Beschlussvorlage - 04/SVV/0818

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) gemäß Wortlaut der beiliegenden Anlage.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Gebühren für die Abfallentsorgung müssen entsprechend § 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg vom 15.06.1999, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 29. Juni 2004, kostendeckend kalkuliert werden.

 

Die sich hieraus ergebenden Veränderungen der Gebührensätze machte eine Überarbeitung der Abfallgebührensatzung in bezug auf die Höhe für das Jahr 2005 erforderlich. Die Erhöhung der Gebühren für das Jahr 2005 ist insbesondere auf eine Erhöhung der Aufwendungen beim Drittbeauftragten bei der Haus- und Sperrmüllmüllentsorgung (Einsammlung, Transport, Umschlag, Vorbehandlung, Deponierung) sowie bei der Verwertung von Altpapier (Einsammlung, Transport, Sortierung, Verwertung) zurückzuführen. Insbesondere die ab dem 01.06.2005 gesetzlich vorgeschriebene Vorbehandlung von Restabfällen verursacht höhere Entsorgungskosten für Haus- und Sperrmüll, die sich in der Erhöhung der Mengen- und Grundgebühr niederschlagen. Bei der Erhöhung der Grundgebühr schlagen sich außerdem die erhöhten Kosten für die haushaltsnahe Erfassung von Altpapieren nieder. Desweiteren sind die erhöhten Kosten für die Altpapierentsorgung der Tatsache geschuldet, dass vom DSD nur noch Kosten für 11 Masseprozent an der Gesamt-papiermenge bezahlt werden, statt wie bisher 25 %. Hierzu gibt es bundesweit noch kein abschließendes Ergebnis, da die Verhandlungen z.Z. noch nicht abgeschlossen sind. Die Aufwendungen der Stadtentsorgung Potsdam GmbH zur Einsammlung und Entsorgung der Papierfraktion sind ebenfalls noch nicht abschließend geprüft. Die Prüf- und Verhandlungsergebnisse können dazu führen, dass die Aufwendungen geringer als bisher zum Ansatz gebracht ausfallen.

 

Aus der vorliegenden Gebührenkalkulation ergeben sich nachfolgend dargestellte Gebühren-veränderungen, gegenüber dem Jahr 2004:

 

Grundgebühren

 

Haushalte                    è             Erhöhung um             4,40 € pro Person und Kalenderjahr

Gewerbetreibende      è            Erhöhung um             2,53 € pro EWG und Kalenderjahr  

 

 

Mengengebühren

 

Haushalte / Gewerbe            è            Erhöhung um             0,01122 € pro 10 Liter Restabfall       

 

 

 

Neben der Anpassung der Gebührenhöhe an die tatsächlichen Kosten, erfolgten einige inhaltliche Anpassungen. Als Anlage liegt dazu eine Gegenüberstellung der wesentlichen Satzungsänderungen (alt – neu) bei.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Abfallgebühren werden gem. § 6 Kommunalabgabengesetz kostendeckend kalkuliert. Alle Aufwendungen der Abfallentsorgung (Entsorgungsleistungen durch Dritte, Verwaltungskosten etc.) sind gebührenansatzfähig. Mehr- und Minderaufwendungen gegenüber dem Jahr 2004 sind in der vorliegenden Abfallgebührenkalkulation für das Jahr 2005 (Anlagen 1 und 2 der Abfallgebührensatzung) je Hauptkostenart berücksichtigt, ebenso die Überdeckung aus dem BAB 2003 in Höhe von 820.147,59 € .

 

Voraussichtliche Ausgaben (UA 72000):                                       13.431.567,98 €    

 

Diese Ausgaben werden wie folgt gedeckt:

 

Voraussichtliche Einnahmen (UA 72000):                                     12.611.420,39 €

Anrechnung der Überdeckung aus BAB 2003:                                   820.147,59 €

Gesamt:                                                                                          13.431.567,98 €

 

Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich insofern, dass die höheren Ausgaben für das Haushaltsjahr 2005 durch höhere Einnahmen und durch die Überdeckung aus dem Jahr 2003 finanziert werden (Kostendeckungsprinzip).

 

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Anlagen

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