Beschlussvorlage - 04/SVV/0818
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Fachbereich Umwelt und Gesundheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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03.11.2004
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01.12.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.11.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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18.11.2004
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Erläuterung
Begründung:
Die Gebühren für die Abfallentsorgung müssen entsprechend §
6 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg vom 15.06.1999, zuletzt geändert
durch Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg
vom 29. Juni 2004, kostendeckend kalkuliert werden.
Die sich hieraus ergebenden Veränderungen der Gebührensätze
machte eine Überarbeitung der Abfallgebührensatzung in bezug auf die Höhe für
das Jahr 2005 erforderlich. Die Erhöhung der Gebühren für das Jahr 2005 ist
insbesondere auf eine Erhöhung der Aufwendungen beim Drittbeauftragten bei der
Haus- und Sperrmüllmüllentsorgung (Einsammlung, Transport, Umschlag,
Vorbehandlung, Deponierung) sowie bei der Verwertung von Altpapier (Einsammlung,
Transport, Sortierung, Verwertung) zurückzuführen. Insbesondere die ab dem
01.06.2005 gesetzlich vorgeschriebene Vorbehandlung von Restabfällen verursacht
höhere Entsorgungskosten für Haus- und Sperrmüll, die sich in der Erhöhung der
Mengen- und Grundgebühr niederschlagen. Bei der Erhöhung der Grundgebühr
schlagen sich außerdem die erhöhten Kosten für die haushaltsnahe Erfassung von
Altpapieren nieder. Desweiteren sind die erhöhten Kosten für die
Altpapierentsorgung der Tatsache geschuldet, dass vom DSD nur noch Kosten für
11 Masseprozent an der Gesamt-papiermenge bezahlt werden, statt wie bisher 25
%. Hierzu gibt es bundesweit noch kein abschließendes Ergebnis, da die
Verhandlungen z.Z. noch nicht abgeschlossen sind. Die Aufwendungen der
Stadtentsorgung Potsdam GmbH zur Einsammlung und Entsorgung der Papierfraktion
sind ebenfalls noch nicht abschließend geprüft. Die Prüf- und
Verhandlungsergebnisse können dazu führen, dass die Aufwendungen geringer als
bisher zum Ansatz gebracht ausfallen.
Aus der vorliegenden Gebührenkalkulation ergeben sich
nachfolgend dargestellte Gebühren-veränderungen, gegenüber dem Jahr 2004:
Grundgebühren
Haushalte è Erhöhung
um 4,40
€ pro Person und Kalenderjahr
Gewerbetreibende è Erhöhung
um 2,53
€ pro EWG und Kalenderjahr
Mengengebühren
Haushalte / Gewerbe è Erhöhung
um 0,01122
€ pro 10 Liter Restabfall
Neben der Anpassung der Gebührenhöhe an die tatsächlichen
Kosten, erfolgten einige inhaltliche Anpassungen. Als Anlage liegt dazu eine
Gegenüberstellung der wesentlichen Satzungsänderungen (alt – neu) bei.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Abfallgebühren werden gem. § 6 Kommunalabgabengesetz kostendeckend kalkuliert. Alle Aufwendungen der Abfallentsorgung (Entsorgungsleistungen durch Dritte, Verwaltungskosten etc.) sind gebührenansatzfähig. Mehr- und Minderaufwendungen gegenüber dem Jahr 2004 sind in der vorliegenden Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2005 (Anlagen 1 und 2 der Abfallgebührensatzung) je Hauptkostenart berücksichtigt, ebenso die Überdeckung aus dem BAB 2003 in Höhe von 820.147,59 € .
Voraussichtliche Ausgaben (UA 72000):
13.431.567,98 €
Diese Ausgaben werden wie folgt gedeckt:
Voraussichtliche Einnahmen (UA 72000):
12.611.420,39 €
Anrechnung der Überdeckung aus BAB 2003:
820.147,59 €
Gesamt:
13.431.567,98 €
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich
insofern, dass die höheren Ausgaben für das Haushaltsjahr 2005 durch höhere
Einnahmen und durch die Überdeckung aus dem Jahr 2003 finanziert werden
(Kostendeckungsprinzip).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39 kB
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2
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(wie Dokument)
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40 kB
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3
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(wie Dokument)
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295,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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21 kB
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