Beschlussvorlage - 04/SVV/0877

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die StVV nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2003 zur Kenntnis und beschließt über die Abnahme der Jahresrechnung 2003 der ehemaligen Gemeinde Golm. Das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2003 wurde vom Oberbürgermeister wie folgt festgestellt:

 

im Verwaltungshaushalt

mit Einnahmen von                                  1.591.717,73 EUR

mit Ausgaben von                                    1.591.717,73 EUR

 

im Vermögenshaushalt

mit Einnahmen von                                     929.156,58 EUR

mit Ausgaben von                                       929.156,58 EUR

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 93 Abs. 3 GO Brandenburg für das Haushaltsjahr 2003 uneingeschränkte Entlastung erteilt.
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Erläuterung

 

 

Begründung:

- vorbehaltlich der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses aus der Sitzung am 16.11.2004 –

 

Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 16 GO hat die StVV über die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Oberbürgermeisters zu beschließen. Der Abnahme muss gemäß § 93 Abs. 3 GO eine örtliche Rechnungsprüfung vorausgehen. Die vom Kämmerer aufgestellte Jahresrechnung wurde vom Oberbürgermeister festgestellt und zur Prüfung an das Rechnungsprüfungsamt weitergeleitet.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2003 kursorisch geprüft und über das Ergebnis Bericht erstattet.

 

Die Prüfung der Jahresrechnung 2003 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie einer uneingeschränkten Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen würden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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