Beschlussvorlage - 04/SVV/0877
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Jahresrechnung 2003 der ehemaligen Gemeinde Golm - Entlastung des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
01.12.2004
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die StVV nimmt den Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2003 zur
Kenntnis und beschließt über die Abnahme der Jahresrechnung 2003 der
ehemaligen Gemeinde Golm. Das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2003
wurde vom Oberbürgermeister wie folgt festgestellt:
im Verwaltungshaushalt
mit Einnahmen von
1.591.717,73 EUR
mit Ausgaben von
1.591.717,73 EUR
im Vermögenshaushalt
mit Einnahmen von
929.156,58 EUR
mit Ausgaben von
929.156,58
EUR
- Dem
Oberbürgermeister wird gem. § 93 Abs. 3 GO Brandenburg für das
Haushaltsjahr 2003 uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Erläuterung
Begründung:
- vorbehaltlich der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses aus der Sitzung am 16.11.2004 –
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 16 GO hat die StVV über die Abnahme
der Jahresrechnung und die Entlastung des Oberbürgermeisters zu beschließen.
Der Abnahme muss gemäß § 93 Abs. 3 GO eine örtliche Rechnungsprüfung
vorausgehen. Die vom Kämmerer aufgestellte Jahresrechnung wurde vom
Oberbürgermeister festgestellt und zur Prüfung an das Rechnungsprüfungsamt
weitergeleitet.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2003
kursorisch geprüft und über das Ergebnis Bericht erstattet.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2003 hat keine Beanstandungen
ergeben, die der Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie einer uneingeschränkten
Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen würden.
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