Beschlussvorlage - 04/SVV/0876
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Jahresrechnung 2003 der Stadt Potsdam einschließlich Amt Fahrland - Entlastung des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
01.12.2004
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
1.
Die
StVV nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der
Jahresrechnung 2003 zur Kenntnis und beschließt über die Abnahme der
Jahresrechnung 2003 der Stadt Potsdam. Das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2003
wurde vom Oberbürgermeister wie folgt festgestellt:
im
Verwaltungshaushalt
mit
Einnahmen von
283.471.685,70 EUR
mit Ausgaben
von
329.870.850,52 EUR
im
Vermögenshaushalt
mit
Einnahmen von
72.317.100,68 EUR
mit
Ausgaben von
72.317.100,68 EUR
2.
Dem
Oberbürgermeister wird gem. § 93 Abs. 3 GO Brandenburg für das Haushaltsjahr
2003 uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Erläuterung
Begründung:
- vorbehaltlich der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses aus der Sitzung am 16.11.2004 –
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 16 GO hat die StVV über die Abnahme
der Jahresrechnung und die Entlastung des Oberbürgermeisters zu beschließen.
Der Abnahme muss gemäß § 93 Abs. 3 GO eine örtliche Rechnungsprüfung
vorausgehen. Die vom Kämmerer aufgestellte Jahresrechnung wurde vom
Oberbürgermeister festgestellt und zur Prüfung an das Rechnungsprüfungsamt
weitergeleitet.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2003
pflichtgemäß geprüft und über das Ergebnis Bericht erstattet.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2003 hat keine Beanstandungen
ergeben, die der Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie einer uneingeschränkten
Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen würden.
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