Beschlussvorlage - 04/SVV/0821

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von wohnungslosen Einzelpersonen oder Familien der Landeshauptstadt Potsdam (gemäß Anlage)

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die zur Zeit gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen zur Unterbringung wohnungsloser Personen vom 12.08.1999 ist aus folgenden Gründen zu überarbeiten.

 

1.                  Seit Verabschiedung der Satzung wurden die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung von Gebühren in der Gemeindeordnung und dem Kommunalabgabengesetz fortgeschrieben, was nunmehr auch in die neue Satzung Eingang findet.

 

2.                  Am 01.01.2002 erfolgte die Umstellung der Währung von Deutsche Mark in Euro, was in der neue Satzung beachtet wird.

 

3.                  Mit dem Neubau der Obdachlosenunterkunft am Standort Lerchensteig wurden auch die Kostensätze für diese von der AWO angebotenen Einrichtung neu kalkuliert. Die Gebühr, die künftig von obdachlosen Personen zu erheben ist, soll aktuell darauf Bezug nehmen.

 

4.                  Die bisherige Gebührenregelung bei der Überlassung von Gewährleistungswohnungen war den aktuellen Mietpreisentwicklungen und Angemessenheitskriterien anzupassen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 16.11.2004 und Ausschuss für Finanzen am 17.11.2004

Änderungsantrag zur DS 04/SVV/0821

 

Die finanziellen Auswirkungen sind der Satzung wie folgt anzupassen:

 

Bisheriger Gebührensatz (gem. Satzung vom 12.08.1999):   17,40 DM pro Tag/Person

(8,90 EUR).

Neuer Gebührensatz (Kalkulation siehe Folgeblatt):                9,29 EUR pro Tag/Person

 

Damit erhöht sich der Gebührensatz um 0,39  EUR pro Tag/Person. Diese Gebühren werden in der Haushaltsstelle 43500.11001 vereinnahmt.

Im Rahmen der Finanzplanung wurden für die Haushaltsjahre 2004 bis 2007 jährlich Einnahmen von 60.000 EUR geplant.

 

Im Jahr 2003 waren bei einer durchschnittlichen Auslastung der Plätze mit 80 Personen/Tag jeweils nur durchschnittlich 15,04 Personen/Tag auf Grund ihrer Einkommenssituation gebührenpflichtig. Dies sind im Jahr durchschnittlich 5.489,55 Personen, die Gebühren in Höhe von insgesamt ca. 48.857 EUR gezahlt haben.

 

Im Jahr 2004 ist auf Grund einer geringfügigen Steigerung des Anteils zahlungspflichtiger Personen (17,57 Personen/Tag) bei gleichbleibender Auslastung eine geringe Einnahmesteigerung zu erkennen. So wurden vom 01.01.2004 bis zum 21.09.2004 bisher 41.279,02 EUR eingenommen, was zum 31.12. eine Einnahme von 57.076 EUR erwarten lässt. Der HH-Ansatz von 60.000 EUR wird jedoch aus heutiger Sicht nicht erreicht.

 

Die Gebühren für die Überlassung von Gewährleistungswohnungen von max. 7,40 EUR Warmmiete je m² Wohnfläche) errechnen sich aus dem Mietpreis, den die Stadt für angemietete Wohnungen an den Vermieter zu entrichten hat. Er ist durch die eingewiesenen Personen entsprechend ihrer jeweiligen Einkommenssituation selbst zu tragen oder – ganz oder teilweise – durch den Leistungsanspruch aus der Sozialhilfe (künftig Kosten der Unterkunft) zu decken.

 

Kalkulation: Gebührensatz Obdachlosenunterkunft:

Die Gebühr in der vorgelegten Satzung orientiert sich an dem aktuell mit der AWO vereinbarten Kostensatz.

 

Im Ergebnis der Kostensatzverhandlungen vom 02.07.2004 wurde zwischen der AWO und der Stadtverwaltung Potsdam für die Unterbringung obdachloser Personen ein Kostensatz von 9,16 EUR pro Tag und Person vereinbart. Dieser setzt sich zusammen aus:

 

1.

