Beschlussvorlage - 04/SVV/0821
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von wohnungslosen Einzelpersonen oder Familien der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
- Einreicher*:
- Fachbereich Soziales, Wohnen und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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03.11.2004
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01.12.2004
| |||
●
Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Vorberatung
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16.11.2004
| |||
●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.11.2004
|
Erläuterung
Begründung:
Die zur Zeit gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung von Einrichtungen zur Unterbringung wohnungsloser Personen
vom 12.08.1999 ist aus folgenden Gründen zu überarbeiten.
1.
Seit
Verabschiedung der Satzung wurden die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung
von Gebühren in der Gemeindeordnung und dem Kommunalabgabengesetz
fortgeschrieben, was nunmehr auch in die neue Satzung Eingang findet.
2.
Am
01.01.2002 erfolgte die Umstellung der Währung von Deutsche Mark in Euro, was
in der neue Satzung beachtet wird.
3.
Mit
dem Neubau der Obdachlosenunterkunft am Standort Lerchensteig wurden auch die
Kostensätze für diese von der AWO angebotenen Einrichtung neu kalkuliert. Die
Gebühr, die künftig von obdachlosen Personen zu erheben ist, soll aktuell
darauf Bezug nehmen.
4.
Die
bisherige Gebührenregelung bei der Überlassung von Gewährleistungswohnungen war
den aktuellen Mietpreisentwicklungen und Angemessenheitskriterien anzupassen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Ausschuss für Gesundheit
und Soziales am 16.11.2004 und Ausschuss für Finanzen am 17.11.2004
Änderungsantrag zur DS
04/SVV/0821
Die
finanziellen Auswirkungen sind der Satzung wie folgt anzupassen:
Bisheriger
Gebührensatz (gem. Satzung vom 12.08.1999): 17,40 DM pro Tag/Person
(8,90
EUR).
Neuer Gebührensatz (Kalkulation siehe Folgeblatt):
9,29 EUR pro Tag/Person
Damit erhöht sich der Gebührensatz um 0,39 EUR
pro Tag/Person. Diese Gebühren werden in der Haushaltsstelle 43500.11001
vereinnahmt.
Im Rahmen der Finanzplanung wurden für die Haushaltsjahre 2004 bis 2007
jährlich Einnahmen von 60.000 EUR geplant.
Im Jahr 2003 waren bei einer durchschnittlichen Auslastung der Plätze
mit 80 Personen/Tag jeweils nur durchschnittlich 15,04 Personen/Tag auf Grund
ihrer Einkommenssituation gebührenpflichtig. Dies sind im Jahr durchschnittlich
5.489,55 Personen, die Gebühren in Höhe von insgesamt ca. 48.857 EUR gezahlt
haben.
Im Jahr 2004 ist auf Grund einer geringfügigen Steigerung des Anteils
zahlungspflichtiger Personen (17,57 Personen/Tag) bei gleichbleibender
Auslastung eine geringe Einnahmesteigerung zu erkennen. So wurden vom
01.01.2004 bis zum 21.09.2004 bisher 41.279,02 EUR eingenommen, was zum 31.12.
eine Einnahme von 57.076 EUR erwarten lässt. Der HH-Ansatz von 60.000 EUR wird
jedoch aus heutiger Sicht nicht erreicht.
Die
Gebühren für die Überlassung von Gewährleistungswohnungen von max. 7,40 EUR
Warmmiete je m² Wohnfläche) errechnen sich aus dem Mietpreis, den die Stadt für
angemietete Wohnungen an den Vermieter zu entrichten hat. Er ist durch die
eingewiesenen Personen entsprechend ihrer jeweiligen Einkommenssituation selbst
zu tragen oder – ganz oder teilweise – durch den Leistungsanspruch aus der
Sozialhilfe (künftig Kosten der Unterkunft) zu decken.
Kalkulation: Gebührensatz Obdachlosenunterkunft:
Die Gebühr in der vorgelegten Satzung orientiert sich an dem
aktuell mit der AWO vereinbarten Kostensatz.
Im Ergebnis der Kostensatzverhandlungen vom 02.07.2004 wurde
zwischen der AWO und der Stadtverwaltung Potsdam für die Unterbringung
obdachloser Personen ein Kostensatz von 9,16 EUR pro Tag und Person vereinbart.
