 

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