Personalkosten

 

Kosten

Planansatz

Kostenansatz

Kosten je Tag

 

VBE

1,0

47.587,68

47.600,00

47.600,00

 

 

 

0,2

3.900,00

3.900,00

3.900,00

 

 

 

 

51.487,68

51.500,00

51.500,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor

gehaltene Plätze je Tag

 

 

80

 

 

 

vorgehaltene Tage

 

 

365,00

 

 

 

Vorhaltung

 

 

100%

 

 

 

Personalkostenanteil je Platz und Tag

1,76370

 

1,76

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Sachkosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wasser, Energie, Brennstoffe

 

73.973,33

74.000,00

66.600,00

2,28

 

Verwaltungsbedarf

 

18.493,33

18.500,00

16.650,00

0,57

 

Steuern, Abgaben, Versicherung

23.360,00

23.400,00

21.060,00

0,72

 

Betreuungsaufwand

 

3.568,89

3.600,00

3.240,00

0,11

 

laufende Instandhaltung

 

12.328,89

12.400,00

11.160,00

0,38

 

Betriebe mit Sonderrechnung

 

12.328,89

12.400,00

11.160,00

0,38

 

Wachschutz

 

18.493,33

18.500,00

16.650,00

0,57

 

Sonstiges

 

3.568,89

3.600,00

3.240,00

0,11

 

Wirtschaftsbedarf

 

73.973,33

74.000,00

66.600,00

2,28

 

 

 

240.088,89

240.400,00

216.360,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auslastung

 

 

90%

 

 

 

anteilige Sachkosten

 

 

216360

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

vorgehaltene Plätze je Tag

 

 

80

 

 

 

vorgehaltene Tage

 

 

365,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachkostenanteil je Platz und Tag

 

7,40959

 

7,40

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebühr je Tag und Platz

 

 

 

 

9,16

 

Daraus ergibt sich auf ein Kalenderjahr bezogen ein Monatssatz von 278,62 EURO. Da gemäß Satzung bei einer kürzeren Unterbringungszeit ein Tagessatz von 1/30 erhoben wird, entspricht dies einem Betrag von 9,29 EURO.

 

Über die Auswirkungen der Erhöhung des Gebührensatzes um 0,39 EUR im Jahr 2005 kann auf Grund der derzeitigen Veränderungen durch die Umsetzung von Hartz IV keine belastbare Prognose erstellt werden, da nicht absehbar ist, ob und wie sich der Anteil gebührenpflichtiger Personen in der Obdachlosenunterkunft entwickeln wird.

 

 

Gebührensatz Gewährleistungswohnungen

Zur Überwindung von Obdachlosigkeit für Personen/Familien, die auf Grund ihrer persönlichen Vorgeschichte (Räumung wegen hoher Mietschulden bzw. nicht mietgerechtem Verhalten) selbst keinen Zugang zum Wohnungsmarkt haben, mietet die Stadt bei Vermietern der Stadt Wohnungen (Gewährleistungswohnungen) an, um sie dann an den vorgenannten Personenkreis zu überlassen. Damit ist stets auch das Ziel verbunden, das der Nutzer, nachdem er gezeigt hat, dass er bereit und in der Lage ist, die Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag eigenständig zu erfüllen, für die Wohnung perspektivisch wieder einen regulären Mietvertrag erhält.

 

Die Nutzungsgebühr orientiert sich an den von der Stadt festgelegten sozialhilferechtlich angemessenen Mietkosten. Diese betragen 7,40 EUR Bruttowarmmiete. In diesem Betrag sind enthalten: 4,60 EUR Nettokaltmiete und 2,80 EUR warme Betriebskosten.

 

Durch die Stadt werden nur solche Wohnungen angemietet, deren Mieten die  dargestellten Grenzen nicht übersteigen.

 

 

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Anlagen

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