Antrag - 04/SVV/0320
Grunddaten
- Betreff:
-
Uferstreifen Griebnitzsee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.05.2004
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02.06.2004
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01.09.2004
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29.09.2004
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03.11.2004
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01.12.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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25.05.2004
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26.10.2004
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23.11.2004
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Griebnitzsee in kürzester
Frist zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Mit der Vorlage des B-Planes
soll die durchgängige öffentliche Begehbarkeit des Uferweges dauerhaft
gewährleistet sein.
Erläuterung
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 3. April 1991 den Beschluss zur Aufstellung eines B-Planes Griebnitzsee (Nr. 5807-003) gefasst. Der B-Plan selbst wurde bisher nicht zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der
Uferstreifen am Griebnitzsee steht zu einem erheblichen Teil im Eigentum des
Bundes, der seine Grundstücke veräußern möchte. Ein B-Plan ist wichtig, um
gegenüber dem Bund das öffentliche Interesse an der Nutzbarkeit des
Uferbereiches durch die Allgemeinheit deutlicher zu machen. Der Bund würde
damit stärker veranlasst, auf der Grundlage des § 3 Abs. 1
Mauergrundstücksgesetz, unter Zurückweisung von Kaufanträgen ehemaliger
Alteigentümer, diese Grundstücke an die Stadt Potsdam zu veräußern. Der B-Plan
würde darüber hinaus der Stadt ein Mittel zur Gestaltung des Uferbereiches am
Griebnitzsee in die Hand geben.