Dieser setzt sich zusammen aus:
1. |
Personalkosten |
|
Kosten |
Planansatz |
Kostenansatz |
Kosten je
Tag |
|
VBE |
1,0 |
47.587,68 |
47.600,00 |
47.600,00 |
|
|
|
0,2 |
3.900,00 |
3.900,00 |
3.900,00 |
|
|
|
|
51.487,68 |
51.500,00 |
51.500,00 |
|
|
|
|
|
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|
|
|
Vor gehaltene
Plätze je Tag |
|
|
80 |
|
|
|
vorgehaltene
Tage |
|
|
365,00 |
|
|
|
Vorhaltung
|
|
|
100% |
|
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|
Personalkostenanteil
je Platz und Tag |
1,76370 |
|
1,76 |
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|
2. |
Sachkosten |
|
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|
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|
|
|
|
Wasser,
Energie, Brennstoffe |
|
73.973,33 |
74.000,00 |
66.600,00 |
2,28 |
|
Verwaltungsbedarf |
|
18.493,33 |
18.500,00 |
16.650,00 |
0,57 |
|
Steuern,
Abgaben, Versicherung |
23.360,00 |
23.400,00 |
21.060,00 |
0,72 |
|
|
Betreuungsaufwand |
|
3.568,89 |
3.600,00 |
3.240,00 |
0,11 |
|
laufende
Instandhaltung |
|
12.328,89 |
12.400,00 |
11.160,00 |
0,38 |
|
Betriebe
mit Sonderrechnung |
|
12.328,89 |
12.400,00 |
11.160,00 |
0,38 |
|
Wachschutz |
|
18.493,33 |
18.500,00 |
16.650,00 |
0,57 |
|
Sonstiges |
|
3.568,89 |
3.600,00 |
3.240,00 |
0,11 |
|
Wirtschaftsbedarf |
|
73.973,33 |
74.000,00 |
66.600,00 |
2,28 |
|
|
|
240.088,89 |
240.400,00 |
216.360,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Auslastung |
|
|
90% |
|
|
|
anteilige
Sachkosten |
|
|
216360 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
vorgehaltene
Plätze je Tag |
|
|
80 |
|
|
|
vorgehaltene
Tage |
|
|
365,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sachkostenanteil
je Platz und Tag |
|
7,40959 |
|
7,40 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Gebühr
je Tag und Platz |
|
|
|
|
9,16 |
Daraus ergibt sich auf ein
Kalenderjahr bezogen ein Monatssatz von 278,62 EURO. Da gemäß Satzung bei einer
kürzeren Unterbringungszeit ein Tagessatz von 1/30 erhoben wird, entspricht
dies einem Betrag von 9,29 EURO.
Über die Auswirkungen der Erhöhung des Gebührensatzes um 0,39 EUR im Jahr 2005 kann auf Grund der derzeitigen Veränderungen durch die Umsetzung von Hartz IV keine belastbare Prognose erstellt werden, da nicht absehbar ist, ob und wie sich der Anteil gebührenpflichtiger Personen in der Obdachlosenunterkunft entwickeln wird.
Gebührensatz Gewährleistungswohnungen
Zur Überwindung von Obdachlosigkeit für Personen/Familien,
die auf Grund ihrer persönlichen Vorgeschichte (Räumung wegen hoher
Mietschulden bzw. nicht mietgerechtem Verhalten) selbst keinen Zugang zum
Wohnungsmarkt haben, mietet die Stadt bei Vermietern der Stadt Wohnungen
(Gewährleistungswohnungen) an, um sie dann an den vorgenannten Personenkreis zu
überlassen. Damit ist stets auch das Ziel verbunden, das der Nutzer, nachdem er
gezeigt hat, dass er bereit und in der Lage ist, die Rechte und Pflichten aus
einem Mietvertrag eigenständig zu erfüllen, für die Wohnung perspektivisch
wieder einen regulären Mietvertrag erhält.
Die Nutzungsgebühr orientiert sich an den von der Stadt festgelegten sozialhilferechtlich angemessenen Mietkosten. Diese betragen 7,40 EUR Bruttowarmmiete. In diesem Betrag sind enthalten: 4,60 EUR Nettokaltmiete und 2,80 EUR warme Betriebskosten.
Durch die Stadt werden nur solche Wohnungen angemietet,
deren Mieten die dargestellten
Grenzen nicht übersteigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,5 kB
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